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DFB verhängt Geld- und Bewährungsstrafe (fck.de)

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Devils-Supporter
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Beitrag von Devils-Supporter »

jürgen.rische1998 hat geschrieben:Ich finde die neue 30iger Zone in der Einfahrt nach Speyer auch scheisse. Aber ich werde daran nichts ändern wenn ich jedesmal mit 50 Stundenkilometer reinfahre.
...
Aber wenn du ein paar mal zu oft mit 50 reinfährst wirst du eine Strafe, vielleicht ein Fahrverbot erhalten. Und nicht ich, nur weil ich das gleiche Auto fahre, oder (was der willkürlichen Sperrung von Blöcken eher entspricht) weil bei meinem Nummernschild die letzen zwei Ziffern identisch mit deinen sind!
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FCK-Ralle
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Beitrag von FCK-Ralle »

Hier diskutieren viele aneinander vorbei.

Klar Kollektivstrafen sind nicht in Ordnung. Daher stellt von mir aus noch hundert Kameras auf, stellt Leute in den Block die die Straftäter identifizieren und melden, an alle echten Fans, macht die Augen auf und deckt keine Straftäter! Ist das ne Lösung? Weiß ich nicht, aber es muss was geschehen. Da ist für mich auch der Verein in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen um sein Hausrecht zu wahren.

Das ganze ändert aber nichts an der Tatsache, dass momentan Kollektiv- und Vereinsstrafen für Vergehen einzelner Straftäter verhängt werden.
Also müsste doch auch das kleinste Spatzenhirn, merken, dass es besser ist nicht zu zündeln, wenn einem noch ein klein bisschen was am FCK liegt.
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daachdieb
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Beitrag von daachdieb »

Hier wird vieles durcheinandergeworfen. Und das hat wohl seine Gründe. Differenzieren ist halt etwas schwieriger, wie auf "die Hupfdohlen" zu schimpfen, wenn man eh den Brass auf die MfA oder wegen der Umzüge der Stimmungszentren schiebt.

Wer Pyro durch die Gegend wirft, dazu gezielt auf Personen, ist in meinen Augen Gewalttäter. Das hat erst mal mit Ultra nix zu tun. Das ist Hooligan like, die Möglichkeit von Verletzungen in Kauf nehmen.

Wenn ich dann lese, daß in KA auch "Stuttgarter" mit auf dem Zaun waren, dann frage ich mich, wie ein anderer Forist auch, wo diese bescheuerte "Freundschaft" zum Nobel-Club aus der Porsche-Daimler-Statt herrührt. Zu meinen Zeiten war das der von MV bis in die DFB-Spitze protegierte Ekel-Verein. Aber man muß ja nicht alles verstehen.

Wie bescheuert diese Strafe ist sieht man schon daran, daß Vorfälle aus Auswärtsspielen sanktioniert werden und dafür "Strafmilderung" zum tragen kommt, weil ja der FCK in seinem eigenen Stadion in Sicherheitsmaßnahmen investiert. Das sollte mal jemand verstehen.

Klar ist es einfacher auf die eh ungeliebten Ultras zu schimpfen und sich auf den Standpunkt zu stellen, daß die Regeln des DFB eben so sind, wie sie sind.
In meinen Augen wäre es aber richtiger die Ultras nicht ständig anzumachen (auch wenn es wie oben geschrieben sicher gute Gründe dafür geben mag), sondern sich in Fällen wie diesem mit den Ultras gegen die DFB-Mafia zu solidarisieren.

Gewalttäter sind Gewalttäter und Ultras sind Ultras. Da gibt es sicher Überschneidungen. Aber man tut der Debatte - und der Lösung der Probleme - keinen Gefallen, wenn man auch hier eine Gruppe in Sippenhaft für das Vergehen von Individuen, die teilweise sogar Anhänge anderer Vereine sind, nimmt.
Oderint, dum metuant
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Rückkorb
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Beitrag von Rückkorb »

Mörserknecht hat geschrieben:Außerdem wird der Aktionär selbst nicht sanktioniert.
Das FCK-Mitglied als solches auch nicht.
Mörserknecht hat geschrieben:Hier wird der FCK sanktioniert für das Verhalten von Leuten, zu denen nicht notwendig eine rechtliche (!) Verbindung besteht.
Es besteht aber eine sehr nahe Verbindung zwischen den Zündlern und dem FCK. Frag doch mal die Zündler wie nah sie sich dem FCK verbunden fühlen. Und reflektiere bitte auch, wie wichtig es für den FCK ist, dass Leute Stimmung machen, wobei wir alle wissen, dass Ultras die meiste und lauteste Stimmung machen, auch wenn man über die Qualität unterschiedlicher Meinung sein kann, und dass Ultras die Zündler decken anstatt sie anzuzeigen.
Mörserknecht hat geschrieben:Welche Strukturen hält der FCK denn vor, die Straftaten ermöglichen? Gerade beim Auswärtsspiel?
Die Teilnahme am sportlichen Wettbewerb ist eine erlaubte Handlung. Sonst müsste die öffentliche Hand für jeden Verkehrsunfall haften, weil sie die Straßen vorhält und Unfälle somit erst ermöglicht. Kausalität reicht nicht, man braucht einen Zurechnungszusammenhang. (Was Du mit Sicherheit sehr gut weißt, davon bin ich überzeugt.)

Diesen Zurechnungszusammenhang sehe ich zwischen den Fans im Auswärtsspiel und dem FCK gerade nicht. Warum nicht? Weil die Geschehnisse im fremden Stadion nicht in der Beherrschungssphäre des FCK liegen.
Natürlich kann man über die Frage der notwendigen Intensität des Zurechnungszusammenhangs streiten. Diese Rechtsfrage lässt sich aber rechtlich beantworten aufgrund der Statuten von DFB/DFL und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Der haben sich die Vereine unterworfen. Jeder Verein kennt also den Zurechnungszusammenhang.

Die vom FCK vorgehaltene Struktur ergibt sich bereits daraus, dass er Fans, seine Fans, dazu veranlassen will und veranlasst, an einem Spiel teilzunehmen, um den FCK doch bitte zu unterstützen. Dazu bietet der FCK-Karten-Service, Vorberichterstattung, etc. an. Daher ist der FCK zu Recht hier in der Verantwortung.
Mörserknecht hat geschrieben:Anders beim Heimspiel.
Schön, dass du es beim Heimspiel einräumst. Zugegeben, ist die Verantwortung zur eigenen Ordnungsorganisation beim Heimspiel direkter. Aber mal ehrlich: Wenn bei einem FCK-Heimspiel Auswärtsfans randalieren oder Bengalos in FCK-Gruppern werfen, müsste in deinem gedanklichen Duktus der FCK sanktioniert werden, weil er das in seiner Ordnungsverantwortung nicht verhindert hat. Daher meine ich, dass der Auswärtsverein sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann. Wäre ja noch schöner.
Mörserknecht hat geschrieben:Zurück zum VW-Beispiel. Nehmen wir an, unter den Zündlern waren Vereinsmitglieder: Wenn der VW Aktionär sich in seien VW setzt und einem anderen Schaden zufügt, haftet nicht VW. Weil die AG selbstverständlich nicht für das Verhalten ihres Aktionärs haftet.
Das ist doch konstruiert. Die meisten Zündler sind Ultras, von denen die wenigsten Vereinsmitglieder sind. Auf die rechtliche Verbindung durch die Vereinsmitgliedschaft kommt es nicht an, wie ich bereits begründet habe.
Auch das kann ein Rückkorb noch aufladen.
Mörserknecht
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Beitrag von Mörserknecht »

Rückkorb hat geschrieben:
Mörserknecht hat geschrieben:Außerdem wird der Aktionär selbst nicht sanktioniert.
Das FCK-Mitglied als solches auch nicht.
Natürlich nicht. Aber Dein Beispiel war doch verkehrt herum gewählt. Aktionär kriegt zu spüren, dass ein Dritter (VW) Mist baut. Hier: FCK (= Gesellschaft) kriegt zu spüren, dass ein Dritter (Zuschauer) Mist baut. Unterschied: Aktionär wird bei VW-Mist (Drittmist) nicht selbst mit Sanktionen belegt, FCK wird bei Fan-Mist (Drittmist) durchaus selbst mit Sanktionen belegt.

Rückkorb hat geschrieben:
Mörserknecht hat geschrieben:Hier wird der FCK sanktioniert für das Verhalten von Leuten, zu denen nicht notwendig eine rechtliche (!) Verbindung besteht.
Es besteht aber eine sehr nahe Verbindung zwischen den Zündlern und dem FCK. Frag doch mal die Zündler wie nah sie sich dem FCK verbunden fühlen. Und reflektiere bitte auch, wie wichtig es für den FCK ist, dass Leute Stimmung machen, wobei wir alle wissen, dass Ultras die meiste und lauteste Stimmung machen, auch wenn man über die Qualität unterschiedlicher Meinung sein kann, und dass Ultras die Zündler decken anstatt sie anzuzeigen.
Deswegen sagte ich ja auch rechtliche (!) Verbindung. Wäre ja noch schöner, wenn mich jemand in die Haftung bringen könnte, weil er sich mir eng verbunden fühlt. Im Übrigen: ja, der FCK ruft zur Unstützung auch bei Auswärtsspielen auf. Er ruft aber gleichzeitig regelmäßig dazu auf, Pyro & Co. zu unterlassen - wir reden also über Zurechnung eines explizit nicht gewünschten Verhaltens. Anders wäre es, wenn der FCK zur Verwendung von Pyro aufrufen würde. Dann wäre es aber wiederum eine Haftung für eigenes (!) unsportliches Verhalten (für den Aufruf):

Grundsatz im deutschen Recht: Man haftet nur für eigene Verantwortlichkeit. Verantwortlichkeit bedeutet entweder

(1) eigenes Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit),

(2) Zurechenbarkeit bei fremdem Verschulden (für den Erfüllungsgehilfen und bei organschaftlichem Verhältnis [z.B. Verein haftet für Handlungen des Vereinsvorstands], sonst nicht - also ein Zurechnungstatbestand) oder

(3) Garantiehaftung (für Umstände, die der Haftende beherrscht - also ein Zurechnungstatbestand, beispielsweise Garantiehaftung des Fahrzeughalters, der sein Fahrzeug einem Dritten, dem Schädiger, überlässt).

Hier soll der Verein also für Umstände garantieren (Verhalten der Zuschauer im Auswärtblock des fremden Stadions), die er nicht beherrscht. Für Leute, die vielleicht nicht mal FCK-Fans sind - ohne dass es darauf ankäme.

Systemwidrig.


Rückkorb hat geschrieben:
Mörserknecht hat geschrieben:Welche Strukturen hält der FCK denn vor, die Straftaten ermöglichen? Gerade beim Auswärtsspiel?
Die Teilnahme am sportlichen Wettbewerb ist eine erlaubte Handlung. Sonst müsste die öffentliche Hand für jeden Verkehrsunfall haften, weil sie die Straßen vorhält und Unfälle somit erst ermöglicht. Kausalität reicht nicht, man braucht einen Zurechnungszusammenhang. (Was Du mit Sicherheit sehr gut weißt, davon bin ich überzeugt.)

Diesen Zurechnungszusammenhang sehe ich zwischen den Fans im Auswärtsspiel und dem FCK gerade nicht. Warum nicht? Weil die Geschehnisse im fremden Stadion nicht in der Beherrschungssphäre des FCK liegen.
Natürlich kann man über die Frage der notwendigen Intensität des Zurechnungszusammenhangs streiten. Diese Rechtsfrage lässt sich aber rechtlich beantworten aufgrund der Statuten von DFB/DFL und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Der haben sich die Vereine unterworfen. Jeder Verein kennt also den Zurechnungszusammenhang.

Die vom FCK vorgehaltene Struktur ergibt sich bereits daraus, dass er Fans, seine Fans, dazu veranlassen will und veranlasst, an einem Spiel teilzunehmen, um den FCK doch bitte zu unterstützen. Dazu bietet der FCK-Karten-Service, Vorberichterstattung, etc. an. Daher ist der FCK zu Recht hier in der Verantwortung.
Ja, der FCK musste sich diesen Statuten unterwerfen. Wie alle anderen auch. Ich persönlich würde als Richter, der über ihre Wirksamkeit zu befinden hat, doch einige Zweifel hegen. Weil ich nicht glaube, dass es dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden entspricht, dass man für etwas haftet (es kommt noch hinzu: Ob und Wie der Haftung sind in das Ermessen der anderen Partei gestellt), das man selbst gar nicht vermeiden kann.

Dass der FCK Pyro oder noch ganz andere Sachen, wie etwa Schlägereien, im Auswärtsblock des fremden Stadions nicht unterbinden kann, ist nun mal Fakt. Er kann es nicht mal dadurch, dass er, wie vor Risikospielen üblich, die Anhänger zur Mäßigung mahnt, damit "wir uns alle auf ein tolles Derby freuen" können. Vereinbarte Garantiehaftung für nicht beherrschbares Fremdverhalten halte ich für sittenwidrig.

Rückkorb hat geschrieben:
Mörserknecht hat geschrieben:Anders beim Heimspiel.
Schön, dass du es beim Heimspiel einräumst. Zugegeben, ist die Verantwortung zur eigenen Ordnungsorganisation beim Heimspiel direkter. Aber mal ehrlich: Wenn bei einem FCK-Heimspiel Auswärtsfans randalieren oder Bengalos in FCK-Gruppern werfen, müsste in deinem gedanklichen Duktus der FCK sanktioniert werden, weil er das in seiner Ordnungsverantwortung nicht verhindert hat. Daher meine ich, dass der Auswärtsverein sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann. Wäre ja noch schöner.
Doch, ich halte es für noch schöner. Ich befürworte eine verschuldensabhängige (!) Haftung des Heimvereins für alle Vorkommnisse durch Zuschauer, egal wem sie innerlich zugeneigt sind. Da ist die Beherrschungssphäre gegeben. Da kann gehaftet werden und zwar im Rahmen des Zumutbaren (nicht zumutbar, auch nicht für den gastgebenden Verein: beispielsweise vollständige Entkleidung aller Zuschauer vorem Eingang, um Pyro aufzuspüren). Aber auch nur dann, wenn vorsätzlich oder fahrlässig die zumutbaren Maßnahmen, nicht gewünschtes Verhalten zu verhindern, unterlassen wurden. Eingangskontrolle, Ordner in ausreichender Anzahl, Hausverbot bei Verstößen, Überwachung und Durchsetzung des Hausverbots. Mehr geht nicht, wenn wir nicht die totale Überwachung als verkehrserforderliche Sorgfalt betrachten. Und so läuft das auf jeder anderen Großveranstaltung.

Alles Weitere halte ich für sachfremd und systemwidrig. Garantiehaftung geht nur in engen Grenzen. Vorrang muss die verschuldensabhängige Haftung haben.

Garantiehaftung nur bei besonderer Gefahrsetzung durch den Veranlasser (etwa beim Betrieb gefährlicher Anlagen, wie Kernkraftwerke und ja ... auch das Auto). Das sehe ich bei Fußballspielen bzw. beim Hereinlassen von Zuschauern so nicht. Mag man anders sehen. Aber schon gar nicht, wenn jegliche Beherrschbarkeit fehlt - wie beim Auswärtsspiel.

Wenn dann doch einer Pyro zündet oder Schlägereien beginnt, muss die Rechtsordnung so reagieren, dass sie den Täter selbst sanktioniert (s.o. - Haftung grds. nur für eigenes Verhalten). Das ist die Regel.
Rückkorb hat geschrieben:
Mörserknecht hat geschrieben:Zurück zum VW-Beispiel. Nehmen wir an, unter den Zündlern waren Vereinsmitglieder: Wenn der VW Aktionär sich in seien VW setzt und einem anderen Schaden zufügt, haftet nicht VW. Weil die AG selbstverständlich nicht für das Verhalten ihres Aktionärs haftet.
Das ist doch konstruiert. Die meisten Zündler sind Ultras, von denen die wenigsten Vereinsmitglieder sind. Auf die rechtliche Verbindung durch die Vereinsmitgliedschaft kommt es nicht an, wie ich bereits begründet habe.
Konstruiert ist der angebliche rechtliche (!) Zurechnungszusammenhang zwischen Zuschauern im fremden Stadion und FCK.
Gislason, wink emol!
daachdieb
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Beitrag von daachdieb »

Mörserknecht hat geschrieben:Ich befürworte eine verschuldensabhängige (!) Haftung des Heimvereins für alle Vorkommnisse durch Zuschauer, egal wem sie innerlich zugeneigt sind. Da ist die Beherrschungssphäre gegeben. Da kann gehaftet werden und zwar im Rahmen des Zumutbaren (nicht zumutbar, auch nicht für den gastgebenden Verein: beispielsweise vollständige Entkleidung aller Zuschauer vorem Eingang, um Pyro aufzuspüren). Aber auch nur dann, wenn vorsätzlich oder fahrlässig die zumutbaren Maßnahmen, nicht gewünschtes Verhalten zu verhindern, unterlassen wurden. Eingangskontrolle, Ordner in ausreichender Anzahl, Hausverbot bei Verstößen, Überwachung und Durchsetzung des Hausverbots. Mehr geht nicht, wenn wir nicht die totale Überwachung als verkehrserforderliche Sorgfalt betrachten. Und so läuft das auf jeder anderen Großveranstaltung.
Auch wenn ich kein Jurist bin kann ich es verstehen. Danke und :daumen:
Oderint, dum metuant
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Betzenberg1985
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Beitrag von Betzenberg1985 »

@daachdieb und Mörserknecht

Vollste Zustimmung!!

Aber es hat halt Tradition in Deutschland, dass Entscheidungen der Obrigkeit viel zu wenig hinterfragt werden.
inside
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Beitrag von inside »

Ähem....

"Beim Auswärtsspiel des FCK in Karlsruhe am 24. Oktober 2015 wurden aus dem Gästefanblock heraus zahlreiche Böller, Leuchtraketen, Rauchbomben und bengalische Feuer gezündet."

Wurde eigentlich der KSC hierfür wenigstens ebenso bestraft? Immerhin haben hier offensichtlich in erster Linie die Sicherheitsmaßnahmen des Heimvereins versagt.
bjarneG

Beitrag von bjarneG »

Betzenberg1985 hat geschrieben:@daachdieb und Mörserknecht

Vollste Zustimmung!!

Aber es hat halt Tradition in Deutschland, dass Entscheidungen der Obrigkeit viel zu wenig hinterfragt werden.
Yeah, Ihr Rebellen ! :wink: So kann man seine Zeit auch verschwenden... Gefühlt seitenlange juristische Haarspaltereien, wer wenn wie vielleicht bestrafen darf oder möglicherweise doch nicht, anstatt "der Obrigkeit" ganz einfach keinen Grund zu geben, irgendetwas zu bestrafen.

Ist ja schließlich nicht so, daß man ein Fussballspiel im Stadion ohne Pyro nicht aushalten kann. Und von einem Grundrecht auf Ordnungswidrigkeiten hab ich auch noch nix gehört.

Alla hobb, wie auch immer. LLAP.
Waldbewohner
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Beitrag von Waldbewohner »

bjarneG hat geschrieben:
Betzenberg1985 hat geschrieben:@daachdieb und Mörserknecht

Vollste Zustimmung!!

Aber es hat halt Tradition in Deutschland, dass Entscheidungen der Obrigkeit viel zu wenig hinterfragt werden.
Yeah, Ihr Rebellen ! :wink: So kann man seine Zeit auch verschwenden... Gefühlt seitenlange juristische Haarspaltereien, wer wenn wie vielleicht bestrafen darf oder möglicherweise doch nicht, anstatt "der Obrigkeit" ganz einfach keinen Grund zu geben, irgendetwas zu bestrafen.

Ist ja schließlich nicht so, daß man ein Fussballspiel im Stadion ohne Pyro nicht aushalten kann. Und von einem Grundrecht auf Ordnungswidrigkeiten hab ich auch noch nix gehört.

Alla hobb, wie auch immer. LLAP.
Um mich steuern oder manipulieren zu lassen ?

Wenn die "Obrigkeit" immer das Volk fragen würde ob sie das Gesetz für sinnvoll hält oder nicht würde es so manches Gesetz nicht geben.

Was ich damit sagen möchte, man muss nicht immer alles akzeptieren was von "oben" kommt, dass kann man auch gerne gesamtgesellschaftlich betrachten.
FCK-Tisch100
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Beitrag von FCK-Tisch100 »

@Mörserknecht: Absolut einverstanden mit Deiner Meinung.

Wenn denn "rechtlich korrekt" der Gastgeber für das Fehlverhalten aller Zuschauer bestraft wird, wird das natürlich zwangsläufig zu einer Entwicklung kommen, in der ich als Gastgeber folgende Maßnahmen umsetzen würde um das Risiko zu mindern:

- Verbot von Fanutensilien aller Art, damit z.B. dieses alberne Versteckspielen hinter den Doppelhaltern aufhört, bevor man zündelt.
- Abschaffung aller Stehplätze
- Alkoholverbot im Stadion
- Konsequenter Stadionverweis vermummter Personen
- Personalisierte Eintrittskarten
- usw, usw,...

Das ist nicht der Fußball, wie ich ihn besuchen möchte. Ich möchte weiter mein Bier in meinen mit Schal umwickelten Hals kippen und dem Schiedsrichter und der Gastmannschaft (bei spielbezogenem Bedarf), nach Wunsch stehend, unflätige Worte an den Kopf werfen :lol:

Die englischen Verhältnisse - und damit der so gefürchtete "moderne Fußball" werden aber dank einiger nicht so hellen Kerzen auf der Torte bald auch Einzug bei uns nehmen, wenn die Leute - die sich ja so vehement gegen den "modernen Fußball" wehren sich nicht endlich selbst hinterfragen.

Wenn jemand weiter Pyro im Stadion abbrennen will, dann soll er das machen. Ohne Vermummung, ohne Versteckspiel. Fackel in die Hand und wenn es wegen der geltenden Hausordnung verboten ist, dann muss ich halt mit den Konsequenzen klar kommen und wenn das (angekündigt!) mit Stadionverbot und ggf. finanziellen Regressansprüchen geahndet wird, dann muss ich halt die Eier in der Hose haben und dass akzeptieren. Ist ja nicht so, als ob man das nicht vorher weiß. Mir ist es lieber die, die das wollen machen das so und dann können sie sich ihre blöde "Sektion Stadionverbot-Fahne" mitnehmen und die Spiele außerhalb des Stadions in Sky anschauen. Und ich darf weiter mein Bier stehend und schimpfend im Stadion trinken.

Und komm mir bloß jetzt keiner damit, dass man die Stadionordnung so nicht akzeptiert. Der, der das Hausrecht hat, macht die Regeln und wem es nicht passt, der bleibt zu Hause oder er steht bei Missachtung zu seinem Fehlverhalten, alles andere ist Kokolores - frei nach,.... ach ihr wisst schon 8-)
bjarneG

Beitrag von bjarneG »

Waldbewohner hat geschrieben: Was ich damit sagen möchte, man muss nicht immer alles akzeptieren was von "oben" kommt, dass kann man auch gerne gesamtgesellschaftlich betrachten.
Logisch, das dürfte wohl kaum Jemand anders sehen.

Aber wie es @Jürgen.rische1998 mit seiner 30er-Zone so schön erklärt hat, das Problem löst sich nicht, indem ich da aus Protest täglich mit 50 durchfahre.
Paul
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Beitrag von Paul »

bjarneG hat geschrieben:[...]
Aber wie es @Jürgen.rische1998 mit seiner 30er-Zone so schön erklärt hat, das Problem löst sich nicht, indem ich da aus Protest täglich mit 50 durchfahre.
Eben.
Man wird nämlich nicht den Blitzer abbauen, sondern die Strafen erhöhen... solange halt, bis es weh tut. Beim Autofahrer ist das dann spätestens der Entzug des Führerscheins. Mag sich jeder selbst überlegen, wie er diesen Vergleich in die Fußballwelt rücktransferiert.
Nur im Pälzer Bode hänn moi Haxe richdich Halt!
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Nasenbär
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Beitrag von Nasenbär »

Ok - die Bestrafung durch DFB/DFL ist nicht ganz hasenrein - kann (vielleicht muss) man ajf so sehen.
Mal angenommen diese Kollektivstrafen des Verbandes werden durch ein ordentliches Gericht verboten (oder gar freiwillig aufgegeben): Wie soll das dann in Zukunft laufen (mal ganz naiv gefragt):

1) Es kann ab sofort ohne Konsequenzen gezündelt werden, da sich die Verursacher sowieso nicht ermitteln lassen (und von der Gruppe gedeckt werden)?
2) Was ist mit Böllern, Raketen, Gewalt, etc.? Auch keine Konsequenzen?
3) Die entsprechenden Gruppierungen denken plötzlich um und hören auf die Täter zu decken (oder regeln das zumindest intern)?
4) Die Kontrollen (Einlass, Kameras, etc.) werden so drastisch erhöht, dass die Täter ermittelt werden können? Alternativ: Abschaffung der Stehplätze?
5) Polizei geht in den Block und fasst die Täter auf frischer Tat?

Es gibt hier viele gute Argumente gegen das jetzige Prozedere - aber eine Lösung des Grundproblems hab ich noch nicht gelesen...
Mörserknecht
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Beitrag von Mörserknecht »

FCK-Tisch100 hat geschrieben:@Mörserknecht: Absolut einverstanden mit Deiner Meinung.

Wenn denn "rechtlich korrekt" der Gastgeber für das Fehlverhalten aller Zuschauer bestraft wird, wird das natürlich zwangsläufig zu einer Entwicklung kommen, in der ich als Gastgeber folgende Maßnahmen umsetzen würde um das Risiko zu mindern:

...
Das ist ja bereits jetzt schon der Fall, wo der Gastgeber sowieso schon für alles haftet. Meines Erachtens muss der Haftungsmaßstab auch für den Gastgeber "milder" sein, als es derzeit gehandhabt wird.
Gislason, wink emol!
Rheinteufel2222
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Beitrag von Rheinteufel2222 »

Verschuldensunabhängige Strafen sind scheiße, da gibt es nichts dran zu rütteln. Aber letztlich basiert das Problem hier auf den Statuten, die sich der DFB durch die in den Verbänden zusammgeschlossenen Vereine, also damit auch durch uns, selbst gegeben hat. Das System ist daher, so wie es sich aktuell darstellt, von den Vereinen so gewollt und ähnlich wie bei Verträgen, die man irgendwann einmal unterschrieben hat, muss man sich dann auch dran halten, zumindest so lange sie gültig sind. Wer hiermit nicht einverstanden ist, und dafür gibt es durchaus gute Gründe, muss in Frankfurt aktiv werden. Sitzt nicht unser VV als Zweitliga-Vertreter bei der DFL? Da hat er ja durchaus Einfluss und könnte sich doch mal nützlich machen.

Solange die Regeln aber so sind wie sie sind, beschissen as they may be, muss man aber wohl oder übel mit ihnen arbeiten. Wer Feuerwerk veranstaltet weiß daher, dass er dies auf Kosten des Vereins macht, den er eigentlich vorgibt zu unterstützen. Da sollten sich die Betreffenden daher schon überlegen, was ihnen wichtiger ist: der FCK oder die Pyromanie? Da das denjenigen durchaus bewusst ist, das Gezündel aber munter weitergeht, fürchte ich jedoch, dass sie die Antwort auf diese Frage bereits gegeben haben.
- Frosch Walter -
Mörserknecht
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Beitrag von Mörserknecht »

Nasenbär hat geschrieben:Es gibt hier viele gute Argumente gegen das jetzige Prozedere - aber eine Lösung des Grundproblems hab ich noch nicht gelesen...
Leider löst die Bestrafung der Vereine auch nicht das Problem. Wie man sieht.

Und gerade die ersichtliche Untauglichkeit der Maßnahme stützt doch das, was ich sage. Nämlich dass der Verein das nicht beherrschen kann und der Strafe unababhängig von dem was er tut, ausgeliefert ist. Das kann nicht sein.
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Nasenbär
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Beitrag von Nasenbär »

Mörserknecht hat geschrieben: Leider löst die Bestrafung der Vereine auch nicht das Problem. Wie man sieht.

Und gerade die ersichtliche Untauglichkeit der Maßnahme stützt doch das, was ich sage. Nämlich dass der Verein das nicht beherrschen kann und der Strafe unababhängig von dem was er tut, ausgeliefert ist. Das kann nicht sein.
Das Problem wird dadurch nicht gelöst - da hast Du recht. Aber es gibt zumindest IRGENDEINEN Anreiz für die Verursacher ihr Verhalten zu überdenken.
Wenn das aktuelle Prozedere abgeschafft wird: Wie soll das Deiner Meinung nach dann in Zukunft laufen (siehe die vorschgeschlagenen Alternativen in meinem Vorgängerpost)?

Ganz allgemein: Meiner Meinung nach sollten bestimmte Vorgehensweisen immer mit den Alternativen verglichen werden - es reicht nicht aufzuzeigen was daran schlecht ist. Dabei fällt mir das Zitat von Winston Churchill ein:
"Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen." :wink:
pfuideiwel

Beitrag von pfuideiwel »

FCK-Ralle hat geschrieben:Also müsste doch auch das kleinste Spatzenhirn, merken, dass es besser ist nicht zu zündeln, wenn einem noch ein klein bisschen was am FCK liegt.
Wer sagt denn, dass den Zündlern irgendetwas am FCK, geschweige denn am Fußball liegt?

Das Problem der Zündler trifft doch vornehmlich Vereine , die Tradition und daher viele Anhänger haben.

Konstrukte, wie Leipzig, Wolfsburg, Hoffenheim usw, haben mit Zündlern, Geldstrafen und dem Aussperren ihrer "zahlreichen" Zuschauer kein Problem.

So schaffen die Zündler und die ehrenwerten Herren in Frankfurt, Hand in Hand, eine schöne neue Fußballwelt und die Ultrahasser stehen Spalier.
Zuletzt geändert von pfuideiwel am 11.02.2016, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
Mörserknecht
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Beitrag von Mörserknecht »

Nasenbär hat geschrieben:
Mörserknecht hat geschrieben: Leider löst die Bestrafung der Vereine auch nicht das Problem. Wie man sieht.

Und gerade die ersichtliche Untauglichkeit der Maßnahme stützt doch das, was ich sage. Nämlich dass der Verein das nicht beherrschen kann und der Strafe unababhängig von dem was er tut, ausgeliefert ist. Das kann nicht sein.
Das Problem wird dadurch nicht gelöst - da hast Du recht. Aber es gibt zumindest IRGENDEINEN Anreiz für die Verursacher ihr Verhalten zu überdenken.
Wenn das aktuelle Prozedere abgeschafft wird: Wie soll das Deiner Meinung nach dann in Zukunft laufen (siehe die vorschgeschlagenen Alternativen in meinem Vorgängerpost)?

Ganz allgemein: Meiner Meinung nach sollten bestimmte Vorgehensweisen immer mit den Alternativen verglichen werden - es reicht nicht aufzuzeigen was daran schlecht ist. Dabei fällt mir das Zitat von Winston Churchill ein:
"Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen." :wink:

Das ist ein guter Trick. Aber doch: Natürlich darf ich sagen, was ich für rechtswidrig halte, ohne die Lösung liefern zu müssen, wie ich ein tatsächliches Problem in den Griff bekomme.

Anders gesagt: Wenn Dir der Richter vor Gericht sagt, dass Deine Vertragsklausel unwirksam ist, bekommst Du von ihm nicht die wirksame Klausel mitgeliefert. Da müssen die Beteiligten neu nachdenken.

Allgemein: Ich halte es für einen Trugschluss, nach härteren Sanktionen zu rufen, um Prävention zu betreiben. Passiert aber in der Praxis immer wieder. Sanktionsdrohungen funktionieren nur bis zu einem gewissen Grad zur Prävention. Sie funktionieren aber sicherlich dann nicht, wenn einfach ein Dritter bestraft wird, der weder Täter ist noch sonst die Tat verhindern kann.
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daachdieb
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Beitrag von daachdieb »

Nasenbär hat geschrieben:Aber es gibt zumindest IRGENDEINEN Anreiz für die Verursacher ihr Verhalten zu überdenken.
Eben nicht. Oder woher kommt das Thema des Threads?

Was würde sich denn überhaupt zu heute ändern?
Die Strafen die hier vergeben werden sind für Vergehen, die auswärts begangen wurden. D.h. Auswärtsfahrer würden "intensiver" kontrollieret werden - und das vor allem bei Risikospielen. Das wäre auch heute schon möglich (s. Sicherheitspapier).
Im Prinzip würde sich kaum etwas ändern - es wäre einfach nur gerechter und hätte eine akzeptabele Logik. So kann man immer von Willkür sprechen.
Oderint, dum metuant
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Nasenbär
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Beitrag von Nasenbär »

Mörserknecht hat geschrieben: Das ist ein guter Trick. Aber doch: Natürlich darf ich sagen, was ich für rechtswidrig halte, ohne die Lösung liefern zu müssen, wie ich ein tatsächliches Problem in den Griff bekomme.

Anders gesagt: Wenn Dir der Richter vor Gericht sagt, dass Deine Vertragsklausel unwirksam ist, bekommst Du von ihm nicht die wirksame Klausel mitgeliefert. Da müssen die Beteiligten neu nachdenken.

Allgemein: Ich halte es für einen Trugschluss, nach härteren Sanktionen zu rufen, um Prävention zu betreiben. Passiert aber in der Praxis immer wieder. Sanktionsdrohungen funktionieren nur bis zu einem gewissen Grad zur Prävention. Sie funktionieren aber sicherlich dann nicht, wenn einfach ein Dritter bestraft wird, der weder Täter ist noch sonst die Tat verhindern kann.
Trick?! :?:
Du darfst selbstverständlich sagen (und denken) was Du willst.
Beim Rest (der ersten beiden Absätze) bin ich eben grundsätzlich anderer Meinung. Ich kann imo nur etwas kritisieren was ich auch (zumindest in groben Zügen) verstehe. Sonst kann ich nämlich gar nicht bewerten was das jetzt für Vor- und Nachteile hat. Wenn ich das aber kann bin ich imo selbstverständlich in der (mindestens moralischen) Pflicht zumindest Ansätze zu liefern wie es besser funktionieren kann. Ich manchen Situationen gibt es keine gute Lösung, sondern nur eine schlechte und eine noch schlechtere. Nach Deinem Ansatz kannst Du den Entscheider anschließend immer kritisieren - auch wenn er sich (zu recht) für die weniger schlechte Option entschieden hat.

Vielleicht haben wir aber auch einfach unterschiedliche Blickwinkel durch unterschiedliche berufliche Tätigkeiten. Wenn ich als Ingenieur eine Anlage bei einem Kunden bewerte, muss ich zwangsläufig bessere Varianten aufzeigen. Wenn ich das nicht kann (sondern nur den IST-Zustand kritisiere) hab ich ein Problem...

P.S. Ist eigentlich leicht offtopic, da ich meinen Beitrag hier ausdrücklich ganz allgemein verstanden wissen will. :oops:
Mörserknecht
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Beitrag von Mörserknecht »

War nicht böse gemeint mit dem "Trick". Genau, wir haben unterschiedliche Blickwinkel. Meine Alternativen lauten in diesem Fall "rechtswidriger Zustand" und "nicht rechtswidriger Zustand". Meine Alternativen lauten nicht "Pyro auf diese Art eindämmen" und "Pyro auf die andere Art eindämmen".

Ich spiele hier den Juristen, nicht den Sicherheitsbeautragten. Mag bequem sein :wink:
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Nasenbär
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Beitrag von Nasenbär »

daachdieb hat geschrieben: Eben nicht. Oder woher kommt das Thema des Threads?

Was würde sich denn überhaupt zu heute ändern?
Die Strafen die hier vergeben werden sind für Vergehen, die auswärts begangen wurden. D.h. Auswärtsfahrer würden "intensiver" kontrollieret werden - und das vor allem bei Risikospielen. Das wäre auch heute schon möglich (s. Sicherheitspapier).
Im Prinzip würde sich kaum etwas ändern - es wäre einfach nur gerechter und hätte eine akzeptabele Logik. So kann man immer von Willkür sprechen.
Ähhm, Deine ersten beiden Sätze sind (mathematisch) doch nonsense. Mal angenommen die Stafen würden die Wahrscheinchlichkeit für z.B. zündeln von 90% auf 10% reduzieren (was sie selbstverständlich nicht tun). Dann hätten sie eine ganz erhebliche Auswirkung. Trotzdem würde das nicht bedeuten, dass gar nicht mehr gezündelt wird...
Oder anders gesagt: Du kannst doch nicht aus der Tatsache "es wurde auch mit Strafen gezündelt" ableiten "die Strafen bringen gar nix".

Was sich ändern würde (bzw. sich ändern sollte) war ja grad die zentrale Frage in meinem ersten post.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe wäre folgende Lösung für Dich ok:

1) stärkere Kontrollen für Gästefans
2) weiterhin Strafen bei Fehlverhalten für´s Heimteam - jedoch nach einem öffentlichen und nachvollziehbaren System/Strafenkatalog
Nasenbär
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Beitrag von Nasenbär »

Mörserknecht hat geschrieben:War nicht böse gemeint mit dem "Trick". Genau, wir haben unterschiedliche Blickwinkel. Meine Alternativen lauten in diesem Fall "rechtswidriger Zustand" und "nicht rechtswidriger Zustand". Meine Alternativen lauten nicht "Pyro auf diese Art eindämmen" und "Pyro auf die andere Art eindämmen".

Ich spiele hier den Juristen, nicht den Sicherheitsbeautragten. Mag bequem sein :wink:
Hrhr - Juristen halt. :D :prost:

(Rechtsvorlesungen waren nicht gerade meine Lieblingsfächer an der FH) :oops: :?
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