Fragen und Antwort zur Vereinspolitik beim FCK

Neuwahl des Aufsichtsrats: Was passiert, wenn...?

Neuwahl des Aufsichtsrats: Was passiert, wenn...?

So wie im November 2017 gewählt sieht der FCK-Aufsichtsrat heute bei weitem nicht mehr aus: Im letzten halben Jahr sind Michael Littig (Mitte), Paul Wüst (zweiter von links) und Jürgen Kind (rechts) zurückgetreten. Verblieben sind noch Jochen Grotepaß (links) und Patrick Banf (zweiter von rechts).

Nach den Rücktritten von Paul Wüst und Jürgen Kind bestand der Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern zwischenzeitlich nur noch aus drei Personen. Der Betze brennt erklärt, wie die Nachfolge geregelt ist und in welchen Fällen es zu Neuwahlen käme.

Wieviele Nachrücker gibt es noch? Nachdem im Mai bereits Michael Littig zurücktreten musste, war für ihn Bruno Otter in den Aufsichtsrat nachgerückt. Für Wüst und Kind stehen nun mit Fritz Fuchs und Wolfgang Rotberg zwei weitere Nachrücker bereit, von denen Fuchs bereits sein Mandat angenommen hat. Rotberg hat sich unter anderem aufgrund der am 20. Oktober bevorstehenden Mitgliederversammlung noch Bedenkzeit erbeten. Mehr als diese drei Nachrücker sieht die Vereinssatzung des FCK nicht vor - und es wäre wohl auch nicht sinnvoll, wenn aufgrund von Rücktritten irgendwann ein Platz 10 oder 11 der vorangegangenen Wahl in den Aufsichtsrat käme.

Was passiert, wenn die Nachrücker absagen? Wenn Rotberg sein Mandat ablehnen würde, wäre der Aufsichtsrat rein formell nicht mehr vollzählig: Laut Vereinssatzung besteht der FCK-Aufsichtsrat nämlich aus gewählten fünf Personen (die bis zu zwei weitere Mitglieder hinzu berufen können), dann wären es aber nur noch vier.

Müsste dann automatisch eine (komplette) Neuwahl erfolgen? Nein. Wenn der Aufsichtsrat weniger als die vorgesehenen fünf Mitglieder hat, zum Beispiel auch durch Abwahl auf der Mitgliederversammlung am 20. Oktober, liegt der Teufel im Detail - und das Prozedere würde sich laut Vereinssatzung wie folgt gestalten:

Fall 1) Ergänzende Nachwahl 2020 / gar keine Nachwahl: Solange der Aufsichtsrat noch mindestens drei Mitglieder hat, müssten lediglich die fehlenden ein oder zwei Mitglieder nachgewählt werden. Allerdings erst auf der nächsten Jahreshauptversammlung im Jahr 2020, bei der turnusmäßig sowieso komplett neugewählt wird. Mit drei oder mehr Mitgliedern gilt der FCK-Aufsichtsrat also weiterhin als handlungsfähig.

Fall 2) Ergänzende Nachwahl 2019: Sind weniger als drei Mitglieder im Aufsichtsrat, müsste "unverzüglich" eine Nachwahl auf einer weiteren oder einer fortgesetzten Mitgliederversammlung stattfinden. Auch dort würden dann nur die fehlenden (also nicht zwingend alle fünf!) Aufsichtsratsmitglieder für die laufende Amtsperiode bis Herbst 2020 nachgewählt.

Fall 3) Komplette Neuwahl 2019: Nur wenn der komplette Aufsichtsrat abgewählt wird, würde eine komplette Neuwahl für dann drei Jahre bis Herbst 2022 erfolgen.

Im Wortlaut heißt es dazu in Artikel 14 (6) der Vereinssatzung wie folgt: "Scheiden mehr von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder vorzeitig aus ihrem Amt, als Ersatzmitglieder vorhanden sind, so ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die den Aufsichtsrat durch Wahlen zu ergänzen hat. Gehören dem Aufsichtsrat noch mindestens drei Mitglieder an, kann die Neuwahl auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Die Amtsperiode der neugewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Zeitpunkt der turnusmäßigen Neuwahl des Aufsichtsrates."

Wichtig sind außerdem die Artikel 14 (9) und 14 (10), in denen es im Wortlaut heißt: "Werden mehr gewählte Aufsichtsratsmitglieder abgewählt, als Ersatzmitglieder vorhanden sind, oder wird der Aufsichtsrat insgesamt abgewählt, so ist in derselben Mitgliederversammlung, in der die Abwahl erfolgt ist, eine Fortsetzung dieser Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt "Ergänzungswahl von Aufsichtsratsmitgliedern“ bzw. "Neuwahl des Aufsichtsrates" nach Ort und Zeit zu beschließen. (...) Der Fortsetzungstermin darf frühestens drei und muss spätestens vier Wochen nach der Mitgliederversammlung, in der die Abwahl des Aufsichtsrates beschlossen worden ist, stattfinden."

Was ist mit der drohenden Abwahl der verbleibenden Aufsichtsratsmitglieder auf der bevorstehenden Mitgliederversammlung? Am 20. Oktober wird über die Entlastung der Aufsichtsräte für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018/19 abgestimmt. Dies betrifft Patrick Banf, Paul Wüst, Michael Littig, Jürgen Kind, Jochen Grotepaß und Bruno Otter.

Satzungsgemäß wird der Aufsichtsrat als komplettes Gremium entlastet, es liegen allerdings bereits Anträge auf einzelne Entlastung der sechs betroffenen Personen vor. Wenn einem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert wird, tritt dieser üblicherweise freiwillig zurück, ansonsten folgt auf Antrag eine zusätzliche Abstimmung über die sofortige Abwahl durch die Mitglieder. Die Reihenfolge lautet also: Erst Entlastung oder Nichtentlastung, danach gegebenenfalls Rücktritt oder Abwahl. Für diese Abstimmungen gilt eine einfache Mehrheit von mehr als 50 Prozent.

Kann es dann überhaupt zu kompletten Neuwahlen noch in diesem Jahr kommen? Auch hier liegt der Teufel im Detail und nun wird es richtig kompliziert: Fritz Fuchs und gegebenenfalls Wolfgang Rotberg waren in der vergangenen Saison 2018/19 noch gar nicht im Amt und müssen demzufolge auch nicht dafür entlastet werden. Ohne (Nicht-)Entlastung könnten sie aber eigentlich auch nicht abgewählt werden, zumal sie ja auch noch gar nichts "falsch" gemacht hätten. Und wenn der Aufsichtsrat nicht komplett abgewählt wird, wird er auch nicht komplett neugewählt - siehe oben. Hierbei handelt es sich gewissermaßen um eine Satzungslücke, dieser Spezialfall ist schlicht und einfach nicht vorgesehen.

Nach erster Einschätzung von Juristen und Satzungsexperten wäre eine komplette Neuwahl in diesem Jahr aber eventuell, also ohne Gewähr, doch noch möglich, wenn: Zunächst der komplette Aufsichtsrat nichtentlastet wird. Und danach auf Antrag eine komplette Abwahl erfolgt. Die genaue Regelung müssen die Vereinsjuristen noch bis spätestens zum 20. Oktober abklären. Am 09. Oktober tagt zudem der Satzungsausschuss, der sich sicherlich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigen wird.

Im Wortlaut heißt es dazu in Artikel 14 (7) der Vereinssatzung wie folgt: "Die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates können auf Antrag aus der Mitgliederversammlung dann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgewählt werden, wenn die Mitgliederversammlung zuvor dem Aufsichtsrat die Entlastung versagt hat."

Was bedeutet das konkret, auch mit Blick auf das neue Alternativ-Team von Markus Merk und Co.? Das Team von Rainer Keßler, Markus Merk, Martin Wagner und Martin Weimer - nach DBB-Informationen soll außerdem noch eine fünfte Person hinzukommen - hat seine Bewerbung für den Aufsichtsrat wie folgt angekündigt: "[Wir stellen uns] als Alternative zur Verfügung, sollten die Mitglieder des 1. FC Kaiserslautern in der Jahreshauptversammlung am 20.10.2019 dem amtierenden Aufsichtsrat das Vertrauen entziehen." Das bedeutet also, dass für eine Wahl des kompletten Merk-Teams zuerst der komplette alte Aufsichtsrat inklusive der Nachrücker Bruno Otter, Fritz Fuchs und eventuell Wolfgang Rotberg abgewählt werden müsste - obwohl die drei Letztgenannten bei den Querelen im Frühjahr 2019 noch gar nicht im Amt waren. Anders könnten hingegen nur einzelne Mitglieder des Merk-Teams dazu gewählt werden, mit dann zunächst einjähriger Amtszeit bis 2020.

Wie verhält sich der vom amtierenden Aufsichtsrat/Beirat als Großinvestor vorgesehene Flavio Becca? Sollte es zu Neuwahlen kommen, ist es durchaus denkbar, dass auch Flavio Becca ein eigenes Kandidaten-Team aufstellen wird. Schon im Juli sagte Becca im Exklusiv-Interview mit Der Betze brennt: "Vielleicht wäre es aber sinnvoll, wenn auf der nächsten Versammlung nicht fünf Einzelpersonen, sondern ein zusammengehörendes Team in den Aufsichtsrat gewählt wird? Die müssen nicht, könnten dann aber auch mit einem Investor antreten, also etwa 'Team Becca' oder 'Team Sachs/Dienes'. Diesen Vorschlag hatten wir vor einigen Monaten auch mal gemacht, aber das wurde in den Gesprächen mit dem FCK nicht weiter vertieft." Aber auch ein kompletter Rückzug von Becca oder eine Zusammenarbeit mit dem Team Merk könnten theoretisch denkbar sein.

Wenn eine Neuwahl oder Nachwahl stattfindet - dann wann? Wie in Artikel 14 (9) und 14 (10) der Vereinssatzung beschrieben, würde eine Neuwahl/Nachwahl nicht auf einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung, sondern auf einer "Fortsetzung" der regulären Mitgliederversammlung stattfinden. Diese müsste innerhalb von drei bis vier Wochen später terminiert werden, das wäre dann also ungefähr Mitte November. Hypothetisch denkbar wäre das spielfreie Wochenende am 16./17. November 2019.

Welche Auswirkungen hat die Besetzung des Aufsichtsrats auf den Beirat der FCK-Kapitalgesellschaft? Aufsichtsrat und Beirat des FCK sind momentan personengleich, das heißt in beiden Gremien sitzen dieselben gewählten Aufsichtsratsmitglieder. Erst wenn ein Investor in größerem Rahmen von ca. neun Millionen Euro Anteile kauft, könnte sich diese Zusammensetzung ändern. Das neue Aufsichtsratsmitglied Fritz Fuchs sitzt also ab sofort auch im FCK-Beirat. Und der Beirat sucht unter anderem den Nachfolger für den ausscheidenden Sport-Geschäftsführer Martin Bader.

» Übersicht: Zur kompletten Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V.

Quelle: Der Betze brennt | Autor: Thomas

Weitere Links zum Thema:

- Chronologie im DBB-Forum: Jürgen Kind und Paul Wüst sind zurückgetreten
- Chronologie im DBB-Forum: Team um Markus Merk bietet sich als Alternative an
- Chronologie im DBB-Forum: Vertrag mit Martin Bader wird nicht verlängert
- Chronologie im DBB-Forum: Flavio Becca dementiert Rückzugsdrohung

Kommentare 44 Kommentare | Empfehlen Artikel weiter empfehlen | Drucken Artikel drucken