Geldstrafen für Kaiserslautern und Köln
Nach den Vorkommnissen im Anschluss an das Zweitbundesliga-Spiel 1. FC Kaiserslautern gegen 1. FC Köln am 18. Mai dieses Jahres hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gegen beide Vereine Geldstrafen verhängt. So muss der 1. FC Kaiserslautern wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes 15.000 Euro zahlen, der 1. FC Köln wegen eines unsportlichen Verhaltens 8000 Euro. Die Klubs haben den jeweiligen Urteilen bereits zugestimmt, diese sind damit rechtskräftig.
(...)Quelle und kompletter Text: DFB