
pyrotechnik kostet nur geldquallenbakker hat geschrieben:Ja weiter so, wir haben ja viel geld...Aber Pyros gehört ja zum Fussball.... Das das aber schon so viel Geld gekostet hat, ist den Pyros auch egal... Geld das wir dringend gebrauchen könnten.
Und welche Strafe bekam Bayern eigentlich, weil am 34. Spieltag der Spielbeginn gegen Freiburg wegen dieses komischen Anastacia-Auftritts verzögert wurde? Oder Leipzig, als Ralf Rangnick vor der Halbzeitpause auf dem Spielfeld den Schiedsrichter bedrängte und ihm auf dem Handy irgendwelche Fehlentscheidungen zeigen wollte? Wieso wird (fast) immer nur sogenanntes "Fehlverhalten der Fans" bestraft, wo die Vereine oftmals gar nichts dagegen tun können (im Gegensatz zu den genannten Beispielen Bayern und Leipzig)?Kicker hat geschrieben:DFB bittet Bayer, Werder und Freiburg zur Kasse
(...) Leverkusen wurden drei Fälle zur Last gelegt, in denen die Fans negativ auffielen, es werden 25.000 Euro fällig. In der 59. Minute des Leverkusener Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 18. November 2017 mussten beide Mannschaften die Auswechselzone tauschen, da von den Gastgeber-Rängen Münzen und Wasser auf die Leipziger Auswechselspieler geworfen wurden. Ferner zündeten Leverkusener Zuschauer zu Beginn des Spiels bei Hannover 96 am 17. Dezember 2017 und in der 50. Minute des DFB-Pokalspiels bei Borussia Mönchengladbach am 20. Dezember 2017 jeweils mehrere Rauchbomben.
Werder Bremen (zwei Fälle) muss 24.000 Euro zahlen. Vor Anpfiff der beiden Bundesligaspiele gegen Hannover 96 am 19. November 2017 und bei Borussia Dortmund am 9. Dezember 2017 wurde im Bremer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt.
Der SC Freiburg wird 8000 Euro begleichen. Den Breisgauern wurde allein das Zünden Bengalischer Feuer im Stadion vor dem Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart am 29. Oktober 2017 vorgeworfen. Alle vier Vereine haben den Sanktionen zugestimmt, die damit rechtskräftig sind. (...)
Quelle und kompletter Text: Kicker
na dann sage mal was uns andere Vereine angehen?Thomas hat geschrieben:Neben den Vorkommnissen sollte man - finde ich jedenfalls - aber auch mal die Strafe an sich beleuchten: Welche Konsequenzen gab es eigentlich für den falschen Pfiff des Schiedsrichters in Sandhausen, der ja zudem laut "Ohrenzeugen" damals aus dem Heimblock gekommen sein soll? Ob man in so einer Situation Becher und Feuerzeuge nach vorne schmeißen muss, ist zwar fragwürdig, aber das vom Sandhäuser Spieler und vom Schiedsrichter mitverursachte Chaos in dieser Situation hat uns einen oder sogar drei Punkte gekostet - immerhin fiel anstatt des 1:0 für den FCK damals fast im Gegenzug das 1:0-Siegtor für Sandhausen.![]()
Ansonsten ist heute wohl mal wieder Zahltag beim DFB, hier ein paar weitere Urteile, bei denen es im Gegensatz zum FCK-Urteil tatsächlich in erster Linie um Pyrotechnik geht:
Und welche Strafe bekam Bayern eigentlich, weil am 34. Spieltag der Spielbeginn gegen Freiburg wegen dieses komischen Anastacia-Auftritts verzögert wurde? Oder Leipzig, als Ralf Rangnick vor der Halbzeitpause auf dem Spielfeld den Schiedsrichter bedrängte und ihm auf dem Handy irgendwelche Fehlentscheidungen zeigen wollte? Wieso wird (fast) immer nur sogenanntes "Fehlverhalten der Fans" bestraft, wo die Vereine oftmals gar nichts dagegen tun können (im Gegensatz zu den genannten Beispielen Bayern und Leipzig)?Kicker hat geschrieben:DFB bittet Bayer, Werder und Freiburg zur Kasse
(...) Leverkusen wurden drei Fälle zur Last gelegt, in denen die Fans negativ auffielen, es werden 25.000 Euro fällig. In der 59. Minute des Leverkusener Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 18. November 2017 mussten beide Mannschaften die Auswechselzone tauschen, da von den Gastgeber-Rängen Münzen und Wasser auf die Leipziger Auswechselspieler geworfen wurden. Ferner zündeten Leverkusener Zuschauer zu Beginn des Spiels bei Hannover 96 am 17. Dezember 2017 und in der 50. Minute des DFB-Pokalspiels bei Borussia Mönchengladbach am 20. Dezember 2017 jeweils mehrere Rauchbomben.
Werder Bremen (zwei Fälle) muss 24.000 Euro zahlen. Vor Anpfiff der beiden Bundesligaspiele gegen Hannover 96 am 19. November 2017 und bei Borussia Dortmund am 9. Dezember 2017 wurde im Bremer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt.
Der SC Freiburg wird 8000 Euro begleichen. Den Breisgauern wurde allein das Zünden Bengalischer Feuer im Stadion vor dem Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart am 29. Oktober 2017 vorgeworfen. Alle vier Vereine haben den Sanktionen zugestimmt, die damit rechtskräftig sind. (...)
Quelle und kompletter Text: Kicker
Vielleicht kannman die nutzen und mal jemand bezahlen der die Bilder und Filme ansieht und auswertet nur filmen an sich bringt ja wenig. Dann werden die xxxxxxxx vielleicht endlich mal zur Rechenschaft gezogen und nicht nur unser Verein.SEAN hat geschrieben:9.000 Euro dürfen für Maßnahmen verwendet werden. Wieviel K4 Kameras für Blocküberwachung bekommt man dafür?
Schon vor 10 Jahren hat mal ein Polizist gesagt man könne im Betze von jedem Zuschauer ein Passbild machen wenn man möchte. Und trotzdem muss der Verein und nicht der Täter zahlen.SEAN hat geschrieben:9.000 Euro dürfen für Maßnahmen verwendet werden. Wieviel K4 Kameras für Blocküberwachung bekommt man dafür?
Nicht wegen pfeifen, sondern da war ein Lauterer auf dem Feld und es wurden aus dem Gästeblock Gegenstände geschmissen. Hab das Spiel bei Sky verfolgt und man konnte es sehen, genau wie gegen Heidenheim.LDH hat geschrieben: Das man den FCK für einen Pfiff zur Kasse bittet ohne zu wissen woher der kam(Schiri hat ihn nicht mal gehört) ist in meinen Augen lächerlich und unverschämt.
LDH hat geschrieben:Schon vor 10 Jahren hat mal ein Polizist gesagt man könne im Betze von jedem Zuschauer ein Passbild machen wenn man möchte. Und trotzdem muss der Verein und nicht der Täter zahlen.SEAN hat geschrieben:9.000 Euro dürfen für Maßnahmen verwendet werden. Wieviel K4 Kameras für Blocküberwachung bekommt man dafür?
Das man den FCK für einen Pfiff zur Kasse bittet ohne zu wissen woher der kam(Schiri hat ihn nicht mal gehört) ist in meinen Augen lächerlich und unverschämt.
Quelle und ganzer Text:Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Vereine dürfen sich Geldstrafen von jenen Fans zurückholen, die im Zusammenhang mit Straftaten identifiziert wurden. Damit wurde ein rechtlicher Schlusspunkt unter jahrelange erbitterte Debatten über die Umlagefähigkeit von Verbandsstrafen unter Juristen, Vereinen und Fans gesetzt. Susanne Hein-Reipen erklärt die Einzelheiten – und sieht schwere Zeiten auf Fußballfans zukommen........
BGH lässt anteilige Erstattung zu
Das Urteil des BGH, mit welchem er das Urteil des OLG Köln bestätigt, ist ein echtes Grundsatzurteil, das weitreichende Folgen für Vereine wie Fans haben wird. Nunmehr steht fest: Identifizierte Täter müssen damit rechnen, für „ihren“ Anteil an der konkreten Strafe geradestehen zu müssen, auch wenn diese mit anderen Vorfällen bei dem Verein zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst wird. Dabei wird ganz klassisch nach dem Dreisatz der Anteil der durch den Täter verursachten Einzelstrafe ins Verhältnis zur Gesamtstrafe und der tatsächlich zu zahlenden Strafe gesetzt.
Problem dürfte hier aber darin bestehen, dass nicht ersichtlich ist, wieviel jeder Vorfall im Einzelnen gekostet hat.SEAN hat geschrieben:Quelle und ganzer Text:
http://www.westline.de/neben-dem-platz/ ... tur?ref=fo
Es geht also.
na dann sage mal was uns andere Vereine angehen?BastiM hat geschrieben: