Neues vom Betzenberg

Erste Sitzung des Arbeitskreis Ausgliederung

Erste Sitzung des Arbeitskreis Ausgliederung


Im Fritz-Walter-Stadion hat am Montagabend der Arbeitskreis Ausgliederung seine Arbeit aufgenommen. Am Anfang gab es erstmal Unstimmigkeiten, ehe dann ein konstruktiver Einstieg in das zu bearbeitende Thema gefunden wurde: Die Vorbereitung einer möglichen Ausgliederung beim 1. FC Kaiserslautern.

Gleich zum Beginn der Sitzung kam es zwischen den Arbeitskreis-Teilnehmern – dabei handelt es sich um Vereinsfunktionäre und Vereinsmitglieder – zu einem kurzen Disput. FCK-Vorstandsvorsitzender Thomas Gries sagte, dass er bei den Diskussionen von einer "gewissen Vertraulichkeit" ausgehe, während andere Mitglieder sich auf die zuvor stets versprochene "Transparenz" beriefen. Hintergrund: Der FCK-Vorstand hatte wenige Tage vor der ersten Sitzung einen umfangreich ausformulierten juristischen Entwurf an die Teilnehmer geschickt, der ausdrücklich mit dem Vermerk "vertraulich" und "intern" gekennzeichnet war. Nach einigen Wortwechseln einigten sich die Beteiligten zum Ende der Sitzung darauf, dass die Entwürfe von Gesellschaftervertrag, Satzungen usw. den interessierten FCK-Mitgliedern, jedoch nicht der Öffentlichkeit, in einem internen Bereich online zugänglich gemacht werden sollen.

Vereinsführung und Berater legen ersten Entwurf zur Diskussion vor

Die Vorstandsmitglieder Thomas Gries und Michael Klatt haben den vorliegenden Entwurf zusammen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Nikolai Riesenkampff sowie zwei Rechtsanwälten von der Berliner Kanzlei Hyazinth LLP, Maximilian Murawo und Michael Kummermehr, sowie weiteren Beratern ausgearbeitet. In den kommenden Monaten sollen auf dieser Diskussionsgrundlage die Rahmenbedingungen einer möglichen Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung vorbereitet werden. Parallel sucht die Vereinsführung nach möglichen Investoren, ehe auf einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung – laut Vorstand Gries im schnellsten Fall schon Ende 2017 – die FCK-Mitglieder über eine mögliche Ausgliederung abstimmen. Dort wäre dann eine Drei-Viertel-Mehrheit erforderlich.

GmbH & Co. KGaA als Gesellschaftsform angestrebt – Meinungsverschiedenheiten über vorgeschlagenen Beirat

Zur ersten Sitzung des Arbeitskreises hatten sich auch rund 20 FCK-Mitglieder als Zuhörer eingefunden, die anschließend Fragen stellen durften. Gemäß dem vorliegenden Entwurf wird die Rechtsform einer "1. FCK GmbH & Co. KGaA" angestrebt. Hierdurch sollen wichtige Fixpunkte wie Mitgliedereinfluss und Übernahmeresistenz in einem gewissem Rahmen sichergestellt werden – im Gegensatz beispielsweise zu einer als nicht mehrheitsfähig angesehenen AG. Der Verein (Rechtsform: e.V.) soll in dem vorgeschlagenen neuen Modell einen fünfköpfigen Aufsichtsrat behalten, der wiederum zwei bis drei ehrenamtliche Vorstände bestellt. Außerdem soll der Aufsichtsrat drei Mitglieder in einen insgesamt sechsköpfigen Beirat der neuen, ausgegliederten GmbH & Co. KGaA entsenden, welcher dann die Geschäftsführung der neuen Gesellschaft – also: des Bundesliga-Teams – bestimmt. Insbesondere zu der Zwischenschaltung und zur Notwendigkeit dieses zusätzlichen KGaA-Beirats entstanden am Montagabend kontroverse Diskussionen.

Die FCK-Führung plant ein Drei- oder Vier-Säulen-Modell: Fans, kleinere Betriebe sowie vor allem ein bis zwei Großinvestoren sollen dem Verein im Idealfall neuen finanziellen Spielraum in zweistelliger Millionenhöhe generieren. Nach knapp drei Stunden endete die erste Sitzung des Arbeitskreis Ausgliederung, der ab sofort einmal pro Monat tagen soll.

Quelle: Der Betze brennt

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