Westkurvenalex hat geschrieben:
Ich habe mal gekürzt da deine gute Zusammenfassung ansonsten zu lange ist. Das eigentliche Stadion wurden in dem Verfahren unter "Teil B" gefasst und laut Erläuterungsbericht durch Stadtratsbeschluss aus dem Planverfahren rausgenommen. Soweit ich nun informiert bin (bitte korrigieren falls falsch) besteht somit für das eigentliche Stadiongelände kein rechtskräftiger Bebauungsplan oder? Danach wäre das Gelände dort aktuell nach §34 BauGB zu betrachten (wie gesagt, mir ist kein andere B-Plan bekannt). Somit könnte, rein theoretisch, ein Investor aufgrund des bestehenden Bebauungsplan das Gelände bebauuen, das Stadion selbst abreißen und dort ebenfalls eine Bebauung errichten (angelehnt an die Umgebungsbebauung, wenn es nach §34 geht). Der B-Plan Kantstraße ist rein rechtlich also unabhängig vom Stadion zu betrachten.
Das aktuelle Baurecht gibt jedoch wahrscheinlich nicht die gewünschte Dichte her, so dass der Bebauungsplan, so denke ich, angepasst werden müsste. Solch ein Verfahren kann sich durchaus mehrere Jahre ziehen, insbesondere dann wenn die Anwohnerschaft sich dagegen stellt und die verkehrlichen Aspekte zu Buche schlagen.[/quote]
Der BPlan Kantstraße ist M.E. nicht
ganz unabhängig vom Stadion zu sehen:
1. Stadion (Planteil B) war bereits Teil des Verfahrens
2. Festsetzungen im Bebauungsplan selbst haben direkten Bezug zur Stadionnutzung
3.Fachtechnsiche Grundlagen und damit Begründungen für Bebauungsplanfestsetzungen sind direkt an das Stadion und dessen Nutzung gekoppelt.
Die Beurteilung des Stadiongeländes würde ich erst mal auch nach § 34 BauGB sehen. Eine Nutzungsänderung würde jedoch eine Änderung des FNP erfordern, was je nach Größe einer Umnutzungsfläche auch eine (dann einfachere) Anpassung sein könnte. Allerdings ist hierbei dem Klageweg Tür und Tor geöffnet, auch da der Bereich Teil des o.g. Bebauungsplanverfahrens war und damit die Beurteilung von juristischer Seite nicht so einfach sein dürfte. Jedenfalls, jeder, der hier eine grundsätzliche Änderung (die einen Stadionabriss beinhaltet), kann sich auf längere gerichtliche Auseinandersetzungen freuen. Nach meiner Einschätzung lassen die vielen Hürden und Verfahrensanforderungen, die vor einer baulichen Umnutzung des eigentlichen Stadiongeländes stehen, Investoren eher abschrecken.