Neues vom Betzenberg

DFB verhängt Strafe in Höhe von 8.000 Euro

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FCK am 09. November 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt.

Beim Auswärtsspiel der Roten Teufel in Bochum wurden vor Spielbeginn und in der 36. Spielminute mehrere Bengalos im Fanblock gezündet. Ebenfalls wurde ein bengalisches Feuer beim Spiel des FCK in Köln in der 9. Minute und eine Rauchbombe in der 62. Minute entzündet.

Straferschwerend wirken sich die Geldstrafen der Vorsaison für den Verein aus. Die Einlassungen der Vereinsverantwortlichen sowie die Tatsache, dass beide Vorfälle den Spielablauf nicht beeinträchtigten, wirken strafmildernd.

Der Verein hat zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: fck.de

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