Michimaas hat geschrieben:@ Davie Jones
``Selbst dann ist der Punkt wohl nicht weg, da der FCK aufgrund einer, Achtung, Coronaregelung nur drei U23-Spieler gebraucht hätte. Wir hätten in diesem Fall aber den Kader entsprechend verkleinern müssen, was dann in diesem Fall unsere Versäumnis gewesen wäre.´´
Die 3 U23 Spieler reichen, wenn einer oder mehrerere wegen Covid 19 nicht einsatzfähig sind, und das war hier nicht der Fall...
Nein, das ist falsch! Bei dieser Ausnahmeregelung ist es egal, ob ein Spieler wegen COVID oder einer sonstigen Erkrankung oder Verletzung ausfällt!
Hier der Wortlaut:
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/22 ... _Final.pdf
„Von der vorstehenden Regelung kann abgewichen werden, sofern im Rahmen der Umsetzung des Konzepts der Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetriebe gemäß § 20a der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung zunächst mindestens vier U23-Spieler in das COVID-19-Testprogramm aufgenommen wurden und zu einem späteren Zeitpunkt ein oder mehrere dieser Spieler aufgrund von Verletzung oder Krankheit gemäß § 15 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung nicht für einen Einsatz zur Verfügung stehen. In einem solchen Fall ist es ausreichend, wenn entsprechend weniger U23-Spieler am Spieltag auf dem Spiel- berichtsbogen aufgenommen werden; die Anzahl der Spieler, die maximal auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt werden dürfen, verringert sich entsprechend. Der Verein hat in einem solchen Fall unverzüglich weitere U23-Spieler in das Testprogramm gemäß dem Konzept der Task Force Sportmedizin/Sonder- spielbetriebe aufzunehmen, um die nach Absatz 1 erforderliche Anzahl an U23-Spielern zu erreichen.“
D.h. der verletzungsbedingte Ausfall von Sickinger hat den FCK von der Pflicht entbunden, vier Spieler nennen zu müssen.
Wie man hier liest, gibt es diese Ausnahmeregelung, weil das COVID-19-Testprogramm die Vereine hindert, in solch einem Fall schnell U23-Spieler nachzumelden.