
Das ist nicht heftig. Das ist nur angemessen.K1900L hat geschrieben:Viereinhalb Jahre sind schon echt heftig!
Ich denke, bundesweites Stadionverbot und eine hohe Entschädigungssumme an die betroffenen hätte auch gereicht.
Genau, damit er sich über die ultradeutschlandweiten Solidarisierungen wie "Gegen alle Stadionverbote" etc freuen darf und als Märtyrer gefeiert wird.K1900L hat geschrieben:Viereinhalb Jahre sind schon echt heftig!
Ich denke, bundesweites Stadionverbot und eine hohe Entschädigungssumme an die betroffenen hätte auch gereicht.
Aber Fußballfans sind doch keine VerbrecherK-Town-über-alles hat geschrieben:Genau richtig! Wer so eine Scheiße macht, der muss ins Gefängnis!! Kann doch nicht sein, dass man so nen scheiß Gutfindet! Böller sind schon einfach nur dumm, aber dann auch noch einen Sprengsatz, dümmer gehts nimmer!!
Was??basdri hat geschrieben:Aber Fußballfans sind doch keine VerbrecherK-Town-über-alles hat geschrieben:Genau richtig! Wer so eine Scheiße macht, der muss ins Gefängnis!! Kann doch nicht sein, dass man so nen scheiß Gutfindet! Böller sind schon einfach nur dumm, aber dann auch noch einen Sprengsatz, dümmer gehts nimmer!!
Ich gebe dir ohne Einschränkung Recht.salamander hat geschrieben:4 Jahre sind zu wenig.
...
0 Toleranz gegenüber Böllerwerfern!
Also ich bin kein Verbrecher (auch wenn ich als Fußballfan schon oft wie einer behandelt wurde). Du etwa?basdri hat geschrieben:Aber Fußballfans sind doch keine Verbrecher
Da gehen die Ansichten vermutlich auseinander.Thomas hat geschrieben:Also ich bin kein Verbrecher (auch wenn ich als Fußballfan schon oft wie einer behandelt wurde). Du etwa?basdri hat geschrieben:Aber Fußballfans sind doch keine Verbrecher
Grundsätzlich bilde ich mir schon ein, den Sinn und Hintergrund des Spruches zu verstehen.Thomas hat geschrieben:@basdri:
Du verstehst einfach den Hintergrund dieses Spruchs, den ich übrigens schon seit Jahren nicht mehr in nennenswerter Lautstärke gehört habe, nicht richtig. Falls Du nächste Woche mit nach Freiburg fährst, werden wir dort beide wieder wie Verbrecher behandelt, nur weil wir Fußballfans sind. Das ist aber falsch, genauso wie nicht alle Schüler per se Amokläufer sind oder alle Politiker Doktortitel-Betrüger (oder alle Cops Bastarde).
Schade, es hätte mich doch zu sehr interessiert, was nun wirklich hinter dieser Aussage steckt.Thomas hat geschrieben:@basdri:
Du hast es immer noch nicht verstanden und willst es glaube ich auch nicht verstehen.Lassen wir es gut sein,...
Ist jemand der einen Bengalo abfackelt und dann unglücklicherweise mehrere Menschen mit dem 1200 Grad heißen Teil schwerste Verbrennungen 3.GradesXwell hat geschrieben:Es ist richtig Straftäter verhältnismäßig zu bestrafen. Es kann nicht sein, dass ein Straftäter genau so bestraft wird, wie Jemand der einen Bengalo abfackelt.
Man muss ja nix importieren. Seenotfackeln gibts auch in DE.pfalzdeiwel hat geschrieben:Ist jemand der einen Bengalo abfackelt und dann unglücklicherweise mehrere Menschen mit dem 1200 Grad heißen Teil schwerste Verbrennungen 3.GradesXwell hat geschrieben:Es ist richtig Straftäter verhältnismäßig zu bestrafen. Es kann nicht sein, dass ein Straftäter genau so bestraft wird, wie Jemand der einen Bengalo abfackelt.
zufügt dann deiner Meinung nach kein Straftäter ?
Der Import dieser Teile ist eine Straftat.
Das Ding ins Stadion zu schmuggeln ist eine
und das abfackeln auch.
Pyro ist kein Sprengsatz , klar,
aber diese Pyro Verherrlichung ist auch am Thema vorbei.
Thomas hat geschrieben:Aber vielleicht werden dadurch einige Knallköpfe wach, damit solche Sachen wie z.B. letzte Saison in der Westkurve gegen Bremen nicht mehr vorkommen.
salamander hat geschrieben:0 Toleranz gegenüber Böllerwerfern!
bene667 hat geschrieben: Das ist nicht heftig. Das ist nur angemessen.
K-Town-über-alles hat geschrieben: Man muss ja nix importieren. Seenotfackeln gibts auch in DE.
Das abbrennen im Stadion ist eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT keine Straftat.
Quelle:Doch Marco Noli, der ebenfalls aus München angereiste Anwalt des Angeklagten, hatte noch einen Trumpf im Ärmel: Wenn ein bengalisches Feuer kein selbstgemachter "Schwarzbau" sei, sondern eine sogenannte CE-Kennzeichnung trage, dann sei das Abbrennen gar keine Straftat. Weil die Polizei Reste von Fackeln mit und ohne Kennzeichnung gefunden hatte, könne der Angeklagte nicht verurteilt werden. Richterin Birgitta Stückrath, gleichermaßen überrascht wie Staatsanwalt Baller, schlug schließlich eine Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse vor. Ungeklärt blieb die Frage, ob beim Abrennen von bengalischen Feuern mit CE-Kennzeichen ein Bußgeld verhängt werden kann.