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Jahreshauptversammlung des FCK am 29.11.2015 (Der Betze brennt)

Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.
jürgen.rische1998
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Beitrag von jürgen.rische1998 »

Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.
Schriftlich oder über Vereinszeitung, die aber auch per Post kommt.

Wir haben auch noch keine Einladungen bekommen. :o
Ich hatte allerdings nach dem Karlsruhe Spiel mal per Mail angefragt warum der Verein das Verhalten der Pyro Fraktion kommentar- und folgenlos hin nimmt. Darauf kam nie eine Antwort. Vielleicht werde ich statt dessen erst gar nicht zur Versammlung eingeladen :lol: :lol:
Omnia vincit amor
Waldbewohner
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Beitrag von Waldbewohner »

aktuelle Satzung

Artikel 9 - Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
(2) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Aufgaben und Ziele des Vereins, seine Organisation und bestimmt die allgemeinen Richtlinien der Vereinsarbeit. Ihr obliegt insbesondere die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, des Ehrenrates und der Rechnungsprüfer.
(3) Die von den Abteilungen gewählten Abteilungsleiter und der Gesamtju-gendleiter bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
(4) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen, bei dessen Verhinderung oder Weigerung durch den stell-vertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates, bei dessen Verhinderung oder Weigerung durch den Vorsitzenden des Ehrenrates.
(5) Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindes-tens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.
(6) Anträge von Mitgliedern müssen bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Dies gilt nicht für außerordentliche Mitgliederversammlungen. Fristgerechte Anträge sind in die Tagesordnung aufzunehmen, wobei die Beschlussgegenstände so bestimmt benannt wer-den müssen, dass die Mitglieder über die Notwendigkeit ihrer Teilnahme entscheiden und sich sachgerecht vorbereiten können. Alle in die Tagesordnung aufgenommenen Anträge und Beschlussgegenstände sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung in ihrem Wortlaut auf der Internetseite des Vereins zu veröffentlichen.
(7) Dringlichkeitsanträge können sowohl von Mitgliedern als auch von Aufsichtsrat und Vorstand als Organ bis zu zwei Wochen vor der Versammlung gestellt werden, sofern nicht eine Änderung der Vereinssatzung beantragt werden soll. Sie sind nachträglich in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Eilbedürftigkeit mit einfacher Mehrheit. Über den Inhalt von Dringlichkeitsanträgen sind die Mitglieder unverzüglich durch Veröffentlichung ihres Wortlauts auf der Internetseite des Vereins zu benachrichtigen. Anträge, die in der Versammlung gestellt werden, können in der Versammlung sachlich behandelt werden, wenn die Behandlung durch mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder befürwortet wird. Diese Anträge können jedoch nicht zur Abstimmung gelangen.
(8) Alle Anträge von Mitgliedern sind vor ihrer Veröffentlichung vollständig zu anonymisieren.
(9) Bei Fristen und Terminen, die vom Tag der Mitgliederversammlung zurückberechnet werden, ist der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen. Das Fristende ist mit der Einladung bekanntzugeben.
Mac41
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Beitrag von Mac41 »

Die Frage bezüglich der Fristen ist keine Kleinigkeit:
Ein Einladungsmangel kann nur durch die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder( §32 Abs. 2 BGB) zu den gefaßten Beschlüssen geheilt werden.
Die Zustimmung der Anwesenden genügt nicht.
Eine Anfechtung im Rechtssinne ist nicht erforderlich, alle Beschlüsse sind unwirksam.


D.h., wenn wirklich die Frist nicht eingehalten wurde, dann kann eigentlich jedes Mitglied im Vorfeld die Sitzung knicken, spätestens in der Versammlung selbst, könnte einer den Spaßverderber machen.

In einigen Posts wurde angemerkt, dass die Entlastung nicht verweigert werden kann, insbesondere, weil keine Gründe für die Nichtentlastung genannt werden können. Unabhängig davon, dass es wohl genügend Gründe gibt, die noch nicht einmal in den "falschen" Entscheidungen in sportlichen Bereich liegen, ist für die Nichtentlastung keine Begründung notwendig. Die Satzung schreibt ja ausdrücklich den Umweg über die Nichtentlastung vor, um zur Abwahl eines AR zu gelangen. Erst danach sind Neuwahlen möglich.

Die Entlastung bedeutet übrigens nicht, dass die entlasteten Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder von allen persönlichen Verantwortlichkeiten freigesprochen werden, denn selbstverständlich können sie wegen nicht bekannter Versäumnisse und Pflichtverletzungen weiterhin haftbar gemacht werden. Beim FCK ist das so gut wie alles, was der AR beschließt, da die Beschlüsse vertraulich sind.
Nur mal so ein Gedankenspiel:
Der AR hat den Vertrag von Stefan Kuntz 2014 kurz vor der Neuwahl des AR vorzeitig verlängert. Die Konditionen und die Aufgabenbeschreibung sind nicht bekannt. Rombach hatte nur gesagt, durch die Bestellung von Schupp als SD hätte sich die Job Description von Stefan Kuntz geändert, daher wäre ein neuer Arbeitsvertrag notwendig geworden, den man mit einer entsprechenden, neuen Laufzeit bis 2017 versehen hätte. Weitere Details sind vertraulich.
Wenn jetzt Schupp nicht mehr da ist und Stefan den Job wieder übernimmt, ohne dass der Vertrag wieder angepasst werden muss, dann ist die Begründung des Herrn Professor wohl eine Schutzbehauptung. Man könnte auch nach Entlastung eine Anzeige gegen den AR auf Vorteilsgewährung und wegen des Tatbestandes der Untreue in Erwägung ziehen, da sie ggf. einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht sich schuldig gemacht hätten. Lt Revisionsurteil des BGH im damaligen Mannesmannprozeß muss die zur Erfüllung des Tatbestandes der Untreue erforderliche Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht auch bei unternehmerischen Entscheidungen eines Gesellschaftsorgans nicht zusätzlich „gravierend“ sein.
Eine nicht unerhebliche Verlängerung und Ausstiegsregelung zugunsten des Agestellten würde dem wohl dem entsprechen.
Ob dieser Vorwurf zutrifft, könnte kein Vereinsmitglied prüfen, sondern nur die Staatsanwaltschaft, daher der Weg über eine Anzeige.

Übrigens, Stefan Kuntz kann nicht abgewählt werden, er wird vom AR berufen und auch ggf. entlassen.
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Gute alte Zeit
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Beitrag von Gute alte Zeit »

Darf Kuntz seine Tätigkeit ( Transfers z.b. ) weiter ausüben , oder muss er diese ruhen lassen?
fck'ler

Beitrag von fck'ler »

Für mich ist das oberste Ziel dieser JHV, dass der AR nicht entlastet wird!!!
Und damit meine ich alle, auch Matze! Da sich nicht ein AR Mitglied in irgendeiner Weise kritisch SK ggü. geäußert hat, ist davon auszugehen, dass ALLE AR-Mitglieder weiterhin brav abnicken und mit der Arbeit unseres Vereinsvorstandes (mehrere Personen) zufrieden sind!
jürgen.rische1998
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Beitrag von jürgen.rische1998 »

In "In Teufels Namen" können die reinpinseln was sie wollen. Wenn sie über ein Magazin einladen wollen, dann müsste es das Mitgliedermagazin sein. Das bekommt jedes Mitglied per Post. Das Stadionheft nicht :wink:
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Mac41
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Beitrag von Mac41 »

jürgen.rische1998 hat geschrieben:Wenn sie über ein Magazin einladen wollen, dann müsste es das Mitgliedermagazin sein. Das bekommt jedes Mitglied per Post. Das Stadionheft nicht
Das Zusenden des Stadionheftes an Mitglieder wurde als eine der ersten Sparmaßnahmen der Ära Kuntz eingestellt.
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Beitrag von Betze_FUX »

Danke für die Abhandlungen.
Dann liegt es nicht an den gesetzlichen vorgaben, sondern daran was sich der Verein in die Satzung schreibt.

Danke!
"In Kaiserslautern immer auf die übertriebene Erwartungshaltung zu verweisen, ist vollkommener Quatsch. Ich vermisse es, dass man die Fans als Faktor begreift, mit dem Erfolg zu schaffen ist." - Kalli Feldkamp
Paul
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Beitrag von Paul »

Mal abgesehen davon, dass die kommende JHV genauso (enttäuschend) verlaufen wird die letzten auch...
...warum geht der Verein überhaupt das "dumme" Risiko ein, die Frist so knapp zu wahren (oder auch nicht)?

Was wäre so verkehrt daran gewesen, vor 14 Tagen bereits einzuladen, was hätte es geändert?
Nur im Pälzer Bode hänn moi Haxe richdich Halt!
unzerstörbar - NUR der F C K
daachdieb
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Beitrag von daachdieb »

Paul hat geschrieben:...warum geht der Verein überhaupt das "dumme" Risiko ein, die Frist so knapp zu wahren (oder auch nicht)?

Was wäre so verkehrt daran gewesen, vor 14 Tagen bereits einzuladen, was hätte es geändert?
Man hätte viel weniger Spaß an den Forendebatten.
Oderint, dum metuant
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Beitrag von FCK58 »

@daachdieb

Das ist jetzt zwar kein dummes Risiko aber eine dumme Antwort. Egal ob mit oder ohne diesen Kollegen da :wink:
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse
Rheinteufel2222
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Beitrag von Rheinteufel2222 »

Aragorn hat geschrieben:
Atti1962 hat geschrieben:Hat schon mal jemand bemerkt, dass die Einladung zu spät rausging? 30.10. Poststempel ist zu spät. Laut Satzung muss die Einladung einen Monat vorher abgeschickt sein.
Ein weiterer Schachzug vom schlauen Kuntz? Sämtliche Beschlüsse wären anfechtbar.

Edit: Da war einer ne Sekunde schneller als ich! :daumen:
Schaut mal "In Teufels Namen" rein auf Seite 10-11...


Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.
In der Online-Version von "In Teufels Namen" steht nichts von der JHV. Und ist das Stadionheft die Vereinszeitschrift im Sinne der Satzung? Da wäre ich mir nicht sicher.
- Frosch Walter -
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Beitrag von ks_969 »

Ich hab heute auch nix im Briefkasten....vielleicht streikt ja auch die Post
1.FCK - Unzerstörbar
Gute alte Zeit
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Beitrag von Gute alte Zeit »

Paul hat geschrieben:Mal abgesehen davon, dass die kommende JHV genauso (enttäuschend) verlaufen wird die letzten auch...
...warum geht der Verein überhaupt das "dumme" Risiko ein, die Frist so knapp zu wahren (oder auch nicht)?

Was wäre so verkehrt daran gewesen, vor 14 Tagen bereits einzuladen, was hätte es geändert?

Oder 14 Tage später falls man es vergessen hat
EchterLauterer
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Beitrag von EchterLauterer »

Phil hat geschrieben:Frage an jemanden, der die Einladung schon hat: Kam sie per Brief oder im Mitgliedermagazin?
Mir liegt bis jetzt weder ein Brief noch das Mitgliedermagazin vor.
Aragorn hat geschrieben: Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.
Ob der Versand mit dem üblichen bekannt langsamen Dienstleister unter "Post"versand fällt? Oder ob mit "Post" ein Versender gemeint ist, bei dem >99% der Briefe am übernächsten Tag zugestellt werden?
Die einzige Gabe, die wahrhaft gerecht unter den Menschen aufgeteilt ist, ist der Verstand. Denn ein jeder glaubt, er habe genug davon. Pinkfarbener Text ist in jedem Falle Ironie, schwarzer Text aber vielleicht auch.
Die dritte Zeile dieser Signatur ist dem Forumssignaturwart gewidmet.
K-Towngirl86
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Beitrag von K-Towngirl86 »

Meine Einladung kam heute. Allerdings als Infopost und ohne erkennbaren Poststempel... :o
suYin
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Beitrag von suYin »

Es soll wohl fristgerecht am 26.10 zur Post gegangen sein, siehe den Beitrag von "Fanatisch_" auf Transfermarkt.de :
Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für ihre Nachricht. Ich kann Ihnen versichern, dass uns die entsprechenden Fristen natürlich bekannt sind. Die Einladungen an die Mitglieder des FCK zur JHV 2015 sind am 26. 10. 2015, und somit fristgerecht, in den Postversand gegangen. Dies können wir natürlich schriftlich belegen. Was den Poststempel betrifft, so zeigt dieser die Bearbeitung durch die Post beim konkreten Versand an.

Wir reden hier ja von rund 20.000 Einladungen, dass hierbei beim Postversand einige erst später bearbeitet werden und ankommen, lässt sich von Seiten des 1. FC Kaiserslautern leider nicht verhindern.

Ich kann sie also beruhigen, die Versammlung kann wie geplant stattfinden und muss nicht verschoben werden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle: http://www.transfermarkt.de/jahreshaupt ... hor_868589
zet
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Beitrag von zet »

suYin hat geschrieben:Es soll wohl fristgerecht am 26.10 zur Post gegangen sein, siehe den Beitrag auf Transfermarkt.de :

http://www.transfermarkt.de/jahreshaupt ... hor_868589
Schade eigentlich ... da waren einige so schöne Theorien dabei auf den letzten Seiten ...
"Es ist ein schwerer Fehler, wenn man theoretisiert, ohne Prämissen zu haben. Unmerklich fängt man dann nämlich an, Tatsachen zurechtzubiegen, sie Theorien anzupassen, statt Theorien nach Tatsachen zu bilden."

Arthur Conan Doyle, Die Abenteuer des Sherlock Holmes
Gute alte Zeit
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Beitrag von Gute alte Zeit »

zet hat geschrieben:
suYin hat geschrieben:Es soll wohl fristgerecht am 26.10 zur Post gegangen sein, siehe den Beitrag auf Transfermarkt.de :

http://www.transfermarkt.de/jahreshaupt ... hor_868589
Schade eigentlich ... da waren einige so schöne Theorien dabei auf den letzten Seiten ...
Haben die das Porto bezahlt?

Am 16 aufgegeben und heute noch nicht da ? :shock:
geldnutzer
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Beitrag von geldnutzer »

Ich habe auch noch nichts erhalten. :daumen:
In den letzten Jahren war die Einladung immer vor dem Termin angekommen. Ich denke es ist im Sinne des
1. FCK, dass diese Versammlung nicht fristgerecht
eingeladen wird, so kann man den Termin noch verlegen, auf z.B. kurz vor Weihnachten unter der Woche, wo viele keine Zeit haben. Lassen wir uns überraschen. :teufel2:
Ich bin und bleibe dem 1.FCK treu, jedoch nur solange ich sehe,daß es positive Perspektiven gibt!
mazz
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Beitrag von mazz »

Gute alte Zeit hat geschrieben: Haben die das Porto bezahlt?

Am 16 aufgegeben und heute noch nicht da ? :shock:
26.10., nicht 16.10.


Das ist nun 6-7 Werktage her. Denke bei 20.000 Briefen kann das schon mal sein, dass die net alle gleich ankommen.
Hajoe hat geschrieben: [...] Und zu Mugosa, wie blöd ist eigentlich dieser Kosta, daß er nicht merkt, daß dieser mehr Potenzial besitzt als Christiano und Lionel zusammen.
Lonly Devil
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Beitrag von Lonly Devil »

fck'ler hat geschrieben: ... dass ALLE AR-Mitglieder weiterhin brav abnicken und mit der Arbeit unseres Vereinsvorstandes (mehrere Personen) zufrieden sind!
:nachdenklich:
Warum sollten die AR Mitglieder nicht zufrieden sein und alles abnicken, wenn ihre Erfüllungsgehilfen die vorgegeben Ziele einhalten.
Da reicht es doch, wenn sie über das Erreichen des Zieles informiert werden.
Der Weg zum Ziel ist doch auch egal, so lange der vorgegebene Rahmen eingehalten wird. :shock:
https://www.youtube.com/watch?v=48grx-7 ... H-y_g9MkxO
Zitat: "Willst Du Unkraut dauerhaft vermeiden, musst Du die Wurzel ausreißen."
Gott mag gewisse Machenschaften eventuell vergeben, ICH NICHT!
suYin
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Beitrag von suYin »

Ich zitiere mal "Bullubu" auf Twitter.
Meiner Einladung lag ein weiteres Schreiben bei mit dem Datum 29.10.15. Kann also nicht am 26.10.15 an die Post gegangen sein.
Quelle: https://twitter.com/Bullubu/status/661574127636111361
SEAN
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Beitrag von SEAN »

suYin hat geschrieben:Ich zitiere mal "Bullubu" auf Twitter.
Meiner Einladung lag ein weiteres Schreiben bei mit dem Datum 29.10.15. Kann also nicht am 26.10.15 an die Post gegangen sein.
Quelle: https://twitter.com/Bullubu/status/661574127636111361
Ich werd das Gefühl nicht los, als wenn bald einige in Erklärungsnot kommen. Wie kann ein Schreiben, das am 26sten zur Post ging, ein Datum vom 29sten im Umschlag haben?
Hat der von Twitter da was falsches geschrieben, oder meinen manche auf dem Berg, wir wären Idioten?
Scheint die Sonne so warm, trag ich Papier unterm Arm,
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........
Rheinteufel2222
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Registriert: 04.01.2008, 21:43

Beitrag von Rheinteufel2222 »

SEAN hat geschrieben:Ich werd das Gefühl nicht los, als wenn bald einige in Erklärungsnot kommen. Wie kann ein Schreiben, das am 26sten zur Post ging, ein Datum vom 29sten im Umschlag haben?
Hat der von Twitter da was falsches geschrieben, oder meinen manche auf dem Berg, wir wären Idioten?
Davon abgesehen dürfte es bei der Frage, ob die Frist eingehalten worden ist, ohnehin nicht auf das Datum der Versendung, sondern auf den Zugang ankommen. Und wenn Roßkopf selbst schon schreibt, es sei normal, dass die Post bei 20.000 geleichzeitigen Briefen nicht alle pünktlich ausgeliefert bekommt, dann heißt das ja nichts anderes, als dass man gewusst hat, dass viele die Einladung erst nach Fristablauf bekommen werden.

Immerhin glaube ich mittlerweile nicht mehr an böse Absicht, sondern nur noch an Schlamperei.
- Frosch Walter -
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