Zwischen hohem(?) Vereinswert und dem Vorhandensein ausreichender liquider Mittel, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, besteht halt doch ein großer Unterschied. Umgekehrt muss nicht zwingend derjenige insolvent gehen, der einen Haufen Schulden hat - solange er immer über ausreichend liquide Mittel verfügt.
#keindeutbesser
🇺🇦 STOP WAR! FUCK PUTIN! 🇺🇦
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Da kein Investor bereit war bei diesem Schuldenberg zu zahlen, hat sich die Frage letztlich nicht gestellt.
Der FCK wollte ja den Schuldenschnitt außerhalb der Insolvenz. Das wurde von den Großgläubigern abgelehnt. Die haben eine Stundung für 1 Jahr angeboten, was dem FCK aber nichts gebracht hätte, weil eben kein Investor unter diesen Bedingungen bereit stand.
Von daher war das der logische Schritt.
Der FCK wollte ja den Schuldenschnitt außerhalb der Insolvenz. Das wurde von den Großgläubigern abgelehnt. Die haben eine Stundung für 1 Jahr angeboten, was dem FCK aber nichts gebracht hätte, weil eben kein Investor unter diesen Bedingungen bereit stand.
Von daher war das der logische Schritt.
Betzegeist hat geschrieben:Da kein Investor bereit war bei diesem Schuldenberg zu zahlen, hat sich die Frage letztlich nicht gestellt.
Der FCK wollte ja den Schuldenschnitt außerhalb der Insolvenz. Das wurde von den Großgläubigern abgelehnt. Die haben eine Stundung für 1 Jahr angeboten, was dem FCK aber nichts gebracht hätte, weil eben kein Investor unter diesen Bedingungen bereit stand.
Von daher war das der logische Schritt.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, war genau das die Sicht von Wilhelm, der sich dann auch durchgesetzt hat, während andere im Beirat noch gerne mit den Gläubigern weiterverhandelt hätten, dann aber wegen dem ausgesetzten 9-Punkte-Abzug eingeknickt sind.
- Frosch Walter -
ExilDeiwl hat geschrieben:Zwischen hohem(?) Vereinswert und dem Vorhandensein ausreichender liquider Mittel, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, besteht halt doch ein großer Unterschied. Umgekehrt muss nicht zwingend derjenige insolvent gehen, der einen Haufen Schulden hat - solange er immer über ausreichend liquide Mittel verfügt.
Der @ExilDeiwl trifft den Nagel auf den Kopf! Das wird das Problem des e.V. sein, welches es zu lösen gilt.
Die nun umgesetzte Lösung führt offensichtlich zu einer erfolgreichen Planinsolvenz und zu einer Entschuldung auf Ebene der KGaA. Und das Risiko, mit dem e.V. in eine Regelinsolvenz hinein zu rutschen, wurde vermieden. Das kann man durchaus als Erfolg bewerten, der vor einigen Monaten keineswegs selbstverständlich war.
Andererseits hat man sich vom Hauptgläubiger Quattrex offensichtlich große Zugeständnisse abringen lassen, um dessen Einwilligung zum Schuldenschnitt zu erhalten. Somit steht am Ende des Verfahrens der e.V. mit einem gehörigen Schuldenpaket da, welches künftig mit Zinsen und Tilgungsraten bedient werden muss.
Wo also bekommt der e.V. die liquiden Mittel her, die er benötigen wird, um seine Zahlungsverpflichtungen zu bedienen? Schafft er das nicht, heißt das Ergebnis nämlich wiederum Regelinsolvenz für den e.V., nur eben zeitversetzt.
Die einzige Einnahmequelle des e.V. aus dem operativen Geschäft heraus sind die Mitgliederbeiträge. Davon müssen zunächst die notwendigen Vereinsausgaben bezahlt werden, und der kümmerliche Rest dürfte wohl kaum ausreichen, um wenigstens die Zinsen an Quattrex zu bezahlen.
Logische Folge: Der Verein muss weitere Anteile verkaufen, um Einnahmen zu generieren.
Der gewählte Weg wurde von der Vereinsleitung als alternativlos bezeichnet und es mag durchaus sein, dass es auch so ist. Aber wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass der FCK nach erfolgreicher Planinsolvenz schuldenfrei da steht und seine Probleme nun gelöst hat, so ist dieser Eindruck eben falsch. Die Schulden wurden zum (erheblichen) Teil in den e.V. gepackt und das Problem wurde für ein Jahr gelöst.
Dennoch wurde der Worst-Case verhindert, was man durchaus als nicht selbstverständlichen Erfolg sehen kann. Und sollten wir tatsächlich aufsteigen und dann weitere Anteile zu einem höheren Vereinswert verkaufen können, dann hätten wir sogar die perfekte Lösung gefunden.
Also: Die Zeit wird zeigen, wie gut oder schlecht unsere Entscheidung war, bis dahin muss unser Blick wieder auf das gerichtet werden, was eigentlich wichtig ist: Den Ball.

Jetzt geht's los

Miggeblädsch hat geschrieben:Logische Folge: Der Verein muss weitere Anteile verkaufen, um Einnahmen zu generieren.
Da frage ich mich gerade ganz formal: wer verkauft die Anteile an der KGaA genau? Is es der e.V.? Wenn ich die Strukturen aus https://zukunft.fck.de/wp-content/uploa ... 18_PDF.pdf auf Seite 7 richtig interpretiere, dann ist es der e.V. und nicht die Management GmbH, richtig? Das hieße, die 8,3 Mio. Euro für den Verkauf der Anteile an die Regionalen geht formal an den e.V., der das Geld dann als Einlage in die KGaA gibt? Bin mir da unsicher, daher frage ich nach. Nach meinem Verständnis müsste das Geld ja erst einmal demjenigen zusehen, der die Anteile verkauft (e.V.). Nur so würde Dein oben zitierter Satz ja Sinn ergeben, @Miggeblädsch. Wenn dem aber nicht so wäre, wie könnte dann der e.V. Zukünftig von einem Verkauf weiterer Anteile profitieren?
Wäre nett, wenn mir das jemand erläutern könnte. Danke!
#keindeutbesser
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Ich kenne mich auch nicht mit Aktienrecht aus, aber im Prinzip ist so.
Der eV verkauft Aktien, die er an der KGaA hält und führt dann eine Kapitalerhöhung an die KGaA durch.
Muss der eV in Zukunft noch Schulden abstottern, so verkauft er Aktien, die er an der KGaA hält, führt keine Kapitalerhöhung durch sondern bezahlt, damit Schulden des eV, was scheinbar zusätzlich mit mehr Steuern belastet ist.
So in etwa habe ich den Beitrag von Ken verstanden.
In Wirklichkeit wird das noch drei Stufen komplizierter sein, aber ich habe es mal versucht stark runterzubrechen.
Der eV verkauft Aktien, die er an der KGaA hält und führt dann eine Kapitalerhöhung an die KGaA durch.
Muss der eV in Zukunft noch Schulden abstottern, so verkauft er Aktien, die er an der KGaA hält, führt keine Kapitalerhöhung durch sondern bezahlt, damit Schulden des eV, was scheinbar zusätzlich mit mehr Steuern belastet ist.
So in etwa habe ich den Beitrag von Ken verstanden.
In Wirklichkeit wird das noch drei Stufen komplizierter sein, aber ich habe es mal versucht stark runterzubrechen.
Betzegeist hat geschrieben:Das ist ein ganz spannendes Thema wie ich finde. Vielleicht können die Fachleute hierzu was sagen? Ken? Mörseknecht?
Kommt es dem FCK zugute, wenn die Fans auf ihre Forderungen (Dauerkarte, kapilendo...) verzichten oder profitieren dann die anderen Gläubiger davon?
Ich beziehe mich hierbei auf die Insolvenz der KGaA.
Ich zitiere mich hier nochmal selbst, um die o.a. Frage nochmal zu stellen.
ExilDeiwl hat geschrieben:Miggeblädsch hat geschrieben:Logische Folge: Der Verein muss weitere Anteile verkaufen, um Einnahmen zu generieren.
Da frage ich mich gerade ganz formal: wer verkauft die Anteile an der KGaA genau? Is es der e.V.? Wenn ich die Strukturen aus https://zukunft.fck.de/wp-content/uploa ... 18_PDF.pdf auf Seite 7 richtig interpretiere, dann ist es der e.V. und nicht die Management GmbH, richtig? Das hieße, die 8,3 Mio. Euro für den Verkauf der Anteile an die Regionalen geht formal an den e.V., der das Geld dann als Einlage in die KGaA gibt? Bin mir da unsicher, daher frage ich nach. Nach meinem Verständnis müsste das Geld ja erst einmal demjenigen zusehen, der die Anteile verkauft (e.V.). Nur so würde Dein oben zitierter Satz ja Sinn ergeben, @Miggeblädsch. Wenn dem aber nicht so wäre, wie könnte dann der e.V. Zukünftig von einem Verkauf weiterer Anteile profitieren?
Wäre nett, wenn mir das jemand erläutern könnte. Danke!
@ExilDeiwl: Das siehst du absolut richtig. Der e.V. verkauft die Anteile.
Nach der Ausgliederung gehörten dem e.V. 100% der Anteile an der KGaA. Dann hat er für ca. 700.000,- erste Anteile verkauft an Buchholz, Becker u.Co. Wieviel Prozent das nun genau sind, kann ich nicht sagen, da sich die Berechnung damals auf einen Vereinswert von 120 Mio bezog, aber soweit ich weiß, eine Wertanpassungsklausel im Vertrag enthalten war, und ich nicht weiß, ob diese noch Gültigkeit besitzt. Lass es der Einfachheit halber mal 2% sein. Nun werden nochmal 25% der Anteile verkauft, also besitzt der Verein noch ca. 73% der Anteile. Dies entspricht im Wesentlichen der Aktivseite der Bilanz, das sind die Vermögenswerte des e.V.
Auf der Passivseite der Bilanz findet man dann künftig das von Rainer Keßler als "beträchtlich" eingestufte Schuldenpaket, was man sich aufladen musste, um Quattrex geschmeidig zu machen. Laut aus meiner Sicht realistischer Einschätzung von @Ken ca. 6-8 Mio.
Wenn man nun davon ausgeht, dass die 73% der Anteile, die der Verein noch besitzt, mehr wert sind, als 6-8 Mio Schulden, gilt der e.V. also nicht als überschuldet, und muss von daher keine Insolvenz anmelden.
Das gilt allerdings nur, solange der e.V. zahlungsfähig bleibt, also seinen Verbindlichkeiten fristgerecht nachkommen kann. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, wäre man dann bereits alleine aus diesem Grund gezwungen, Insolvenz anzumelden. Auch ohne Überschuldung.
Also: Alle diejenigen, die denken, wir seien durch die erfolgreiche Planinsolvenz der KGaA der "Daumenschraube Quattrex" entronnen: Falsch gedacht! Sowohl Quattrex als auch die Gefahr einer Regelinsolvenz des e.V. bleiben unsere ständigen Begleiter. Das sollte man sich einfach mal deutlich machen.
Sobald wir da irgendeine Rate nicht bezahlen können, das wird vermutlich die erste sein, ist der e.V. gezwungen, weitere Anteile zu verkaufen. Und zwar genau für den Preis, den uns irgendjemand (etwa Becca oder Quattrex) dafür bezahlt. Eine Verhandlungsposition haben wir dann nicht mehr.
Ich hoffe sehr, dass wir aufsteigen und mein Beitrag verschwendete Zeit war

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@Miggeblädsch: Danke für die Info!
Eine Nachfrage :
Gehört der Fröhnerhof dem e. V.?
Dann würden ja die Einnahmen durch die 3-Sterne-Zertifizierung dem eV zustehen.
Sind ca 400.000/Jahr.
Wäre es möglich, dass die KGaA den eV finanziell unterstützt, z.B. durch Transfers?
Eine Nachfrage :
Gehört der Fröhnerhof dem e. V.?
Dann würden ja die Einnahmen durch die 3-Sterne-Zertifizierung dem eV zustehen.
Sind ca 400.000/Jahr.
Wäre es möglich, dass die KGaA den eV finanziell unterstützt, z.B. durch Transfers?
Danke, @Miggeblädsch und @LM2608. Das Positive wäre also, dass der e.? Noch Aktien veräußern kann. Der Hinkefuß folgt dann aber sogleich. Ich erinnere mich nämlich an einen Investorenkandidaten aus Dubai und an eine Gruppe regionaler Investoren, die beide gesagt haben, ihre Intition setze voraus, dass sie nicht in Schuldentilung inestieren würden. Was zwei potenielle Investoren können, kann auch ein dritter. Der e.V. muss also Investoren finden, der/die bereit sind, dass mit zumindest einem beträchtlichen Teil der investierten Summe die Altschulden des e.V. getilgt werden. Wie realistisch ist das?
Und wenn wir schon dabei sind: wenn doch der e.V. derjenige ist, der Anteile veräußert, warum hat dann der GF der Management GmbH die Investorensuche durchgeführt? Von der Rolle des Sachwalters und Co. zu schweigen. Wäre doch eigentlich alles Sache des e.V. gewesen? Wir wissen ja, dass das nicht so war. Sorry, ist mir alles nicht so schlüssig. Bin vermutlich schwer von kappes...

Und wenn wir schon dabei sind: wenn doch der e.V. derjenige ist, der Anteile veräußert, warum hat dann der GF der Management GmbH die Investorensuche durchgeführt? Von der Rolle des Sachwalters und Co. zu schweigen. Wäre doch eigentlich alles Sache des e.V. gewesen? Wir wissen ja, dass das nicht so war. Sorry, ist mir alles nicht so schlüssig. Bin vermutlich schwer von kappes...


#keindeutbesser
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Den zweiten Teil deiner Frage kann ich dir nicht beantworten bzw. verstehe ich selbst nicht. Die selbe Frage habe ich mich schon damals gefragt als Klatt dem Keßler die Einsicht in die Investorensuche verwehrt hat als jener Vorstand des eV war mit der Begründung, dass er das juristisch nicht darf....
Zum ersten Teil deiner Frage: Das erkennst du richtig, dass kaum ein Investor Altschulden tilgen will, deshalb wird ihr im Forum ja auch immer wieder angedeutet, dass der Gläubiger selbst Anteile kauft. Quasi Schuldenerlass gegen Anteile „tauscht“ ODER ein Investor nutzt die Gunst der Stunde, dass der eV in einer schlechten Verhandlungspostion ist und versucht möglichst viel Anteile für wenig Geld zu kaufen....
Aber nicht falsch verstehen: Falls das Ergebnis der Planinsolvenz so kommt, wie Ken beschreibt, bin ich der Meinung, dass das trotz allem ein erster großer Schritt in die Zukunft des FCKs ist...
Zum ersten Teil deiner Frage: Das erkennst du richtig, dass kaum ein Investor Altschulden tilgen will, deshalb wird ihr im Forum ja auch immer wieder angedeutet, dass der Gläubiger selbst Anteile kauft. Quasi Schuldenerlass gegen Anteile „tauscht“ ODER ein Investor nutzt die Gunst der Stunde, dass der eV in einer schlechten Verhandlungspostion ist und versucht möglichst viel Anteile für wenig Geld zu kaufen....
Aber nicht falsch verstehen: Falls das Ergebnis der Planinsolvenz so kommt, wie Ken beschreibt, bin ich der Meinung, dass das trotz allem ein erster großer Schritt in die Zukunft des FCKs ist...
Könnte es sein,das Kreditgeber im Hintergrund ein ganz anderes Geschäftsmodell betreiben?
Man vergibt an bedürftige Vereine Kredite,mit dem Ziel,die Vereine in den Griff zu bekommen.
Also:
1 Verein z.B. FCH wird aufgebaut für die 1.Liga mit Transfers aus einem Verein der 3.Liga.
Der Verein in der 3.Liga bekommt Perspktiv-Spieler und wird aufgebaut für die 2.Liga.
Dann noch 1-3 willige Vereine aus den unteren Ligen.
So kann man wunderbar routieren und Top-Spieler mit Top Erlösen verkaufen.
Man vergibt an bedürftige Vereine Kredite,mit dem Ziel,die Vereine in den Griff zu bekommen.
Also:
1 Verein z.B. FCH wird aufgebaut für die 1.Liga mit Transfers aus einem Verein der 3.Liga.
Der Verein in der 3.Liga bekommt Perspktiv-Spieler und wird aufgebaut für die 2.Liga.
Dann noch 1-3 willige Vereine aus den unteren Ligen.
So kann man wunderbar routieren und Top-Spieler mit Top Erlösen verkaufen.
Schorle,schon Goethe wußte warum:
Wasser allein macht stumm,das zeigen im Bach die Fische.
Wein allein macht dumm,siehe die Herren am Tische.
Da ich will keins von beiden sein,trink ich Wasser gemischt mit Wein.
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@Weisherbstschorle: Nein, dafür braucht man die Entscheidungsgewalt.
Und die haben die Kreditgeber nicht.
Weder bei Hdh noch bei uns.
Da sind dann auch andere Summen unterwegs, siehe RB, Hoppenheim, Schalke.
Und die haben die Kreditgeber nicht.
Weder bei Hdh noch bei uns.
Da sind dann auch andere Summen unterwegs, siehe RB, Hoppenheim, Schalke.
Miggeblädsch hat geschrieben:ExilDeiwl hat geschrieben:
Da frage ich mich gerade ganz formal: wer verkauft die Anteile an der KGaA genau? Is es der e.V.?
[...]
Wäre nett, wenn mir das jemand erläutern könnte. Danke!
@ExilDeiwl: Das siehst du absolut richtig. Der e.V. verkauft die Anteile.
Nach der Ausgliederung gehörten dem e.V. 100% der Anteile an der KGaA. Dann hat er für ca. 700.000,- erste Anteile verkauft an Buchholz, Becker u.Co. Wieviel Prozent das nun genau sind, kann ich nicht sagen, da sich die Berechnung damals auf einen Vereinswert von 120 Mio bezog, aber soweit ich weiß, eine Wertanpassungsklausel im Vertrag enthalten war, und ich nicht weiß, ob diese noch Gültigkeit besitzt. Lass es der Einfachheit halber mal 2% sein. Nun werden nochmal 25% der Anteile verkauft, also besitzt der Verein noch ca. 73% der Anteile. Dies entspricht im Wesentlichen der Aktivseite der Bilanz, das sind die Vermögenswerte des e.V.
[...]
Ist das so? Ich hatte Ken da anders verstanden - nämlich so (in etwa):
Der e.V. verkauft in der Regel überhaupt keine Anteile. Normalerweise erfolgt zunächst eine Kapitalerhöhung (in) der KGaA - die dadurch generierten Aktien verkauft die KGaA (in dieser soll das Geld schließlich auch landen). Der e.V. hält absolut gesehen noch genauso viele Anteile wie vorher - nur relativ gesehen natürlich nicht.
Beispiel:
Aktueller "Vereinswert": 25 Mio. € (100% e.V.)
Kapitalerhöhung durch Investoren: 8,3 Mio. €
"Vereinswert" nach der Kapitalerhöhung: 33,3 Mio. €
Anteil e.V. danach: 25 / 33,3 = ca. 75%
Anteil Investoren = 8,3 / 33,3 = ca. 25%
Hätte der e.V. SEINE Anteil an die Investoren verkauft, wäre der "Vereinswert" immer noch 25 Mio. €, wovon den Investoren dann 8,3 / 25 = ca. 33% gehören würden.
Ich glaube Ken wollte darauf hinaus, dass dieser Fall eigentlich nicht vorgesehen ist - es aber durch die kommende "Umschuldung" auf den e.V. passieren kann, dass es doch gemacht werden muss um eine Insolvenz des e.V. zu verhindern.
Danke, @Nasenbär, das würde für mich durchaus Sinn ergeben!
#keindeutbesser
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Wichtig ist halt, dass das Geld für die verkauften Anteile in irgendeiner Form an den e.V. geht, da dieser sonst irgendwann zahlungsunfähig ist.
Unabhängig von den Formalien im Einzelnen heißt das, dass der FCK als Gesamtgebilde immer noch mit 6-8 Millionen Euro (Kens Zahlen vorausgesetzt) verschuldet ist und seine Einnahmen u.a. dazu verwenden muss, diese Schulden vom Hals zu bekommen.
Unabhängig von den Formalien im Einzelnen heißt das, dass der FCK als Gesamtgebilde immer noch mit 6-8 Millionen Euro (Kens Zahlen vorausgesetzt) verschuldet ist und seine Einnahmen u.a. dazu verwenden muss, diese Schulden vom Hals zu bekommen.
- Frosch Walter -
Betzegeist hat geschrieben:Das ist ein ganz spannendes Thema wie ich finde. Vielleicht können die Fachleute hierzu was sagen? Ken? Mörseknecht?
Kommt es dem FCK zugute, wenn die Fans auf ihre Forderungen (Dauerkarte, kapilendo...) verzichten oder profitieren dann die anderen Gläubiger davon?
Ich beziehe mich hierbei auf die Insolvenz der KGaA.
Gibt es dahingehend schon neue Erkenntnisse?
Was ist das Beste für den FCK?
Wäre an einer Erläuterung stark interessiert.
Danke.
...awwer annerschtwo is annerscht, un halt net wie in de Palz
Diese viele Wenns und Aber.
Der Vorteil der Insolvenz erschließt sich mir nicht.
Ich sehe nur Nachteile.
Was nutzt eine pseudo entschuldete KG aA.,wenn der eV. fremdgesteuert wird.
Der Vorteil der Insolvenz erschließt sich mir nicht.
Ich sehe nur Nachteile.
Was nutzt eine pseudo entschuldete KG aA.,wenn der eV. fremdgesteuert wird.
Schorle,schon Goethe wußte warum:
Wasser allein macht stumm,das zeigen im Bach die Fische.
Wein allein macht dumm,siehe die Herren am Tische.
Da ich will keins von beiden sein,trink ich Wasser gemischt mit Wein.
Wasser allein macht stumm,das zeigen im Bach die Fische.
Wein allein macht dumm,siehe die Herren am Tische.
Da ich will keins von beiden sein,trink ich Wasser gemischt mit Wein.

Marburg-Teufel hat geschrieben:Betzegeist hat geschrieben:Das ist ein ganz spannendes Thema wie ich finde. Vielleicht können die Fachleute hierzu was sagen? Ken? Mörseknecht?
Kommt es dem FCK zugute, wenn die Fans auf ihre Forderungen (Dauerkarte, kapilendo...) verzichten oder profitieren dann die anderen Gläubiger davon?
Ich beziehe mich hierbei auf die Insolvenz der KGaA.
Gibt es dahingehend schon neue Erkenntnisse?
Was ist das Beste für den FCK?
Wäre an einer Erläuterung stark interessiert.
Danke.
Wieviele Kleingläubiger mit DK Regressanspruch gibt es ? 13000? Durchschnittshöhe 100-150€? Also Gesamtforderung 1,3 bis 2 Millionen €? Wären maximal 40000- 60000€ aus der Masse bei geschätzter Quote
von 3%..
Denke das wird einen Insolvenzplan nicht beeinflussen selbst wenn alle anmelden würden....
Die Frage wäre ob bis zu 2 Millionen Forderung bei einem Rechtsvertreter mit entsprechendem Handlungsauftrag gebündelt nicht taktisch pro Annahme des Insolvenzplans nutzbar wären...
Liefen da alle in der Gruppe der Kleingläubger oder gebündelt in einer anderen Gläubigergruppe?
Halt schwierig bei so vielen Einzelmeinungen zum Thema zu koordinieren
Läuft im Spiel mal nichts zusammen,
und es will und will nichts geh'n,
so woll'n wir doch geschlossen,
hinter uns'rer Mannschaft steh'n,
und es will und will nichts geh'n,
so woll'n wir doch geschlossen,
hinter uns'rer Mannschaft steh'n,
Sind die Anschreiben an die DK-Inhaber eigentlich schon raus? Weiß das jemand?
Bei mir im Briefkasten lag noch nichts. Auch per Email habe ich noch nichts erhalten.
Und gibt es schon Informationen wie es aussieht mit einer DK für die Saison 2020/2021? Egal ab wann und ob überhaupt Zuschauer zugelassen werden, würde ich schon gerne eine kaufen.
Bei mir im Briefkasten lag noch nichts. Auch per Email habe ich noch nichts erhalten.
Und gibt es schon Informationen wie es aussieht mit einer DK für die Saison 2020/2021? Egal ab wann und ob überhaupt Zuschauer zugelassen werden, würde ich schon gerne eine kaufen.
Es gibt Leute, die denken, Fußball sei eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann Ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly, Manager)
Wir haben das Anschreiben erhalten.
Vieleicht geht es nach dem Alphabet.
Sind je einige Tausend.
Vieleicht geht es nach dem Alphabet.
Sind je einige Tausend.
Schorle,schon Goethe wußte warum:
Wasser allein macht stumm,das zeigen im Bach die Fische.
Wein allein macht dumm,siehe die Herren am Tische.
Da ich will keins von beiden sein,trink ich Wasser gemischt mit Wein.
Wasser allein macht stumm,das zeigen im Bach die Fische.
Wein allein macht dumm,siehe die Herren am Tische.
Da ich will keins von beiden sein,trink ich Wasser gemischt mit Wein.

BetzePower67 hat geschrieben:Sind die Anschreiben an die DK-Inhaber eigentlich schon raus? Weiß das jemand? Bei mir im Briefkasten lag noch nichts. Auch per Email habe ich noch nichts erhalten.
@BetzePower67:
In dem Brief (und ich glaube auch auf der Internetseite) steht, dass man bis zum 11.09. warten soll, so lange könnte es dauern mit den Briefen. Und wenn bis dahin nichts angekommen ist, soll man sich beim Sachwalter melden zwecks seiner Forderungen.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
Rheinteufel2222 hat geschrieben:Wichtig ist halt, dass das Geld für die verkauften Anteile in irgendeiner Form an den e.V. geht, da dieser sonst irgendwann zahlungsunfähig ist.
Unabhängig von den Formalien im Einzelnen heißt das, dass der FCK als Gesamtgebilde immer noch mit 6-8 Millionen Euro (Kens Zahlen vorausgesetzt) verschuldet ist und seine Einnahmen u.a. dazu verwenden muss, diese Schulden vom Hals zu bekommen.
Ich zitiere hier mal Rheinteufels Beitrag, um zur Thematik Aktienverkauf nochmals etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Man muss bei den Unternehmensanteilen der ausgegliederten GmbH & Co. KGaA zwischen Komplementäranteilen und Komanditanteilen unterscheiden, da die GmbH & Co. KGaA letztlich nur eine (Sonderform der) Kommanditgesellschaft (KG) ist, deren Kommanditanteile in Aktienform verbrieft sind.
Der Komplementär dieser KG ist die Management GmbH, deren Geschäftsführer SOV ist. DIe Managment GmbH ist für das operative Geschäft der GmbH & Co. KGaA verantwortlich.
Die Komplementäranteile an der GmbH & Co. KGaA (sprich die Management GmbH) müssen per Satzung von DFB und DFL zu jedem Zeitpunkt immer zwingend zu 100% in Besitz des e.V. liegen, ansonsten wird keine Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb erteilt.
Dies bedeutet, dass der e.V. schon per Satzung von DFB und DFL generell keine Komplementäranteile verkaufen darf.
Verkauft werden können von der ausgegliederten GmbH & Co. KGaA generell nur die Kommanditanteile, welche in Aktienform verbrieft sind, was auch die Firmierung der Gesellschaft schon ausdrückt (KGaA).
Der Verkauf von Kommanditanteilen erfolgt dann über den Weg einer Kapitalerhöhung in der GmbH & Co. KGaA. Wie dies funktioniert, wurde hier im Forum in den letzten Monaten schon mehrfach erklärt.
Eine Kapitalerhöhung kann generell beliebig oft durchgeführt werden, was dann einen direkten Einfluss auf den zum Zeitpunkt einer Kapitalerhöhung entstehenden neuen Unternehmenswert der GmbH & Co. KGaA hat. Im Zuge jeder Kapitalerhöhung kommt es logischerweise auch zur Verwässerung von Altanteilen, sofern deren Inhaber im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht entsprechendes Eigenkapital nachschießen, um auch nach der Kapitalerhöhung weiterhin ihren bisherigen prozentualen Anteil an der GmbH & Co. KGaA zu besitzen.
Das Ganze in Kürze zusammengefasst bedeutet, dass der e.V. generell keine Anteile an der ausgegliederten GmbH & Co. KGaA verkaufen kann und darf, da er zu jedem Zeitpunkt 100% der Komplementäranteile (Management GmbH) besitzen muss. Aktien, in Form von Kommanditaktien kann immer nur die GmbH & Co. KGaA veräußern.
Ich hoffe, dass hiermit der Unterschied zwischen Komplementäranteilen und Kommanditanteilen (Kommanditaktien) verständlich dargestellt werden konnte.

Selbstverständlich können in Zukunft liquide Mittel, welche der GmbH & Co. KGaA durch einen Verkauf von Kommanditaktien zufliesen, auch zur Tilgung von Schulden des e.V. verwendet werden. Ebenso wie auch andere liquide Mittel der GmbH & Co. KGaA hierfür verwendet werden könnten, sprich diese könnten entsprechend an den e.V. weitergereicht werden.
Die Entscheidung, ob liquide Mittel der GmbH & Co. KG an den e.V. weitergegeben werden, liegt allerdings logischerweise bei der Tochtergesellschaft selbst und nicht beim e.V., sofern es hierzu keine grundsätzliche vertragliche Vereinbarung zwischen der Tochtergesellschaft und dem e.V. gibt.
Liquide Mittel, die aus der Tochtergesellschaft abfließen, stehen dieser dann selbst nicht mehr zur Verfügung, was Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH & Co. KGaA hat. Trotzdem kann es sinnvoll sein, in Zukunft den e.V. dabei zu unterstützen, dessen Schulden schnellstmöglich zu tilgen, da eine mögliche Insolvenz des e.V. als Muttergesellschaft der GmbH & Co. KGaA natürlich auch einen negativen Einfluss auf die Tochtergesellschaft hätte.
Selbstverständlich kann die GmbH & Co. KGaA aus Wettbewerbsgesichtspunkten in der Realität den e.V. allerdings bei der Schuldentilgung nur insoweit finanziell unterstützen, wie außerordentliche Erträge erzielt werden können, die über die, in der Budgetplanung veranschlagten, Erträge hinausgehen. Inwieweit dies in Zukunft möglich sein wird, wird die Zeit zeigen. Ein "zeitnaher" Aufstieg in die 2. Bundesliga wäre diesbezüglich, aber auch aus anderen Gesichtspunkten, mit Sicherheit hilfreich, wenn nicht sogar, für das langfristige Überleben eines erfolgreichen Gesamtunternehmens FCK, zwingend erforderlich.
Die Entscheidung, ob liquide Mittel der GmbH & Co. KG an den e.V. weitergegeben werden, liegt allerdings logischerweise bei der Tochtergesellschaft selbst und nicht beim e.V., sofern es hierzu keine grundsätzliche vertragliche Vereinbarung zwischen der Tochtergesellschaft und dem e.V. gibt.
Liquide Mittel, die aus der Tochtergesellschaft abfließen, stehen dieser dann selbst nicht mehr zur Verfügung, was Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH & Co. KGaA hat. Trotzdem kann es sinnvoll sein, in Zukunft den e.V. dabei zu unterstützen, dessen Schulden schnellstmöglich zu tilgen, da eine mögliche Insolvenz des e.V. als Muttergesellschaft der GmbH & Co. KGaA natürlich auch einen negativen Einfluss auf die Tochtergesellschaft hätte.
Selbstverständlich kann die GmbH & Co. KGaA aus Wettbewerbsgesichtspunkten in der Realität den e.V. allerdings bei der Schuldentilgung nur insoweit finanziell unterstützen, wie außerordentliche Erträge erzielt werden können, die über die, in der Budgetplanung veranschlagten, Erträge hinausgehen. Inwieweit dies in Zukunft möglich sein wird, wird die Zeit zeigen. Ein "zeitnaher" Aufstieg in die 2. Bundesliga wäre diesbezüglich, aber auch aus anderen Gesichtspunkten, mit Sicherheit hilfreich, wenn nicht sogar, für das langfristige Überleben eines erfolgreichen Gesamtunternehmens FCK, zwingend erforderlich.
Danke, @luzifer86 für die Erläuterungen. Letztlich wollte ich genau darauf hinaus, inwiefern es denn gesichert ist, dass der e.V. auf Einnahmen durch Kapitalerhöhung/Aktienverkäufe zureifen kann. Das wurde hier ja mehrfach als Argument angeführt und ich sehe das mit meinem Laienverständnis eher skeptisch. Denn zum Einen haben wir zuletzt mehrfahch gehört, dass Investoren nicht bereit waren/sind in Schuldentilgung zu investieren und ihr Investment unter diesen Vorbehalt stellen.
Andererseits hinterfrage ich aber auch diese Aussage:
Denn demGeschäftsführung der Management GmbH kann ja auch nicht einfach nach eienem Ermessen handeln. Die wird kontrolliert durch den Beirat, in welchem der e.V. satzungsgemäß immer die Mehrheit der Sitze innehat, zusammen mit anderen Großaktionären der KGaA. Und so wie ich es aus den Geschäftsleben kennengelernt habe (nicht repräsentativ!) wird die Geschäftsführung per Entscheid von Aufsichsß bzw. In unserem Fall Beirat üblicherweise angewiesen Anteil X an Überschüssen auszuzahlen (Gewinnabschöpfung an die Anteilseigner). Oder dirt wird eben entschieden, dass Betrag X verbleiben darf für Zukunftsprojekte Invest.
Somwie Du das hier aber schilderst wäre ja der e.V. von Tochtergesellschafts Gnaden abhängig und der Schwanz würde mit dem Hund wackeln. Dass das zuweilen auch so ist, sei unbenommen, aber normal sollte das doch nicht so sein... Und der e.V. müsste eigentlich in eine solche starke Position gebracht werden, dass er auhc den Einfluss ausüben kann, den wir bei der Ausgliederung angedacht haben (oder wie ich es zumindest bei meiner Zustimmung im Sinn hatte).
Andererseits hinterfrage ich aber auch diese Aussage:
luzifer86 hat geschrieben:Die Entscheidung, ob liquide Mittel der GmbH & Co. KG an den e.V. weitergegeben werden, liegt allerdings logischerweise bei der Tochtergesellschaft selbst und nicht beim e.V., sofern es hierzu keine grundsätzliche vertragliche Vereinbarung zwischen der Tochtergesellschaft und dem e.V. gibt.
Denn demGeschäftsführung der Management GmbH kann ja auch nicht einfach nach eienem Ermessen handeln. Die wird kontrolliert durch den Beirat, in welchem der e.V. satzungsgemäß immer die Mehrheit der Sitze innehat, zusammen mit anderen Großaktionären der KGaA. Und so wie ich es aus den Geschäftsleben kennengelernt habe (nicht repräsentativ!) wird die Geschäftsführung per Entscheid von Aufsichsß bzw. In unserem Fall Beirat üblicherweise angewiesen Anteil X an Überschüssen auszuzahlen (Gewinnabschöpfung an die Anteilseigner). Oder dirt wird eben entschieden, dass Betrag X verbleiben darf für Zukunftsprojekte Invest.
Somwie Du das hier aber schilderst wäre ja der e.V. von Tochtergesellschafts Gnaden abhängig und der Schwanz würde mit dem Hund wackeln. Dass das zuweilen auch so ist, sei unbenommen, aber normal sollte das doch nicht so sein... Und der e.V. müsste eigentlich in eine solche starke Position gebracht werden, dass er auhc den Einfluss ausüben kann, den wir bei der Ausgliederung angedacht haben (oder wie ich es zumindest bei meiner Zustimmung im Sinn hatte).
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