Neues vom Betzenberg

Gericht weist Berufung von Herzog zurück

Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat die Berufung des ehemaligen FCK-Vorstandsmitglieds Gerhard Herzog gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 23. Februar 2005 zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gericht nachdrücklich die Position des 1. FC Kaiserslautern inklusive der Schadenersatzansprüche in einer Gesamthöhe von 521.239 Euro an den ehemaligen Vorstand.

FCK-Anwalt Egon Müller hierzu: "Das Landgericht Kaiserslautern und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken haben die Rechtsposition der Vereinsführung mit deutlichen Worten ohne Wenn und Aber bestätigt. Die Einwendungen des Beklagten haben die Gerichte als durchweg nicht stichhaltig und haltlos bewertet."

Quelle: Der Betze brennt

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