
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, war genau das die Sicht von Wilhelm, der sich dann auch durchgesetzt hat, während andere im Beirat noch gerne mit den Gläubigern weiterverhandelt hätten, dann aber wegen dem ausgesetzten 9-Punkte-Abzug eingeknickt sind.Betzegeist hat geschrieben:Da kein Investor bereit war bei diesem Schuldenberg zu zahlen, hat sich die Frage letztlich nicht gestellt.
Der FCK wollte ja den Schuldenschnitt außerhalb der Insolvenz. Das wurde von den Großgläubigern abgelehnt. Die haben eine Stundung für 1 Jahr angeboten, was dem FCK aber nichts gebracht hätte, weil eben kein Investor unter diesen Bedingungen bereit stand.
Von daher war das der logische Schritt.
Der @ExilDeiwl trifft den Nagel auf den Kopf! Das wird das Problem des e.V. sein, welches es zu lösen gilt.ExilDeiwl hat geschrieben:Zwischen hohem(?) Vereinswert und dem Vorhandensein ausreichender liquider Mittel, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, besteht halt doch ein großer Unterschied. Umgekehrt muss nicht zwingend derjenige insolvent gehen, der einen Haufen Schulden hat - solange er immer über ausreichend liquide Mittel verfügt.
Da frage ich mich gerade ganz formal: wer verkauft die Anteile an der KGaA genau? Is es der e.V.? Wenn ich die Strukturen aus https://zukunft.fck.de/wp-content/uploa ... 18_PDF.pdf auf Seite 7 richtig interpretiere, dann ist es der e.V. und nicht die Management GmbH, richtig? Das hieße, die 8,3 Mio. Euro für den Verkauf der Anteile an die Regionalen geht formal an den e.V., der das Geld dann als Einlage in die KGaA gibt? Bin mir da unsicher, daher frage ich nach. Nach meinem Verständnis müsste das Geld ja erst einmal demjenigen zusehen, der die Anteile verkauft (e.V.). Nur so würde Dein oben zitierter Satz ja Sinn ergeben, @Miggeblädsch. Wenn dem aber nicht so wäre, wie könnte dann der e.V. Zukünftig von einem Verkauf weiterer Anteile profitieren?Miggeblädsch hat geschrieben:Logische Folge: Der Verein muss weitere Anteile verkaufen, um Einnahmen zu generieren.
Ich zitiere mich hier nochmal selbst, um die o.a. Frage nochmal zu stellen.Betzegeist hat geschrieben:Das ist ein ganz spannendes Thema wie ich finde. Vielleicht können die Fachleute hierzu was sagen? Ken? Mörseknecht?
Kommt es dem FCK zugute, wenn die Fans auf ihre Forderungen (Dauerkarte, kapilendo...) verzichten oder profitieren dann die anderen Gläubiger davon?
Ich beziehe mich hierbei auf die Insolvenz der KGaA.
ExilDeiwl hat geschrieben:Da frage ich mich gerade ganz formal: wer verkauft die Anteile an der KGaA genau? Is es der e.V.? Wenn ich die Strukturen aus https://zukunft.fck.de/wp-content/uploa ... 18_PDF.pdf auf Seite 7 richtig interpretiere, dann ist es der e.V. und nicht die Management GmbH, richtig? Das hieße, die 8,3 Mio. Euro für den Verkauf der Anteile an die Regionalen geht formal an den e.V., der das Geld dann als Einlage in die KGaA gibt? Bin mir da unsicher, daher frage ich nach. Nach meinem Verständnis müsste das Geld ja erst einmal demjenigen zusehen, der die Anteile verkauft (e.V.). Nur so würde Dein oben zitierter Satz ja Sinn ergeben, @Miggeblädsch. Wenn dem aber nicht so wäre, wie könnte dann der e.V. Zukünftig von einem Verkauf weiterer Anteile profitieren?Miggeblädsch hat geschrieben:Logische Folge: Der Verein muss weitere Anteile verkaufen, um Einnahmen zu generieren.
Wäre nett, wenn mir das jemand erläutern könnte. Danke!
Ist das so? Ich hatte Ken da anders verstanden - nämlich so (in etwa):Miggeblädsch hat geschrieben:ExilDeiwl hat geschrieben:
Da frage ich mich gerade ganz formal: wer verkauft die Anteile an der KGaA genau? Is es der e.V.?
[...]
Wäre nett, wenn mir das jemand erläutern könnte. Danke!
@ExilDeiwl: Das siehst du absolut richtig. Der e.V. verkauft die Anteile.
Nach der Ausgliederung gehörten dem e.V. 100% der Anteile an der KGaA. Dann hat er für ca. 700.000,- erste Anteile verkauft an Buchholz, Becker u.Co. Wieviel Prozent das nun genau sind, kann ich nicht sagen, da sich die Berechnung damals auf einen Vereinswert von 120 Mio bezog, aber soweit ich weiß, eine Wertanpassungsklausel im Vertrag enthalten war, und ich nicht weiß, ob diese noch Gültigkeit besitzt. Lass es der Einfachheit halber mal 2% sein. Nun werden nochmal 25% der Anteile verkauft, also besitzt der Verein noch ca. 73% der Anteile. Dies entspricht im Wesentlichen der Aktivseite der Bilanz, das sind die Vermögenswerte des e.V.
[...]
Gibt es dahingehend schon neue Erkenntnisse?Betzegeist hat geschrieben:Das ist ein ganz spannendes Thema wie ich finde. Vielleicht können die Fachleute hierzu was sagen? Ken? Mörseknecht?
Kommt es dem FCK zugute, wenn die Fans auf ihre Forderungen (Dauerkarte, kapilendo...) verzichten oder profitieren dann die anderen Gläubiger davon?
Ich beziehe mich hierbei auf die Insolvenz der KGaA.
Wieviele Kleingläubiger mit DK Regressanspruch gibt es ? 13000? Durchschnittshöhe 100-150€? Also Gesamtforderung 1,3 bis 2 Millionen €? Wären maximal 40000- 60000€ aus der Masse bei geschätzter QuoteMarburg-Teufel hat geschrieben:Gibt es dahingehend schon neue Erkenntnisse?Betzegeist hat geschrieben:Das ist ein ganz spannendes Thema wie ich finde. Vielleicht können die Fachleute hierzu was sagen? Ken? Mörseknecht?
Kommt es dem FCK zugute, wenn die Fans auf ihre Forderungen (Dauerkarte, kapilendo...) verzichten oder profitieren dann die anderen Gläubiger davon?
Ich beziehe mich hierbei auf die Insolvenz der KGaA.
Was ist das Beste für den FCK?
Wäre an einer Erläuterung stark interessiert.
Danke.
@BetzePower67:BetzePower67 hat geschrieben:Sind die Anschreiben an die DK-Inhaber eigentlich schon raus? Weiß das jemand? Bei mir im Briefkasten lag noch nichts. Auch per Email habe ich noch nichts erhalten.
Ich zitiere hier mal Rheinteufels Beitrag, um zur Thematik Aktienverkauf nochmals etwas Licht ins Dunkel zu bringen.Rheinteufel2222 hat geschrieben:Wichtig ist halt, dass das Geld für die verkauften Anteile in irgendeiner Form an den e.V. geht, da dieser sonst irgendwann zahlungsunfähig ist.
Unabhängig von den Formalien im Einzelnen heißt das, dass der FCK als Gesamtgebilde immer noch mit 6-8 Millionen Euro (Kens Zahlen vorausgesetzt) verschuldet ist und seine Einnahmen u.a. dazu verwenden muss, diese Schulden vom Hals zu bekommen.
Denn demGeschäftsführung der Management GmbH kann ja auch nicht einfach nach eienem Ermessen handeln. Die wird kontrolliert durch den Beirat, in welchem der e.V. satzungsgemäß immer die Mehrheit der Sitze innehat, zusammen mit anderen Großaktionären der KGaA. Und so wie ich es aus den Geschäftsleben kennengelernt habe (nicht repräsentativ!) wird die Geschäftsführung per Entscheid von Aufsichsß bzw. In unserem Fall Beirat üblicherweise angewiesen Anteil X an Überschüssen auszuzahlen (Gewinnabschöpfung an die Anteilseigner). Oder dirt wird eben entschieden, dass Betrag X verbleiben darf für Zukunftsprojekte Invest.luzifer86 hat geschrieben:Die Entscheidung, ob liquide Mittel der GmbH & Co. KG an den e.V. weitergegeben werden, liegt allerdings logischerweise bei der Tochtergesellschaft selbst und nicht beim e.V., sofern es hierzu keine grundsätzliche vertragliche Vereinbarung zwischen der Tochtergesellschaft und dem e.V. gibt.