Ken Kinscher hat geschrieben:Fragenliste zu Jahreshauptversammlung am 1. Dezember 2019
Sehr geehrte Herren,
anbei sende ich Ihnen für die bevorstehende Mitgliederversammlung einen Fragenkatalog. In Vorbereitung der Aussprache zu den entsprechenden Tageordnungspunkten, halte ich es für sinnvoll, wenn Sie sich ausgiebig darauf vorbereiten können:
Fragenliste
Ich beziehe mich u.a. auf das Schreiben des Ehrenrates, in dem dieser Stellung zu den Vorgängen rund um den Rücktritt des Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Littig nimmt. In diesem Schreiben wird dargelegt, dass der Rücktritt von Michael Littig unter Druck zustande gekommen ist und dies sogar ggf. den Tatbestand der Nötigung im Sinne des StGB erfüllt. Darüber hinaus wird dargelegt, dass Aufsichtsräte des Vereins ihrer Aufsichtspflicht, nur mangelhaft oder gar nicht nachgekommen sind.
Hieraus, und aus der öffentlichen Kommunikation zu Kapitalbeschaffung, ergeben sich für mich als Vereinsmitglied verschiedene Fragen, die ich in zwei Bereiche untergliedern will, den allgemeinen Teil zur rechtlichen Lage und einen Teil der sich konkret mit der Kapitalbeschaffung befasst:
Rechtliche Einordnung
Der Ehrenrat stellt in o.g. Schreiben fest, dass der Rücktritt von Michael Littig unter Druck zustande gekommen sei. Eine unter Zwang abgegebene Willenserklärung ist unter Umständen von vornherein nichtig. War der Rücktritt von Michael Littig wirksam und inwieweit wurde dies von Vereinsseite geprüft und dokumentiert?
Hat der Aufsichtsrat und in Personalunion der Beirat jederzeit seine Aufsichtspflicht wahrgenommen und ist er dabei seinen satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten nachgekommen? Das Aufsichtsratsmitglied Patrick Banf hat eine Absichtserklärung unterschrieben, in der sein Aufsichtsratskollege Michael Littig zum Rücktritt aufgefordert wird. In welcher Funktion hat Patrick Banf diese Absichtserklärung unterschrieben? Ist eine solche Unterschrift satzungskonform bzw. in wie weit war Patrick Banf überhaupt berechtigt eine solche Unterschrift zu leisten? Wurden diese Fragen vom Aufsichtsrat geklärt und dokumentiert? Und warum - und auf welcher Rechtsgrundlage, hat Patrick Banf diese Forderung gegenüber der „Rheinpfalz“ öffentlich wiederholt?
Die Geschäftsführer der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH bzw. der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA haben dieselbe Absichtserklärung unterschrieben. Sie haben somit ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, dass der Aufsichtsratsvorsitzende des Alleingesellschafters der GmbH (und in dieser Funktion auch Beiratsmitglied der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH), zurücktreten soll. Darüber hinaus haben die Geschäftsführer, laut offizieller Mitteilung auf der Internetseite des FCK, die Annahme der Absichtserklärung mit dieser Bedingung empfohlen. Wie kann es sein, dass die Geschäftsführer ein Organ, welches sie kontrolliert und dafür das Mandat des höchsten Vereinsgremiums - der Mitgliederversammlung - hat, zum Rücktritt auffordert? Wurden vom Beirat bzw. vom Aufsichtsrat geklärt, ob die Geschäftsführer berechtigt waren eine solche Unterschrift zu leisten? Falls nicht, wurde überprüft, ob der Verein als Alleingesellschafter der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH auf diese satzungswidrige Handlung Einfluss nehmen konnte? Und wenn ja, wie wurde dies dokumentiert?
Hat die Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH bzw. der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co KGaA im Nachgang der Beiratssitzung vom 06.05.2019 Journalisten kontaktiert und diese darüber informiert, dass die Firma Quattrex-Sports-AG unter bestimmten Umständen nicht mehr bereit sei, sich an ihre Kreditzusagen hinsichtlich der Finanzierung der nächsten Saison zu halten obwohl das obligatorische Stillschweigen in dieser Sache noch einmal gesondert vereinbart wurde? Und wenn ja, welche rechtlichen Konsequenzen hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses und der persönlichen Haftung folgen daraus?
Wie wurde sichergestellt, dass die Gesellschafterinteressen des 1. FC Kaiserslautern e.V. in der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH und der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA ausreichend wahrgenommen wurden? Und standen die Handlungen der vom Verein delegierten Gesellschaftsvertreter, also der Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände stets im Einklang mit der Satzung des e.V.? Wurde dies rechtlich geprüft und dokumentiert?
Im Rahmen des Rücktritt des Vorstandmitglied Tobias Frey wurde bekannt, dass dieser nicht vollumfänglich über den Inhalt anstehender Gesellschafterversammlungen von Tochtergesellschaften informiert wurde. Zudem hat man sich angabegem. nicht über das Stimmverhalten zu einzelnen Tageordnungspunkten abgestimmt. Wie ist das zu erklären? Gemäß der Aussage von Herrn de Buhr wurde die geschäftsführende Gesellschafterin der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA sowie der Beirat der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH entlastet. Auf Basis welcher Prüfung des Vorstand hat diese Entlastung stattgefunden? Wäre es nicht angebracht gewesen, zunächst die Mitgliederversammlung des e.V. als führende Gesellschaft abzuwarten, um offene Fragen zu klären? Fragen deren Beantwortung immer wieder explizit auf die Mitgliederversammlung verschoben wurden?
Warum hat der Vorstand des e.V. als Vertreter des Hauptgesellschafters, der Wahl von Herrn Gregorius in den Aufsichtsrat der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA zugestimmt? Welche Überlegungen spielten dabei eine Rolle? Es erscheint ungewöhnlich, da Herr Gregorius offensichtlich keinem bestehenden Aktionär zuzurechnen ist. Darüber hinaus stellt sich generell auch hier die Frage, in wie weit eine solch weitreichende Entscheidung kurz vor der JHV getroffen werden musste, obwohl klar war das es Neuwahlen des Aufsichtsrates gibt. Wie ist das zu begründen?
Kapitalbeschaffung
Die Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH bzw. der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA hat sich am 18. April 2019 bei Kapilendo wie folgt geäußert: „Über die neue Betze-Anleihe II und über die Crowdfinanzierung bei Kapilendo erwartet der kaufmännische Geschäftsführer Michael Klatt einen Betrag i.H.v. 2 Millionen Euro. Damit wäre die Rückzahlung der Anleihe und somit die Lizenz gewährleistet, ohne Spieler verkaufen zu müssen.“
War Ihnen als Aufsichtsräten des Vereins bzw. als vom Verein delegierten Beiräten der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass die Kreditzusage der Quattrex-Sports-AG bzw. von ihr vermittelter Kreditgeber, Einschränkungen enthält? Falls ja, welche rechtliche Grundlage hatte die Aussage von Herrn Klatt dann zu diesem Zeitpunkt? Und welche Qualität hatte die Kreditzusage der Quattrex-Sports-AG bzw. von ihr vermittelter Kreditgeber zu diesem Zeitpunkt (Absichtserklärung, Term Sheet, vertragliche Zusage)? Falls Ihnen als Aufsichtsrat bzw. Beirat diese Umstände nicht bekannt waren, wie erklären Sie das? Waren diese Aussagen von Herrn Klatt auch Basis der Fortführungsprognose von KPMG?
War bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass die Lizenzerteilung von einer Kreditzusage von Flavio Becca bzw. einer seiner Beteiligungsgesellschaften oder einem anderen Kreditgeber abhängig ist? Falls Ihnen diese Informationen nicht bekannt waren: Wie lässt sich das mit ihrem Aufsichtsratsmandat verbinden? Falls Ihnen diese Informationen bekannt waren, wie konnten sie zu diesem Zeitpunkt die Aussage von Michael Klatt „Damit wäre die Rückzahlung der Anleihe und somit die Lizenz gewährleistet“ öffentlich unkommentiert stehen lassen? Insbesondere vor dem Hintergrund das hunderte FCK Fans und Mitglieder auf Basis dieser Informationen bei Kapilendo und in die Betze-Anleihe II investiert haben?
Ist es darüber hinaus korrekt, dass Ihnen zu diesem Zeitpunkt ein sofort annehmbares Angebot über eine Kapitalerhöhung von EUR 3 Mio. sowie eine Absichtserklärung hinsichtlich weiterer Investitionen der sogenannten „regionalen Investorengruppe“ vorlag, in der es heißt: „wir gehen davon aus, dass die öffentlich bekannten Informationen, insbesondere die Aussage von Michael Klatt bei der Online-Plattform Kapilendo, dass die Lizenz gesichert ist, korrekt ist. Sollten diese Aussagen nicht korrekt sein, stellen wir die Schließung jeder weiteren Kapitallücke in Aussicht.“?
Ist es ferner korrekt, dass Ihnen parallel eine Absichtserklärung von Flavio Becca bzw. einer seiner Beteiligungsgesellschaften vorlag? Ist es korrekt, dass diese neben einer rechtlich unverbindlichen Ankündigung über mögliches Kapital, das z.B. in der Zukunft als Kredit, Sponsoring oder Eigenkapital gewährt werden könnte (in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro) folgenden verbindlichen Satz enthalten hat: „Ich bin bereit einen Kredit in Höhe von EUR 2,6 Mio. zu gewähren, wenn dadurch die Lizenz gesichert ist.“?
Welche objektiven Maßstäbe wurden zur Beurteilung dieser beiden Absichtserklärungen bzw. dieses Angebotes herangezogen? Vor dem Hintergrund, dass man sich dafür entschieden hat, die Absichtserklärung von Flavio Becca weiterzuverfolgen: Wie kann eine Absichtserklärung zu diesem Zeitpunkt verbindlicher gewesen sein, als ein definitives Angebot?
Ist es korrekt, dass der kaufmännische Geschäftsführer vor der Beiratssitzung am 16.05.2019 Gesprächsangebote der regionalen Investorengruppe bzgl. ihres Angebots abgelehnt hat? Das er sich de facto geweigert hat mit den Herren Dienes und Sachs zu sprechen? Haben Sie Herrn Klatt dazu aufgefordert mit den Herren zu sprechen und wenn ja, wurde dies dokumentiert?
Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum - trotz mehrfacher Anfrage der regionalen Investoren - kein erkennbarer Versuch unternommen wurde, sowohl das Angebot der regionalen Investoren anzunehmen, als auch die Absichtserklärung mit Flavio Becca weiter zu verhandeln. Zumal Herr Becca auch im Nachgang dargestellt hat, dass er das Vier-Säulenmodell befürworte. Durch die Kombination aus dem Angebot der regionalen Investoren und der Absichtserklärung von Flavio Becca hätten die Kapitalkosten des FCK weiter signifikant gesenkt werden, und die Möglichkeiten des FCK am Transfermarkt die Mannschaft qualitativ zu verstärken, erheblich gesteigert werden können. Ein Vorteil für beide Investoren (sofern diese rational agieren), als auch für den Verein. Was hat aus ihrer Sicht dagegen gesprochen?
Falls die Aussage der Geschäftsführung korrekt ist, dass Kreditzusagen an die Weiterbeschäftigung von Martin Bader bzw. seine Person gekoppelt waren, warum haben sie dann darüber nachgedacht die Verträge von Herrn Bader und Herrn Klatt nicht zu verlängern? Wie sah das Finanzierungskonzept zu diesem Zeitpunkt aus? Wieso hat Herr Banf, Herrn Bader über diese Gedankengänge des Beirats informiert, obwohl doch diesbezüglich Vertraulichkeit vereinbart war? Wie hätte die FC Kaiserlautern GmbH & Co KG a.A. die kommende Saison finanziert, wenn Herr Bader beispielsweise nach Ingolstadt gewechselt wäre?
Am 06.05.2019 hat eine Sitzung des Beirats stattgefunden. Über den Inhalt dieser Sitzung wurde, gemäß dem damaligen Vereinsvorstand Andreas Buck, besondere Vertraulichkeit vereinbart, die überdies ohnehin für solche Sitzungen gilt. Trotzdem hat sich das Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied Patrick Banf anschließend unmittelbar gegenüber der Rheinpfalz geäußert: „Becca ist raus. Er ist da klar und konsequent.“ War diese Aussage mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern abgestimmt? Und war es im Sinne des FCK diese Aussage öffentlich zu machen? Wurde die Frage der persönlichen Haftung von Patrick Banf für solche Aussagen geprüft und dokumentiert?
Ein wesentlicher Bestandteil und Zielsetzung der Ausgliederung war es, den Fans und Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich an der FC Kaiserslautern GmbH & Co KG a.A. zu beteiligen. Warum wurde dieses Vorhaben nicht umgesetzt? Wo es doch gleichzeitig möglich war eine Anleihe im Rahmen eines öffentlichen Angebotes zu begeben. Nach Auskunft der BAFIN, sieht man dort keinen Grund, warum die FC Kaiserlautern GmbH & Co KG a.A. nicht hätte Aktien an Kleinleger emittieren können. Dies wurde durch den erfolgreichen Börsengang der Kapitalgesellschaft der Spielvereinigung Unterhaching auch in der Praxis dokumentiert. Zudem hätte auch die Möglichkeit bestanden, dies im Rahmen eines sogenannten Genossenschaftsmodells zu ermöglichen. Alleine durch die Einsparung der Zinsen bei Kapilendo und im Rahmen der Betzeanleihe II wären dem Verein Zinszahlungen und Provisionsaufwendungen von deutlich mehr als EUR 150.000 p.a. erspart geblieben. Wie ist der tatsächlich gewählte Weg mit der Treuepflicht der Geschäftsführer vereinbar?
Mit sportlichen Grüßen
Ken Kinscher
