Kurzinfo für Vereinswechsel von Amateuren
in der Wechselperiode I
Auszug aus § 7 SpO:
Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens 30.06. nachweisbar schriftlich abmelden.
Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, dem Spieler, dem neuen Verein oder der Geschäftsstelle des SWFV den Spielerpass mit den vollständigen Eintragungen auf der Passrückseite, versehen mit Vereinsstempel und Unterschrift, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung zuzusenden.
Wird diese Frist nicht eingehalten, erhält der abzugebende Spieler eine Spielerlaubnis, als sei die Freigabe erteilt.
Folgende Unterlagen müssen bis 31.08. der Geschäftsstelle vollständig vorliegen.
- Passantrag des aufnehmenden Vereins vollständig und gut lesbar ausgefüllt, mit
Vereinsstempel, Unterschrift eines Vereinsvertreters sowie Unterschrift de(s/r)
Spieler(s/in) bzw. eines Erziehungsberechtigten
- Der Spielerpass bzw. eine Verlustmeldung des Spielerpasses (Verlustmeldung auf
Vereinsbriefpapier mit Datum, Vereinsstempel und Unterschrift eines Vereinsvertreters)
mit den Vermerken über das genaue Abmeldedatum, Tag des letzten Spiels
und über die Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung der Freigabe sowie
Vereinsstempel und Unterschrift
Eine „nachträgliche Vereinsfreigabe“ kann nur bis 31.08. erteilt werden.
Die nachträgliche Freigabe muss auf Vereinsbriefpapier mit Datum, Vereinsstempel und Unterschrift des abgebenden Vereins erfolgen und bis spätestens 31.08. der Geschäftsstelle vorliegen.
Ein Eingang nach dem 31.08. wird im Hinblick auf die zu erteilende Spielerlaubnis nicht berücksichtigt!
Kurzinfo für Vereinswechsel von Vertragsamateuren
in der Wechselperiode I
Auszug aus § 7a SpO:
Wir weisen darauf hin, dass für die Erteilung der Spielerlaubnis von Vertragsamateuren,
neben dem Amateurvertrag ebenfalls ein vollständig ausgefüllter Passantrag des aufnehmenden Vereins erforderlich ist.
Beachten Sie bitte folgendes: Bei einer Vertragsauflösung im 1. Spieljahr ist für die Erteilung einer erneuten Spielerlaubnis des Spielers die Zahlung der Aufwandsentschädigung an den ersten Verein dringend erforderlich.
Der Spielerpass eines Vertragsamateurs, dessen Vertrag abgelaufen ist, muss mit der Erklärung des Spielers über seinen künftigen Status als Amateur bzw. einer Vertragsverlängerung zur Datenänderung auf dem Spielerpass der SWFV-Passstelle zugesandt werden.
Die kompletten Vereinswechselmodalitäten finden Sie in der Spielordnung unter § 7 „Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren“ und § 7a „Vereinswechsel eines Vertragsspielers“ auf unserer Homepage