Neues vom Betzenberg

Wieschemann-Einspruch gegen Vereinsausschluss zurückgewiesen

Der Ehrenrat des 1. FC Kaiserslautern hat den Einspruch (gem. § 7 Absatz 3 der Vereinssatzung) von Dr. Robert Wieschemann gegen den Vereinsausschluss vollumfänglich in einer Sitzung am 19. April 2007 zurückgewiesen. Die Entscheidung des Ehrenrates ist bindend. Damit ist vereinsrechtlich ein Schlussstrich unter die Verfahren gegen die ehemaligen Vereinsfunktionäre gezogen.

Bereits im Dezember 2003 hatte der Vereinsrat des FCK den Ausschluss von Dr. Robert Wieschemann, Jürgen Friedrich und Gerhard Herzog beschlossen und diese Entscheidung wegen erheblicher Verstöße gegen die Vereinsinteressen in einer Sitzung am 27. September 2006 betätigt. Friedrich und Herzog hatten auf den nach der Vereinssatzung möglichen Einspruch gegen die Entscheidung des Vereinsrates verzichtet.

Quelle: fck.de

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