Neues vom Betzenberg

DFB verhängt Strafe über 30.000 Euro

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FCK im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Beim Auswärtsspiel des FCK in Karlsruhe am 29. März 2014 wurden vor Spielbeginn pyrotechnische Gegenstände im Gästeblock gezündet, die teilweise auch in den Innenraum sowie auf das Spielfeld geworfen wurden. Auch vor Beginn der zweiten Halbzeit wurde im Fanblock des FCK Pyrotechnik gezündet, zudem wurden drei Leuchtraketen in Richtung des Spielfeldes geschossen.

Beim Auswärtsspiel des FCK im DFB-Pokal-Halbfinale beim FC Bayern München wurden vor Spielbeginn, in der 60. und in der 82. Spielminute Pyrotechnik im Gästebereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Quelle und kompletter Text: fck.de

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