Neues vom Betzenberg

BGH verschärft Urteil gegen Wieschemann – Sonstige Verurteilungen bestätigt

Die Verurteilung der früheren Vereinsführung beim 1. FC Kaiserslautern, Jürgen Friedrich, Gerhard Herzog und Dr. Robert Wieschemann, wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig bestätigte am Dienstag nach der Verhandlung über die Revisionen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom Oktober 2005, verschärfte dabei allerdings den Urteilsspruch gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Wieschemann. Der BGH verurteilte ihn als Mittäter, nachdem er bislang wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt war.

Der mit der Wahrnehmung der FCK-Interessen in dieser Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt Prof. Dr. Egon Müller (Saarbrücken) äußerte: „Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung des Vereins von Anfang an. Es stellt einen Schlusspunkt dar, was den Auftrag der Mitgliederversammlung von 2002 anbetrifft, eine lückenlose Aufklärung der früheren Unregelmäßigkeiten unter der ehemaligen Vereinsführung zu schaffen.“

Quelle: fck.de

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