Befristete Verträge bleiben zulässig
Der ehemalige Mainz-Keeper Heinz Müller scheitert mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht: Befristete Verträge bleiben damit weiter zulässig
Aufatmen im deutschen Fußball - ein zweites Bosman-Urteil ist vom Tisch. Befristete Verträge für Profifußballer sind weiterhin zulässig. Das entschied der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) in Erfurt im Fall des früheren Torhüters Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05 und ersparte dem Transferwesen im deutschen Fußball sowie wohl auch in anderen Sportarten ein heftiges Beben. (...)
Quelle und kompletter Text: Sport1
