Ich erlaube mir mal den §245 der Insolvenzordnung hier einzustellen:
Obstruktionsverbot
(1) Auch wenn die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht worden sind, gilt die Zustimmung einer Abstimmungsgruppe als erteilt, wenn
1. die Angehörigen dieser Gruppe durch den Insolvenzplan voraussichtlich nicht schlechter gestellt werden, als sie ohne einen Plan stünden,
2. die Angehörigen dieser Gruppe angemessen an dem wirtschaftlichen Wert beteiligt werden, der auf der Grundlage des Plans den Beteiligten zufließen soll, und
3. die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem Plan mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt hat.
(2) Für eine Gruppe der Gläubiger liegt eine angemessene Beteiligung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 vor, wenn nach dem Plan
1. kein anderer Gläubiger wirtschaftliche Werte erhält, die den vollen Betrag seines Anspruchs übersteigen,
2. weder ein Gläubiger, der ohne einen Plan mit Nachrang gegenüber den Gläubigern der Gruppe zu befriedigen wäre, noch der Schuldner oder eine an ihm beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhält und
3. kein Gläubiger, der ohne einen Plan gleichrangig mit den Gläubigern der Gruppe zu befriedigen wäre, bessergestellt wird als diese Gläubiger.
Das heißt, wenn die Mehrheit der Gläubigergruppen einem Insolvenzplan zustimmt, kann dieser umgesetzt werden. Ohne diese Regelung bräuchte man kein Insolvenzplanverfahren, weil einzelne Gläubiger immer alles blockieren könnten. Und nochmal zum Hinweis: Vereinbarungen für Darlehen ohne Sicherheiten, die zusdem einem Unternehmen gewährt werden, dass zu diesem Zeitpunkt quasi kein Eigenkapital hatte sehen fast "standardmäßig" einen sogenannten Rangrücktritt vor. Der Gläubiger unterschreibt bereits bei Vertragsbeginn, dass er nachrangig zu anderen Gläubigergruppen behandelt wird.
Im Regelfall ist es so, dass ein Insolvenzplan aufgestellt wird und dann ein Investor gesucht wird. Der Investor bietet quasi auf das restrukturierte Unternehmen gem. Insolvenzplan. Dann ist die Unsicherheit für die Gläubiger noch größer - weil man muss den Investor ja erst finden. Das der FCK bereits einen Investor hat, macht die Entscheidungssituation eigentlich viel einfacher. Zumal ein Angebot dieser Art - wie es Prof. Wilhelm beschrieben hat - quasi eine positive Fortführungsprognose ist. Und es ist verbindlich, wie das von Dienes und Sachs auch und nicht irgend ein butterzarter LOI. Es besagt nämlich, dass ein fremder Dritter bereit ist den Businessplan des FCK mit Eigenkapital zu unterstützen, die Arbeitsplätze zu erhalten etc. Das wiederum ist auch nicht ganz unwichtig für die Zustimmung des Amtsgericht und des vorläufigen Sachwalters hinsichtlich der Annahme des Insolvenzplans. Alle diese Dinge würden in einem "normalen" Insolvenzplanverfahren als äußerst positiv erachtet. Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit sind gegeben.
Weiterhin erachte ich es als sehr positiv, dass bisher nicht bekannt ist, wer der Investor ist. Die üblichen - meist vertraglich fixierten - Vertraulichkeitsvereinbarungen werden eingehalten. Absolut professionell und ein Zeichen dafür, dass die informellen Kanäle des Vereins trockengelegt wurden. Sehr wichtig. Sowas hat nichts in der Presse verloren egal ob der Investor Ponomarev, Beccca oder sonstwie heißt.
Das hier jetzt schon wieder einige aus ihren Löchern kommen und über Mitbestimmung fabulieren wundert mich nicht. Die haben noch nie verstanden was der Unterschied zwischen institutioneller Mitbestimmung und persönlicher Einflußnahme ist. Natürlich hat jeder Investor über den Beirat und den Aufsichtsrat der Kapitalgesellschaft die Möglichkeit Einfluss zu nehmen. Und der FCK wäre klug beraten, wenn er diesen Einfluss / oder sagen wir Rat annahmen und abwägen würde. Dazu gehört aber 1. das man wirklich Eigenkapital gegeben hat und 2. keine SMS an den Trainer, welche Spieler er aufstellen soll oder 3. die Verpflichtung von Stürmern, wenn der Trainer eigentlich Abwehrspieler haben will. Ist natürlich rein fiktiv.
Ein rationaler Investor wird mit Sicherheit auch kein Problem damit haben die Fansäule zu öffnen. So wie es immer vorgesehen war. Und mit regionalen Investoren, die sich ja gem. Theis und Nardi (der Bericht in der Rheinpfalz vor 3 Tagen) nur noch in reduziertem Umfang beteiligen wollen, wird die dritte Säule gefüllt. Auch das hat Prof. Wilhelm ja bestätigt. Denn weitere Investoren bedeuten mehr Eigenkapital, mehr Investitionen und somit eine höhere Wahrscheinlichkeit, den Wert der eigenen Aktien zu steigern.
Von daher sehe ich aktuell alles auf dem richtigen Weg. Aber natürlich kann ein Gläubiger, der sich "irrational" verhält in einem solchen Verfahren ein paar Stolperfallen aufbauen. Ich hoffe aber, dass sich alle Beteiligten dann zusammenraufen und das machen was für den FCK und somit für ihr eigenes Portemonnaie die beste Lösung ist. Denn ohne diese Lösung bekommt quasi keiner was und der FCK ist in der C-Klasse. Also nur Verlierer. Das kann keiner wollen, der schon immer am FCK hängt und seit Kindheitstagen alle Spiel verfolgt....
