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DFB verhängt Geld- und Bewährungsstrafe (fck.de)

Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.
wkv
Beiträge: 13276
Registriert: 16.05.2012, 17:40
Vereinsmitglied: Ja

Beitrag von wkv »

Also:
Veranstaltungen dieser Art werden von der zuständigen Ordnungsbehörde genehmigt.

Diese erlässt einen Bescheid, in dem explizite Forderungen stehen.
-Feuerwehr
-Rettungsdienst
-Security
-Toiletten
-Verantwortliche benennen am Tag der Veranstaltung
-Verkehrsraumplanung bei Großereignissen
-Vorhaltungen
-Verbote
-Auflagen (z.b. kein Glas etc.)
-Reinigen der Fläche nach Veranstaltung
-Lärmschutz
-Veranstaltungsdauer etc.

Zumeist muss eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

Wenn der Veranstalter schuldhaft gegen diesen Bescheid verstößt, macht er sich haftungsrechtlich angreifbar.
Strafrechtlich können sich nur Privatpersonen schuldig machen.

Und:
Die Veranstaltung findet nicht unter dem Dach eines Verbandes statt.

Und diese Strafe ist eine Verbandsstrafe.
Insofern kann man das nicht mit Großveranstaltungen vergleichen.
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