Wilhelm kann ja durchaus gut reimen, aber hilfreicher wäre es, wenn er einfach mal die konkrete Rechtsgrundlage nennen würde, aus der sich ergeben soll, dass eine Übertragung der Anteile vom FCK an die Stadiongesellschaft rechtswidrig wäre. Ich zumindest habe keine finden können.Ke07111978 hat geschrieben: Nochmal zur Klarstellung. Ganz objektiv: Es ist nicht nur eine Frage des Wollen sondern auch ein Frage des Könne.
Die erste Frage ist, darf der FCK einem spezifischen Gläubiger Aktien - und somit Vermögen - geben. In Form einer Sachkapitalerhöhung? Die Forderung der Stadt wird eingebracht und sie erhält Aktien. Welchen Wert hat diese Forderung? Darf das der geschäftsführende Gesellschafter der Aktiengesellschaft überhaupt? Ein Debt to Equity Swap ohne Sanierungsgutachten, ohne Gläubigerausschuß der zugestimmt hat?
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Prof. Wilhelm, der ja jahrelange Expertise auf diesem Gebiet hat (was im übrigen dazu führt, dass der Verein dafür keine sündteuren Anwälte mehr beauftragen muss), hat sich dazu auch nochmal in Versorm bei Twitter geäußert.
Ich finde es ehrlicher Weise immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen meinen in diesen äußerst diffizilen Fragen einfach mal im Handstreich mitsprechen zu können und Handlungs-Empfehlungen ableiten. Insbesondere auch auf politischer Ebene. Vielleicht sollte man einfach mal den Leuten zuhören und Glauben schenken, die signifikante Expertise in diesem Bereich haben. Wenn man es nicht glaubt, kann man auch gerne eine Drittmeinung einholen.Als FCK Fan tut es weh, wenn nicht versteh, der Her OB, das Aktienkauf ein Rechtsgeschäft, das wenn gewünscht, schon deshalb schlecht, weil contra legem es passiert, der Steuerzahler angeschmiert, wenn eines Tages er feststellt, dass Wirtschaftsprüfern nicht gefällt, wenn die braven Stadtverwalter, als ungeübte Aktienhalter, verlangen was nichts rechtens ist, dann ist und bleibt das einfach Mist.
Die Stadt als Wertpapierverwalter, im Jahrhundert von Fritz Walter, greift tief in leere Tschen rein, und schadet damit dem Verein. Der Oberste der Stadtverwalter, spielt wohl gern Konkursverwalter.
Auch die von dir genannten Einschränkungen mit Gläubigerausschuss usw. dürften nicht greifen, weil der schließlich nur im Insolvenzfall zum Tragen kommt und den haben wir Stand heute nicht.
Auch aus Sicht der Gemeinde gilt rechtlich lediglich die Einschränkung, dass bei Geldanlagen im Zweifelsfall der sichere Weg einem höheren Ertrag vorzuziehen ist. Da aber bei der Handlungsalternative "Mietreduzierung mit Anteilsübertragung" gegenüber "Mietreduzierung ohne Anteilsübertragung" die Stadt in keinem Fall bei der zweiten Alternative wirtschaftlich besser dastünde, dürften auch diesbezüglich gegenüber der Anteilsübertragung keine Bedenken bestehen. Weichel hat ja bereits angekündigt, dass man die Anteile lediglich als Sicherheit will und nicht damit handeln wolle (was dann in der Tat auch rechtlich mindestens bedenklich wäre).
Selbstverständlich müsste sich die Gemeinde vorher absichern und ein Rechtsgutachten einholen und das Vorgehen mit dem Land abklären, aber sofern das noch nicht passiert, wird das wohl mit Sicherheit noch zeitnah folgen.
Generell gilt jedenfalls, dass der FCK als Kapitalgesellschaft weitgehend frei darin ist, Anteile zu vergeben und die Stadiongesellschaft gleichfalls als juristische Person Anteile erwerben darf.
Sollte ich da irgendeine Vorschrift in der Haushaltsordnung oder sonstwo übersehen haben, lass ich mich gerne eines besseren belehren. Das gleiche gilt sicher auch für den Stadtrat, der hier kaum eine Entscheidung treffen wollen wird, die sich später als rechtswidrig erweist. Aber der einfachste Weg, alle Beteiligten davon zu überzeugen, wäre wenn man von FCK-Seite aus einfach mal die konkreten Paragraphen benennt. Von hübschen Gedichten wird sich der Stadtrat eher nicht überzeugen lassen.
Ich frage mich, warum das nicht gemacht wird.