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AOMV: Einladungen und Tagesordnung verschickt (Der Betze brennt)

Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.
BaNaNa
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Beitrag von BaNaNa »

Aber jetzt bitte auch nicht noch hier anfangen über den Verkauf des Stadionnamens zu diskutieren.

Gibt schon genug Threads dazu:

1) http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... tadionname
2) http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... tadionname
3) http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... hp?t=14475
Mcmurphy
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Beitrag von Mcmurphy »

BaNaNa hat geschrieben:Aber jetzt bitte auch nicht noch hier anfangen über den Verkauf des Stadionnamens zu diskutieren.

Gibt schon genug Threads dazu:

1) http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... tadionname
2) http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... tadionname
3) http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... hp?t=14475

In dem einzigen, derzeit aktiven Thread zur AOMV sollte es legitim sein evtl. Tagesordnungspunkte anzusprechen und zu diskutieren...
"Die Grenze zwischen Verstand und Gefühl ist das Jagdgebiet des Teufels"
(C.K.Dighton Patmore)
Der alter FCKler
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Beitrag von Der alter FCKler »

VenomXtrem hat geschrieben:
Der alter FCKler hat geschrieben:..... vlt. werden auch Klatschhände verteilt (die von Freiburg wären bestens......).
Wen willste klatschen? :lol:
Die Einklatscher, Vorklatscher und Dummklatscher :lol:
Ich habe im Museum bisher keine Megaphonanlage der Walter-Elf gesehen, ebenso keine von unseren Meisterschaften/Pokalsiegen 1951-1953-1990-1991-1996-1998!
Lautrer no.1

Beitrag von Lautrer no.1 »

Mcmurphy hat geschrieben:
Lautrer no.1 hat geschrieben:Kann man auch dran teilnehmen wenn man kein Mitglied ist?
Also meine Situation ist folgende:
Mein Vater ist Mitglied und ich möchte gerne mit ihm zusammen auf die AOMV fahren.Komme ich auch mit rein oder wird es kontrolliert?
Hoffe auf Rückmeldung!
Danke im Voraus!!
Zutritt ist Mitgliedern vorbehalten (egal ob altersbedingt stimmberechtigt oder nicht)
Kontrolle erfolgt hinsichtlich Personal- und Mitgliedsausweis
Danke für die Antwort!
Aber icch habe ja kein Mitgliedsausweis,nur mein Vater!
Komme ich trotzdem mit meinem Vater hinein(als Begleitung)?
Mcmurphy
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Beitrag von Mcmurphy »

Nein, wie bereits erwähnt, NUR Mitglieder....
8-)
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BaNaNa
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Beitrag von BaNaNa »

Lautrer no.1 hat geschrieben: Danke für die Antwort!
Aber icch habe ja kein Mitgliedsausweis,nur mein Vater!
Komme ich trotzdem mit meinem Vater hinein(als Begleitung)?
Wenn du keine 2 Jahre alt bist... Nein!
BaNaNa
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Beitrag von BaNaNa »

Mal eine andere Frage. Geht wohl an JochenG da er sich am besten mit der Satzung wohl hier auskennt.

Der Trainer ist ja Mitarbeiter beim Verein. Kann eine Mitgliederversammlung auch über Mitarbeiter bestimmen und sozusagen die Vereinsführung dazu zwischen, diesen freizustellen? Oder können die Mitglieder nur bei den Positionen, welche zu wählen sind, auch was bewegen?
Benutzernamen
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Beitrag von Benutzernamen »

Nur letzteres.

Ist wie bei Politikern.

Wir wählen sie. Und sie wiederum alleine die Schmiergeld-Absender.
JochenG

Beitrag von JochenG »

BaNaNa hat geschrieben:Mal eine andere Frage. Geht wohl an JochenG da er sich am besten mit der Satzung wohl hier auskennt.

Der Trainer ist ja Mitarbeiter beim Verein. Kann eine Mitgliederversammlung auch über Mitarbeiter bestimmen und sozusagen die Vereinsführung dazu zwischen, diesen freizustellen? Oder können die Mitglieder nur bei den Positionen, welche zu wählen sind, auch was bewegen?
Also ob ich mich mit der Satzung am "Besten" auskenne, wage ich mal zu bezweifeln. Da gibt es Anwälte, die das um ein Vielfaches besser beherrschen.
Denn sowohl die Frage der Begleitung, als auch Deine sind schon Grenzwertig.
Vom reinen Rechtsempfinden heraus denke ich nicht, dass die Mitglieder in die Anstellungsverhältnisse hinein regieren dürfen. In der Satzung Art. 14 Abs. 1 heißt es, "Er (der Vorstand Anm. des Verfassers) hat in eigener Verantwortung den Verein zu führen ..."
Hier ist eine Anlehnung an das AG-Gesetz, wonach der Vorstand unternehmerisch eigenverantwortlich handeln muss. Auch hier (bei einer AG) kann die Aktionärsversammlung nicht in die Ebene unterhalb des Vorstands einwirken. Im Gründe noch nicht einmal dort, da nur über den Aufsichtsrat Einfluß genommen werden kann. Und dieser Aufsichtsrat wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkein handeln, sonst wäre er haftbar.
Nun bin ich kein Jurist und auch sicherlich nicht in allen Details des Vereinsrecht informiert. Aber mein Rechtsempfinden sagtmir, dass die Mitglieder hier nur mit den Füßen abstimmen können. Mit einem Stimmzettel dürfte das nicht gehen. Jedoch bin ich lernfähig und lasse mich gerne von einem/einer Expert(e/i)n überzeugen.
HomerJaySimpson
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Beitrag von HomerJaySimpson »

Ich hätte da mal eine Frage, da wir hier bei schon der Vereinssatzung sind. Ist es nicht möglich, in der Vereinssatzung festzulegen, dass Mitgliederversammlungen grundsätzlich an Frei- oder Samstagen anzusetzen sind? Etliche Mitglieder werden, wie ich, mal wieder beruflich verhindert sein. Ich habe Nachtschicht, die um 22.00Uhr beginnt und fahre vom Betze gute eineinhalb Stunden bis auf die Dienststelle. Habe also wiedermal keine Chance teilzunehmen.:(.
Jetzt haben wir den Salat, sind aufgestiegen und müssen uns in der Bundesliga richtig anstrengen. (Otto Rehhagel)
BaNaNa
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Beitrag von BaNaNa »

Auszug Art. 9 Abs. 6

(6) Anträge von Mitgliedern müssen mindestens zehn Kalendertage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden, wobei Anträge auf Satzungsänderung anlässlich der Jahreshauptversammlung bis zum 30.08. des jeweiligen Jahres gestellt werden müssen.
Che Guevara
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Beitrag von Che Guevara »

Am 7.April verschickt, am 13 April angekommen.
Finde ich sehr seltsam!
Kein Pyro im Stadion und keine Gewalt vor, während und nach einem Fußballspiel.
BaNaNa
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Beitrag von BaNaNa »

Da war dann auch noch Ostern. Und die Post in KL ist nicht gerade die schnellste... Ich spreche hier aus Erfahrung :(
BaNaNa
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Beitrag von BaNaNa »

BaNaNa hat geschrieben:Gilt ein Antrag auch als Schriftlich wenn er per E-Mail eingereicht wird?
Hallo Herr Beck,

besten Dank für Ihre Nachricht.

Gem. §9 Abs. 6 unserer Satzung gibt es kein Formerfordernis für Anträge neben der Schriftform. Diese meint allerdings den guten alten Brief, versehen mit einer Unterschrift. Fax oder Mail reichen nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Gruber
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Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern
Mac41
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Beitrag von Mac41 »

Ich habe Herrn Gruber und, da er abwesend ist, auch Herrn Stenger folgende Mail übermittelt.
Sehr geehrter Herr Gruber,

ich nehme Bezug auf die Veröffentlichung Ihrer Mail in Bezug auf die Schriftform der Anträge bei der AOMV, veröffentlicht bei dbb Der betze Brennt http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... 16#p677616

Gem. §9 Abs. 6 unserer Satzung gibt es kein Formerfordernis für Anträge neben der Schriftform.
Diese meint allerdings den guten alten Brief, versehen mit einer Unterschrift.
Fax oder Mail reichen nicht aus.


In Ihrem Bezug auf § 9 Abs. 6 haben sie sicher recht, dort wird die Schriftform gefordert, die mit einem Brief erfüllt ist. Auch in Bezug auf eine einfache e-Mail ohne elektronische Signatur haben sie sicher recht.
Anders ist es allerdings bei einem Fax, daß nach Beschluss vom 05.04.2000 des Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes GmS-OGB 1/98 Computerfax die Formwirksamkeit von Faxnachrichten bestätigt hat.

§ 126 BGB definiert die Schriftform als:
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.


Da der Antrag auf Änderung einer Tagesordnung kein gesetzlich die Schriftform zwingend erforderliches Rechtsgeschäft ist, gilt sie als gewillkürte Schriftform (siehe Abs. 3). Zur Erfüllung einer gewillkürten Schriftform gelten nach § 127 Abs. 1 BGB im Zweifel auch die Vorschriften der §§ 126-126b BGB, d.h. bei vereinbarter Schriftform ist auch die elektronische Form möglich. Ist die elektronische Form vereinbart, so gilt im Zweifel auch eine einfache elektronische Signatur nach § 2 Nr. 1 SigG als ausreichend (d.h. etwa eine eingescannte Unterschrift). Dies entspricht der Rechtsprechung zu § 127 BGB, wonach nebst der explizit genannten telegrafischen Übermittlung auch ein Telefax oder die Aushändigung einer Kopie zur Erfüllung ausreicht. Immerhin bleibt es den Parteien unbenommen, nachträglich eine qualifizierte elektronische Signierung nach § 126a BGB (oder sollte diese nicht möglich sein, eine manuelle Unterzeichnung) zu verlangen.

Von daher ist auch eine Faxübermittlung eines Änderungsantrages an die Geschäftsstelle des FCK gültig.
Hasta la Victoria - siempre!
Mac41
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Beitrag von Mac41 »

Gestern Abend noch habe ich Antwort von Marco Stenger, dem GF des FCK bekommen.

....
vielen Dank für Ihre Email. Wir freuen uns über Mitglieder, die sich so engagiert beteiligen.
Gemäß §9 Abs. 6 unserer Satzung bedarf es bei Anträgen der Schriftform. D.h. der von Ihnen angeführte §127 Abs. 2 BGB kann nur zur Geltung kommen, wenn anzunehmen ist, dass unsere Satzung gerade darauf ausgelegt war auch eine elektronische Übermittlung zuzulassen. Das kann für unsere Satzung ausgeschlossen werden. Zum Einen weil innerhalb unserer Satzung zwischen der schriftlichen und der elektronischen Form unterschieden wird. Zum Anderen aufgrund der Tatsache, dass sich das Schriftformerfordernis zu §9 Abs. 6 schon seit etlichen Jahren in der Satzung befindet. Auf jeden Fall ist die elektronische Form nicht vereinbart, entsprechend ist das SigG nicht von Belang. Daher ist unsere Auffassung, dass die Schriftform erforderlich ist und wir empfehlen deshalb Ihren Antrag schriftlich und eigenhändig unterschrieben einzureichen.
Wir hoffen Ihnen hiermit die Rechtslage in Bezug auf unsere Satzung gut erklärt zu haben.


Ich habe aber in einer Antwortmail ihn genau auf dieses Einreichen per Fax angesprochen und hoffe auf eine entsprechende Antwort.
Hasta la Victoria - siempre!
Hellboy
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Beitrag von Hellboy »

Schick dat Ding einfach per Post und jut is... :langweilig:
:wink:
BaNaNa
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Beitrag von BaNaNa »

JochenG hat geschrieben:
BaNaNa hat geschrieben:Mal eine andere Frage. Geht wohl an JochenG da er sich am besten mit der Satzung wohl hier auskennt.

Der Trainer ist ja Mitarbeiter beim Verein. Kann eine Mitgliederversammlung auch über Mitarbeiter bestimmen und sozusagen die Vereinsführung dazu zwischen, diesen freizustellen? Oder können die Mitglieder nur bei den Positionen, welche zu wählen sind, auch was bewegen?
Also ob ich mich mit der Satzung am "Besten" auskenne, wage ich mal zu bezweifeln. Da gibt es Anwälte, die das um ein Vielfaches besser beherrschen.
Denn sowohl die Frage der Begleitung, als auch Deine sind schon Grenzwertig.
Vom reinen Rechtsempfinden heraus denke ich nicht, dass die Mitglieder in die Anstellungsverhältnisse hinein regieren dürfen. In der Satzung Art. 14 Abs. 1 heißt es, "Er (der Vorstand Anm. des Verfassers) hat in eigener Verantwortung den Verein zu führen ..."
Hier ist eine Anlehnung an das AG-Gesetz, wonach der Vorstand unternehmerisch eigenverantwortlich handeln muss. Auch hier (bei einer AG) kann die Aktionärsversammlung nicht in die Ebene unterhalb des Vorstands einwirken. Im Gründe noch nicht einmal dort, da nur über den Aufsichtsrat Einfluß genommen werden kann. Und dieser Aufsichtsrat wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkein handeln, sonst wäre er haftbar.
Nun bin ich kein Jurist und auch sicherlich nicht in allen Details des Vereinsrecht informiert. Aber mein Rechtsempfinden sagtmir, dass die Mitglieder hier nur mit den Füßen abstimmen können. Mit einem Stimmzettel dürfte das nicht gehen. Jedoch bin ich lernfähig und lasse mich gerne von einem/einer Expert(e/i)n überzeugen.
Hier noch eine Antwort aus einem Rechtsforum:

Die Frage betrifft generell die Mitwirkung der MV bei der Einstellung von Mitarbeitern. Wenn man sich die Zuständigkeitsregelungen der Satzung ansieht, käme für diese Frage lediglich dieser Satz in Frage:

Code: Alles auswählen

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Aufgaben und Ziele des Vereins, seine Organisation und bestimmt die allgemeinen Richtlinien der Vereinsarbeit.
Organisation ist weit gefaßt. Vereinsgremien sind von der MV durch die Satzungsregelungen bereits beschlossen.
Soweit es um "Personal" geht könnte man dieses der "Organisation" zuordnen.
Allerdings geht es dabei nicht um Details, sondern um das Grundsätzliche.
Man kann wohl davon ausgegehen, dass die MV früher irgendwann mal beschlossen hat, dass der Vorstand zur Erledigung Personal einstellen darf.
Auf der Basis dieses Beschlusses darf der Vorstand also handeln.
Wenn man sehr weit gehen will, könnte man die Schafffung neuer Betätigungsfelder noch als zustimmungspflichtig ansehen, nicht aber die Auswahl der Personen.
Man muß auch die Regelungen für den Aufsichtsrat sehen. Dort steht:

Code: Alles auswählen

Der Vorstand bedarf stets der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften:
....
Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder zwei Jahre und € 20.000,— überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als € 500.000,— haben.
Daraus kann man auch erkennen, was der Vorstand nach Zustimmung des Aufsichtsrates darf.
Die MV ist da nicht eingebunden.

Meine Meinung ist somit:
Die MV hat keinerlei Mitwirkungsrechte bei der Einstellung von Mitarbeitern.
Seufz
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Beitrag von Seufz »

Der Kuntz wollte doch die Lizensierung erläutern, sobald diese eingetroffen ist. Gestern haben alle Vereine die unterlagen erhalten.
Jetzt sind wir mal gespannt....
JaZumMuseum
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Beitrag von JaZumMuseum »

Mac41 hat geschrieben:Ich habe aber in einer Antwortmail ihn genau auf dieses Einreichen per Fax angesprochen und hoffe auf eine entsprechende Antwort.
Gab es da eine Antwort?
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot/weiß. Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion.
Devils-Supporter
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Beitrag von Devils-Supporter »

Ich habe heute Kontoauszüge geholt, und festgestellt, dass der FCK am Mi. den Mitgliedsbeitrag abgebucht hat. Damit fehlt mir dann nur noch der Mitgliedsausweis. Sollte der nicht bis Mi. da sein, nehme ich halt das Bestätigungsschreiben und den Kontoauszug mit!
Unsre Herrn, wer sie auch seien, sehen unsre Zwietracht gern. Denn solang sie uns entzweien, bleiben sie doch unsre Herrn!
Dagobert
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Beitrag von Dagobert »

Hier mal der Versuch eines aus dem Handgelenk auf die Schnelle verfassten satirischen Beitrags.
Nicht allzu ernst nehmen :wink:

Kalau ihr liebe Leut
Am Mittwochabend, da ists soweit:
Unser Stefan packt die Fakte aus,
Wir sind nur ne arme Kirchenmaus.

Haben kein Geld für Balitsch und Konsorte,
bei den Scouts rechts nur für derer drei,
wir sind chancenlos gegen die Retorte,
nur in Israel, man war so frei,
da saß das Geld freilich locker.

Stefans Clique gab ihm in allem Recht,
die Habers, Lelles, der Fritz, der treue Knecht.
Laut(r)er Taugenichtse vor dem Herrn,
die ohne den Stefan gar nichts wärn.

Das Kind war schnell in den Brunnen gefall'
jetzt kommts zum großen Treffen.
Gibt es da den lauten Knall?
Ich denk, kann man getrost vergessen.

Über 50 Anträge wurden eingereicht,
Rombach vor Angst ganz kreidebleich.
Doch Opposition? Die gibt es nicht.

So kann der Stefan die Fans beschwören,
die weiblichen wird er gar schön betören.

Am Ende schallt es durch den ganzen Saal:
Stefan, 2. Liga? Du bist genial!
So sind wir die Retorten los
und selbst wieder riesengroß
Wer will denn auch schon erste Liga sehen,
Stefan und seinen Freunden solls am Besten gehen!

Auch der Dieter ist so stolz auf sich
und seine persönliche Erfolgsgeschicht.
Mit dem Stefan nen Vertrag konzipiert,
bei dem der Verein nur verliert.

1,2 Millionen im Jahr
ist doch alles wunderbar.
Er ist schließlich sein größter Verehrer,
da fällts Neinsagen immer etwas schwerer.

Auch kann er Stefan nie mehr entlassen.
Das würde dem auch grad so passen.
Hat er doch im Kontrakt ne Klausel stehn,
ui, würd er da mächtig Kohle sehn.

Doch will ich nicht, dass der Stefan geht,
wir haben überhaupt keinen Ersatz,
aber Dieter, räum du mal deinen Platz!

Wir brauchen das Kontrollorgan.
Sonst heißt es bald bei der Kirchenmaus
es gibts nichts von Ratiopharm,
der letzte macht das Licht noch aus.
"When you start supporting a football club, you don't support it because of the trophies, or a player, or history, you support it because you found yourself somewhere there; found a place where you belong."

Dennis Bergkamp.
paet_fck
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Registriert: 22.03.2009, 19:49
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Wohnort: Gütersloh

Beitrag von paet_fck »

Stellt jemand einen Liveticker zur Verfügung? Oder vllt sogar eine Videoaufnahme der Versammlung, die im nachhinein online gestellt wird?
Mcmurphy
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Beitrag von Mcmurphy »

Stand letzte Woche Mittwoch:
27 "Redeanträge"...
Alles in in Allem wäre somit ein sehr langer Abend wohl vorprogramiert...
Ab etwa 18 Uhr werden wir oben sein...
"Die Grenze zwischen Verstand und Gefühl ist das Jagdgebiet des Teufels"
(C.K.Dighton Patmore)
Thomas
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Kontaktdaten:

Beitrag von Thomas »

paet_fck hat geschrieben:Stellt jemand einen Liveticker zur Verfügung? Oder vllt sogar eine Videoaufnahme der Versammlung, die im nachhinein online gestellt wird?
Von DBB wirds wie gewohnt einen Live-Ticker geben. Wird im Laufe des Tages auch noch auf der Startseite angekündigt.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
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