Neues vom Betzenberg

BdSt sieht Rechtsstreit mit FCK optimistisch entgegen

Der BdSt Rheinland-Pfalz fordert den 1. FC Kaiserslautern auf, seine Pressemitteilung vom 2. Dezember 2014 richtig zu stellen. Tatsächlich hat der FCK beim Landgericht Hamburg in einem Punkt einen vorläufigen Rechtsschutz erwirkt. Dabei geht es um eine Aussage zu den Betriebskosten der städtischen Stadiongesellschaft. Weiter soll im Februar 2015 auf einem Gütetermin eine weitere Aussage zu den verrechneten Investitionen verhandelt werden. Insgesamt sieht der BdSt Rheinland-Pfalz der Verhandlung optimistisch entgegen.

Vor dem Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung hat sich der Steuerzahlerbund entschieden, den Schwarzbuch-Fall zum 1. FC Kaiserslautern zunächst nicht weiter zu veröffentlichen. Dieser Entschluss stellt ein Entgegenkommen des Bundes der Steuerzahler dar. Zudem wurde ein Gesprächsangebot des BdSt Rheinland-Pfalz an den Vorstand des 1. FC Kaiserslautern unterbreitet. Leider hat sich das für nächste Woche avisierte Gespräch zwischen Vertretern beider Vereine aus Sicht des Steuerzahlerbundes erübrigt. „Wir sehen keine vertrauensvolle Basis mehr, um Gespräche mit dem FCK-Vorstand zu führen“, erklärte BdSt-Geschäftsführer René Quante.

Quelle: Bund der Steuerzahler

Weitere Links zum Thema:

- FCK erwirkt einstweilige Verfügung gegen BdSt (Pressemeldung FCK, 03.12.2014)

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