
Das sehe ich ähnlich. Ob das eine Arbeitnehmerüberlassung ist, will ich mal hinten anstellen. Es ist aber im Wirtschaftleben durchaus üblich, dass eine Konzernmutter durch ihr Personal die Geschäftsführung der -tochter übernimmt und ihr dies in Rechnung stellt.kite2fly hat geschrieben:Das sehe ich anders. Die Antwort ist doch ziemlich eindeutig. Der 1. FC Kaiserslautern stellt Grünewalt und Stenger der FCK Gastronomie GmbH per Arbeitnehmerüberlassung zeitweise zur Verfügung. Im Gegenzug bezahlt die FCK Gastronomie GmbH ein Überlassungsentgelt für die erbrachten Stunden an den 1. FC Kaiserslautern. Die Arbeitsverträge zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und Grünewalt und Stenger sind in der Regel davon nicht berührt. Ein zusätzliches Entgelt sollte also nicht fließen. So zumindest meine Interpretation der Antwort.Hessischer Aussenposten hat geschrieben: Die 3. Frage hat Grünewalt in seinem Statement an der Sache vorbei beantwortet. M. E. zielte der Antrag darauf ab, ob Grünewalt selbst ein Gehalt für seine GF-Tätigkeit in der Gastro-GmbH zusätzlich zu seinem Vorstandsgehalt des Vereins erhalten hat. Dass der FCK der Gastro-GmbH den Aufwand für die Stellung der Geschäftsführung in Person von Grünewalt und Stenger weiterbelastet, interessiert dabei nur am Rande.
Irgend jemand muss sich vor der JHV zu diesem Thema äussern. Schließlich geht es hier darum ob FG entlastet wird oder eben nicht. Ob er u.U haften muss - oder eben nicht.Waldbewohner hat geschrieben:Interessantes Thema!
vorallem weil sich Herr Grünewalt noch vor der JHV dazu öffentlich äußert.
Soweit ich mich erinnern kann musste damals der GF Jens König gehen, die Geschichte landete deshalb beim Arbeitsgericht.Das wird den FCK vermutlich ein paar Euro gekostet haben und das alles um den Weggefährten Marco Stenger einzustellen ?
Wahrscheinlich wurde für den arbeitsrechtlichen Streit mit Herr König noch die besagte Kanzlei vom FCK beauftragt !?![]()
Was sagt unser AR zu diesen Vorgängen ?
Wer leitet die unabhänigen Untersuchungen ?
Was auch noch interessant wird ob Herr Stenger nach dem Abgang von Herr Grünewalt dem FCK weiterhin erhalten bleibt ?
Guter Punkt. Aber auch wenn eine juristische Aufarbeitung erfolgt ist und kein zweifelhafter Verdacht mehr bestehen sollte, bleibt der anrüchige Umstand der Günstlingswirtschaft und Bereicherung bestehen. Das Image wird man nicht wieder los. Das brennt sich in das Gedächtnis der Leute ein und füllt die entsprechende Schublade.Otto Rehagel hat geschrieben:
Ohne böses zu denken lese man bitte den Antrag genau durch und frage sich dann warum FG unbedingt bis zur JHV eine eigene Prüfung durchführen lassen will ... er will die Entlastung, weil er danach rechtlich durch ist - so interpretiere ich das..
Oh nein!Rheinteufel2222 hat geschrieben: So interpretiere ich das auch. Würde sich heraustellen, dass Grünewalt sich hier auf Kosten des FCK bereichert hat, wäre er in der Haftung und der FCK müsste das Geld von ihm zurückverlangen.
Solange die aufgeworfenen Fragen aber nicht abschließend und überzeugend geklärt sind, sollte seine Entlastung auf jeden Fall verweigert werden.
Die "kritischen Fragen an ..." sind in Wahrheit Unterstellungen um die Stimmung anzuheizen. Inhaltlich entspricht deinen Beitrag voll meiner Meinung.WernerL hat geschrieben:
Oh nein!
höört mir wieder echt alle auf!
Die Verschwörungstheoretiker und Paranioagefährdeten des FCK sind mal wieder unterwegs!
Die Gutmenschen und Aufklärer vor dem Herrn!
...
Das Wort 'Gutmenschen' hast du gerade öfter gehört und gelesen, deshalb musstest du es mal bringen.WernerL hat geschrieben: Die Gutmenschen und Aufklärer vor dem Herrn!
Ich weiss nicht, welcher Personenkreis in dem Absatz genannt wird und ob die dort genannten Personen alle gegenseitig ihre Bezüge kennen, aber bei zwei Personen kann einer die Bezüge des anderen ausrechnen ...Hessischer Aussenposten hat geschrieben:Im Jahresabschluss per 30.6.2014 der Gastro GmbH steht dazu:
"Die Angabe über die Bezüge der Geschäftsführung wurde unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen."
Dieser §286 Abs. 4 HGB besagt: "Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen."
Inwieweit die Unterlassung der Angabe mit dem Verweis auf 286/4 HGB im Einklang steht, verstehe ich ad hoc auch nicht.
Bei zwei Geschäftsführern lassen sich doch aus der Angabe der Gesamtbezüge nicht die Einzelbezüge feststellen, oder? Hm....
Nein, Werner, jedenfalls nicht von mir.WernerL hat geschrieben:Bereits jetzt wird FG selbst bei genauer Erklärung des Sachverhalts unlauteres Verhalten angedichtet, fast schon egal was er sagen wird, denn das sind Lügen und er gehört nicht entlastet!
WernerL hat vollkommen recht. Wenn die gleiche Leistung bei Fremd-/Drittfirmen zum gleichen Preis eingekauft wird, wurde der Verein nicht geschädigt. Daher braucht es, entgegen der Ankündigung des Finanzvorstandes, keine kostenintensive Untersuchung. Es genügt, wenn er die Fakten auf den Tisch legt. Die Fakten, das sind, wie WKV schon geschrieben hat, die Vorstandsgehälter. Die Gegenleistungen sind bekannt. Nein, ich neide den Vorständen nicht ihr Gehalt. Da ich nicht weiß, wie viel sie bekommen, werde ich auch niemals behaupten, dass sie zu viel erhalten würden. Allerdings sollte ein Vorstand schon mehr verdienen als ein Spieler (Ausnahmen bestätigen die Regel). Legt man einen Etat für den Kader von 9-12.000.000 € zu Grunde und teilt diesen durch 30 oder 40 Gehaltsempfänger, errechnet sich ein durchschnittlicher Verdienst zwischen 225.000 und 400.000 € im Jahr. Nur mal so zur OrientierungWernerL hat geschrieben:...Vielleicht haben die Älteren auf der JHV einfach zum Glück mehr Erfahrung und Grips als auf so einen Schwachsinn einzugehen!...Und selbst wenn er seine Firma dauerhaft beauftragt hätte, dann wäre das insofern erst dann Bereicherung wenn zu viel für zu wenig gegenleistung bezahlt worden wäre....Mein Gott wie Einfältig!
Stimmt, das hatte ich nicht auf dem Schirm...danke!zet hat geschrieben: ... Ich weiss nicht, welcher Personenkreis in dem Absatz genannt wird und ob die dort genannten Personen alle gegenseitig ihre Bezüge kennen, aber bei zwei Personen kann einer die Bezüge des anderen ausrechnen ...
Die Zeit war ungefähr Sippel, Mo, etc.wkv hat geschrieben:Das stimmt, die Aussage ist älter.
Ich kann sie nicht mehr zeitlich einordnen.
Was Ihr richtigerweise anmerkt, ist dass der FCK damals noch (offiziell) Erstligist war und dass der Vertrag von Stefan Kuntz seitdem noch einmal verändert/verlängert wurde.Live-Ticker auf DBB hat geschrieben:19:39 Uhr: Rombach weiter: Im Kuntz-Vertrag sind 50% Erfolgsprämien enthalten, nach dem Abstieg verdient Kuntz 40% weniger. Kuntz verdient an Grundgehalt nicht mehr als die Spieler.
Link: http://www.der-betze-brennt.de/artikel/ ... i-2012.php
Welcome back my friend to the show that never ends.wkv hat geschrieben:....
Nicht mehr als alle Spieler zusammen?Live-Ticker auf DBB hat geschrieben:19:39 Uhr: Rombach weiter: Im Kuntz-Vertrag sind 50% Erfolgsprämien enthalten, nach dem Abstieg verdient Kuntz 40% weniger. Kuntz verdient an Grundgehalt nicht mehr als die Spieler.
Link: http://www.der-betze-brennt.de/artikel/ ... i-2012.php
Sieh es mir nach, bin ein Klugscheißer, aber wenn die Antwort ziemlich eindeutig ist, wieso bedarf sie dann einer Interpretation?kite2fly hat geschrieben:Das sehe ich anders. Die Antwort ist doch ziemlich eindeutig. Der 1. FC Kaiserslautern stellt Grünewalt und Stenger der FCK Gastronomie GmbH per Arbeitnehmerüberlassung zeitweise zur Verfügung. Im Gegenzug bezahlt die FCK Gastronomie GmbH ein Überlassungsentgelt für die erbrachten Stunden an den 1. FC Kaiserslautern. Die Arbeitsverträge zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und Grünewalt und Stenger sind in der Regel davon nicht berührt. Ein zusätzliches Entgelt sollte also nicht fließen. So zumindest meine Interpretation der Antwort.