Die Aussprache "ACAB" gegenüber eines Polizisten oder gar mit Fingerzeig auf einen oder die Gruppe gilt als Beleidigung, da bringt Dir das Gerichtsurteil aus Berlin aus dem Jahr 2000 nicht viel.
In diesem Prozess ging es allein um die Buchstabenfolge auf Pullovern/Shirts etc. und kann Dich gegebenenfalls entlasten wenn Du eben nicht die Aussage gegenüber einem Beamten bzw einer Kleingruppe wörtlich getätigt hast.
Falls Ihr es trotzdem darüber versuchen wollt, hier das Urteil aus Berlin....
http://troublemaker.de/beschluss.htm.......was schon recht viele rausgehauen hat, jedoch bezweifel ich persönlich das dies bei einer Aussage in Kraft tritt bzw. habe schon von Vorfällen gelesen das Du dieses Urteil vergessen kannst und nur bei Aufdrucken sinnvoll verwenden könntest.
Die Frage ist halt ganz klar wie der Sachverhalt ansteht und vorallem Leute die Deinen Bruder entlasten können.
Mir sindse beim Auswärtsspiel in Karlsruhe auch an den Karren gefahren und habe vor kurzem Post erhalten von der ansässigen Direktion wegen Tragens eines "CopACABana"-Shirt´s. Wäre ja alles nicht so schlimm, wenn sie sich nicht dazugedichtet hätten, dass ich mit "beiden Mittelfinger und hocherhobenen Armen" 5min. nach Abfahrt des Sonderzuges vor 7Beamten gestanden hätten.....
4Mitreisende habe ich dann als Zeugen genannt und bin auf die Antwort auf meine schriftliche Stellungnahme äusserst gespannt.
Back to Topic:
Schilder am Besten mal was wirklich vorgefallen ist und wenn möglich detailliert, vielleicht kann sich der ein oder andere wirklich an die Situation erinnern.
Falls Dein Bruder jedoch wirklich die Aussage getätigt hat, siehts in meinen Augen eher Schwarz aus.
Post wird er definitiv bekommen bzgl Beleididung nach §185 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/185.htmlDrück Euch auf jeden Fall die Daumen und bin gespannt was nun wirklich vorgefallen ist und was ihn dazubewegte den Beamten das "böhse" ACAB an den Kopf zu knallen ,)
Rot-Weisser Gruss