In Gladbach hat mich beim 0:1 einer angegriffen. Ich hab mich verteidigt, das ist gesetzmäßig mein Recht.
Ich zitiere:
§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Da ich in einem Stadion mich also verteidigt habe, ist davon auszugehen, dass ich das wieder tun würde, potentiell also einer, der sicherheitsrelevante Störungen "verursacht", und kassiere dafür ein Stadionverbot.
Und das nennt man dann "Recht".