censor hat geschrieben:
@ "Vereinbarung 8"
Ich kenne die Vereinbarung nicht, da ich keine Einsicht in die Verträge habe. Es spielt eigentlich auch keine Rolle, ob die Vertragspartner unter sich noch eine Abrede treffen, um die gewünschte Bilanzierung rechtfertigen zu können. Der Punkt ist: wenn ich mittels einer einmaligen Signing Fee ein vermeintlich positives Ergebnis der "gewöhnlichen" Geschäftstätigkeit darstelle, dann entspricht dies nicht dem tatsächlichem Bild der Ertragslage. Die Kohle haben wir in der Kasse, unsere Gegenleistung erbringen wir dann in den kommenden Jahren.
Nun, ich denke schon, dass es einen wesentlichen Unterschied macht, welchen Inhalt die "Vereinbarung 8" besitzt. Insbesondere, da mehrfach auf diese
Änderung hingewiesen wird. In
diesem Artikel (ab Seite 4 des Dokuments) wird auf die Besonderheit bei der Beurteilung der Signing-Fee hingewiesen und ich denke schon, dass Dr. Ohlinger die Details kennt und entsprechend gehandelt hat.
Ich gebe Dir natürlich vollkommen recht, dass diese Vorgehensweise diskussionswürdig ist, da ansonsten ein beachtliches Minus, auch ohne die Rückstellung für die Betriebsprüfung, vorgelegen hätte.
Letztlich werden die liquiden Mittel der Signing-Fee ohnehin für den Ausbau der VIP-Bereiche und des Trainingsplatzes OST draufgegangen sein.
censor hat geschrieben:
@ Sasic
Ich kenne auch die Rückstellungshöhe für Herrn Sasic nicht, da im Jahresabschluss bzw. Prüfungsbericht nur die Gesamtsumme für zwei Herren genannt wird. Etwas mehr als die Hälfte für Herrn Sasic müßte nun wegfallen. Eine Erleichterung in Sachen Liquidität, keine Frage.
Die Rückstellungshöhe wurde in dem Prüfungsbericht für die beiden genannten Personen aufgeschlüsselt dargestellt. Somit ist die Summe bekannt.
censor hat geschrieben:
@ DLF
Auf dem Gebiet des Lizensierungsverfahrens bin ich kein Experte, aber mE ist wesentliche Grundlage der Lizenzverteilung die Liquiditätssicherung für die kommende Saison, weniger die bilanzielle Betrachtungsweise. Sonst würden "solide" wirtschaftende Vereine wie Pleite 04 nicht in den Genuss einer Lizenz kommen. m.E. ein zu kurz greifendes Verfahren, insb. sollten die Vereine zur Erstellung von Konzernabschlüssen unter Einbezug aller Vehikel/Gesellschaften, welche zur Auslagerung von Verbindlichkeiten genutzt werden, verpflichtet sein.
Für den Fall, dass es Dich interessiert, welche Kriterien die DFL an die Lizenz stellt, empfehle ich folgende Dokumente:
1.
Lizensierungsordnung (LO)
2.
Anlage VII zur LO
3.
Anlage IX zur LO
Auch hier hast Du im Grunde recht, dass in erster Linie die Liquiditätssituation beurteilt wird. Aber gerade in der Anlage IX wird auch die "positive Fortbestehungsprognose" bei bilanzieller Überschuldung durch den WP gefordert. Genau hier sehe ich das Problem, wenn die Bilanz rückwirkend das Jahr 2008/2009 als kritisch darstellt. Gerade weil der WP nicht vollends von der Sichtweise des Vorstands überzeugt ist. Das Risiko eines Punktabzugs oder noch schlimmerer Sanktionen durch die DFL sehe ich da durchaus als mögliche Konsequenz. OK, vielleicht bin ich hier der
Schwarzmaler
censor hat geschrieben:
Ich sehe mich nicht als Schwarzmaler. "Ein" wachsames Auge würde mir bereits ausreichen. Was ich ich für falsch halte, ist beide Augen zuzudrücken und zu hoffen auf morgen.
Das mit dem "wachsamen" Auge und den kritischen Bemerkungen kann ich nur voll und ganz unterstützen. Da bin ich völlig Deiner Meinung.
Noch eine Bemerkung zu Deinem Post wegen Mac41:
censor hat geschrieben:
@ Prof. Rombach
Ich habe Problem mit der Formulierung, dass Prof. Rombach eine Bilanz machen und verkaufen will. Herr Rombach ist Aufsichtsrat!, nicht Vorstand. Mir ist auch klar, dass in einem Fussballverein der Aufsicht auch eine gewisse Repräsentationsfunktion hat. In erster Linie aber gilt: "Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen" (§ 111 Abs. 1 AktG). Überwachen heißt nicht mitwirken und impliziert eine kritische Distanz. Nicht der Wirtschaftsprüfer kontrolliert den Vorstand, der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan, welches sich dabei des Abschlussprüfers in gewisser Weise bedient (Prüfungsbericht, Testat, verbale Ausführungen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats).
Da möchte ich eher auf die Satzung verweisen, denn das AktG ist (noch) nicht das passende Thema. Bei uns passt da eher Artikel 16 der Satzung und da insbesondere der Abschnitt 5.
Vielleicht sieht man sich ja am Freitag....
Was mir noch auf dem Herzen liegt sind einmal die Frage, ob es schon immer der "Vorläufige Abschlussbericht" war, den die Mitglieder zu sehen bekommen haben (kann mich nicht daran erinnern, was letztes Jahr drauf stand) und warum wir bislang nicht den satzungsgemäß quartalsweise fälligen Finanzbericht in unserer Mitgliederzeitung hatten.
Mal sehen, was am Freitag aus all diesen Bemerkungen wird.