Oh Mann....wird Zeit...
Do werd ma jo verrickt.... und nur Kopfkinos:
Richter:
Das genügt, die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.
Im Namen des Volkes:
Wenn einer einen Mast zersägt,
weil ihn ein Gymnasiast erregt,
der vor seinem Palast gefegt,
dann wird die Tat mit Knast belegt.
Doch wenn er als Kontrast erwägt,
dass er sein Geld zum Paster trägt,
der auch den Wunsch nach Zaster hegt
dann wird das nicht Knast belegt.
Stattdessen wird der Mast zersägt
und auf das Grab vom Gast gelegt.
Wem dieser Spruch nicht passt, der trägt
die Kosten des Verfahrens. Gezeichnet: Richter Ahrens.
Das Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück.
Das Urteil lautet: Freibier!!!!!!!!!
Fernseh werd jetzt ausgemach...