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Fragile X Factor hat geschrieben:Und da wird es winkeladvokatisch und die Antwort eher Nein lauten.
Man sollte das auch weniger aus dem juristischen Blickwinkel sehen als aus dem moralischen. Wenn die DFL in ihrer ganzen Herrlichkeit das Grundgesetz und die darin festgehaltenen Rechte mit Füßen treten will, dann ist das ein fatales Zeichen. Weil Veranstaltungen der DFL in ihrer Bedeutung für die Gesellschaft eben eine andere Bedeutung haben als wenn Heinz Unterwürfig-Obrigkeitsdevot seinen Geburtstag feiert.
When you're feeling too close to the bottom. You know who it is you can count on. Someone will pick you up again!
Fragile X Factor hat geschrieben:Doch, und wie die zieht..
Das GG steht immer noch über dem DFB, sonst hätten wir ja einen Staat im Staat (wenigstens auf dem Papier). Die Frage ist eher, ob es einen Verstoß gegen das GG gibt. Und da wird es winkeladvokatisch und die Antwort eher Nein lauten.
Falsch! Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegeüber dem Staat und eben nur gegenüber dem Staat und nicht gegenüber einem Sportverein.
Wie sollte das denn deiner Meinung nach prozessual aussehen? Welches Gericht ist zuständig?
Natürlich bildet das Grundgesetz immer auch einen gewissen "Wertereahmen" bei der auslegung anderer Gesetze. Genauso dürfen andere Gesetze selbstverständlich nicht dem Grundgesetz widersprechen, was ggfls. vom BVerfG im Rahmen der Normenkontrolle überprüft wird.
Maßgeblich für das Verhältnis zwischen DFB/DFL, Vereinen und Zuschauer ist aber zum Großteil das allgemeine Zivelrecht (BGB).
www.wikipedia.de hat geschrieben:Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1 bis Art. 19) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat. Auch juristische Personen sind, soweit die Grundrechte auf sie anwendbar sind, Träger von Grundrechten. Die Grundrechte des Grundgesetzes sind im Wesentlichen als Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber Handlungen von Hoheitsträgern ausgestaltet, besitzen jedoch auch eine Drittwirkung auf das Rechtsverhältnis zwischen Personen. In dieser Funktion geben sie dem Grundrechtsträger einen Anspruch gegen den Staat auf Beseitigung einer Beeinträchtigung des durch das betreffende Grundrecht geschützte Rechtsgut.
Unsre Herrn, wer sie auch seien, sehen unsre Zwietracht gern. Denn solang sie uns entzweien, bleiben sie doch unsre Herrn!
wkv hat geschrieben:Der FCK hat Stellung bezogen, und daß mit einer von mir nicht erwarteten Meinung.
...
Jau, da fällt mir ein Stein vom Herz. Allein schon wegen der "übereifrigen" Vergrößerung der Fangnetzes vor Ost- und Westkurve ohne Not. Wohl oder übel wegen diesem Hintergrund:
Kicker hat geschrieben:2. Bei Verstößen gegen Sicherheitsrichtlinien sollen die an die Vereine auszuschüttenden Fernsehgelder ganz oder zum Teil einbehalten werden.
Kicker vom 29.09.
‎"Truth is treason in the empire of lies"
George Orwell
George Orwell
Schöner selbstkniefick DFB und DFL...
ES ist doch schon seit Jahren erkennbar was DFB/L mit dem allgemeinen Gut Fußball Bundesliga vorhaben.
Eine Gelddruckmaschine das langsam an die Formel 1 (der kleine Ernie)ranreicht.
Ok der kleine aber feine Unterschied, in der F1 gibt es sowas wie gewaltbereite Zuschauer nicht.
Nur selbst in der Formel 1 beweist Hr. Ecclestone ja wie er mit seinen Machenschaften rund um den Zirkus Einfluss nimmt.
Es darf in der Bundesliga in keinster weise nur in die Richtung gehen, das die DFB/L Verantwortlichen den Vereinen die Pistole auf die Brust setzen in bezug auf die Lizensierung.
DFB/L sollten lieber einmal darüber nachdenken wer Ihre darseinberechtigung erteilt. Niemand anderes als die 36 Klubs der 1.-3. Liga, sowie alle Landesverbände.
DFB/L sollten einmal erörtern wie diese Vorgehensweise gegenüber Ihrem "Aushängeschild" Fanclub Nationalmannschaft verkaufen.
Wollen sie denen wenn sie das Papier nicht unterschreiben die Fanvorteile, wie Zaunfahnen Choreos etc. verbieten... na herzlichen Glückwunsch DFB. Oder wird dieser vom DFB gepushte Fanclub aussen vor gelassen, weil es ja ein Zögling seitens des DFB ist?
Übrigens dazu fällt mir ein, sind meines Wissens in Lautern in den letzten 20 Jahren mehr Leute an Herzinfarkt und Nervenzusammenbruch auf der Tribüne zusammengebrochen (vielleicht auch der Spielweise geschuldet), als bei Fanauseinandersetzungen.
Kleiner Auszug aus der Handhabung von Stadionverboten:
§ 2 Grundsätzliche Zuständigkeiten für ein Stadionverbot
( 1 ) Die Festsetzung, Reduzierung, Aufhebung oder Aussetzung eines Stadionverbotes
steht grundsätzlich nur dem Eigentümer bzw. Besitzer der Platzbzw.
Hallenanlage als originärem Hausrechtsinhaber zu.
Also bei Bundesligaspielen doch wohl dem Gastgebendem Verein?
§ 4 Adressat, Fälle des Stadionverbotes
( 1 ) Ein Stadionverbot ist gegen eine Person zu verhängen, die im Zusammenhang
mit dem Fußballsport, insbesondere anlässlich einer Fußballveranstaltung
der Lizenzligen, der 3. Liga oder der Regionalligen, des DFB oder Ligaverbandes
oder eines Spiels eines internationalen Wettbewerbs, das dem
DFB, dem Ligaverband oder einem Verein zur Ausrichtung übertragen wurde,
in einem oder mehreren der im Folgenden aufgeführten Fälle innerhalb
oder außerhalb einer Platz- bzw. Hallenanlage in einer die Menschenwürde
verletzenden Art und Weise oder sicherheitsbeeinträchtigend aufgetreten
ist.
Ergo... Menschenwürdende Verletzung ist mmn auch das ausziehen sämtlicher Kleidung um eine Personenkontrolle durch 3. durchführen zu können.
( 4 ) Ein überörtliches Stadionverbot soll ferner ausgesprochen werden, ohne
dass ein Ermittlungs- oder sonstiges Verfahren eingeleitet wurde,
18. bei Handlungen / Verhaltensweisen, die die Menschenwürde einer anderen
Person in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Geschlecht
oder Herkunft verletzen, insbesondere durch herabwürdigende,
diskriminierende, verunglimpfende Äußerungen oder entsprechende
Aufschriften auf Transparenten.
Heißt also wenn Spieler X den Spieler Y Scheiß Nigger nennt bekommt er Stadionverbot? Oder gelten diese Regeln nur ausserhalb des Platzes?
In diesem Sinne
DFB DFL besinnt euch auf das wozu Ihr fähig seid.
Mit anderen Worten... Danke für nichts!
ES ist doch schon seit Jahren erkennbar was DFB/L mit dem allgemeinen Gut Fußball Bundesliga vorhaben.
Eine Gelddruckmaschine das langsam an die Formel 1 (der kleine Ernie)ranreicht.
Ok der kleine aber feine Unterschied, in der F1 gibt es sowas wie gewaltbereite Zuschauer nicht.
Nur selbst in der Formel 1 beweist Hr. Ecclestone ja wie er mit seinen Machenschaften rund um den Zirkus Einfluss nimmt.
Es darf in der Bundesliga in keinster weise nur in die Richtung gehen, das die DFB/L Verantwortlichen den Vereinen die Pistole auf die Brust setzen in bezug auf die Lizensierung.
DFB/L sollten lieber einmal darüber nachdenken wer Ihre darseinberechtigung erteilt. Niemand anderes als die 36 Klubs der 1.-3. Liga, sowie alle Landesverbände.
DFB/L sollten einmal erörtern wie diese Vorgehensweise gegenüber Ihrem "Aushängeschild" Fanclub Nationalmannschaft verkaufen.
Wollen sie denen wenn sie das Papier nicht unterschreiben die Fanvorteile, wie Zaunfahnen Choreos etc. verbieten... na herzlichen Glückwunsch DFB. Oder wird dieser vom DFB gepushte Fanclub aussen vor gelassen, weil es ja ein Zögling seitens des DFB ist?
Übrigens dazu fällt mir ein, sind meines Wissens in Lautern in den letzten 20 Jahren mehr Leute an Herzinfarkt und Nervenzusammenbruch auf der Tribüne zusammengebrochen (vielleicht auch der Spielweise geschuldet), als bei Fanauseinandersetzungen.
Kleiner Auszug aus der Handhabung von Stadionverboten:
§ 2 Grundsätzliche Zuständigkeiten für ein Stadionverbot
( 1 ) Die Festsetzung, Reduzierung, Aufhebung oder Aussetzung eines Stadionverbotes
steht grundsätzlich nur dem Eigentümer bzw. Besitzer der Platzbzw.
Hallenanlage als originärem Hausrechtsinhaber zu.
Also bei Bundesligaspielen doch wohl dem Gastgebendem Verein?
§ 4 Adressat, Fälle des Stadionverbotes
( 1 ) Ein Stadionverbot ist gegen eine Person zu verhängen, die im Zusammenhang
mit dem Fußballsport, insbesondere anlässlich einer Fußballveranstaltung
der Lizenzligen, der 3. Liga oder der Regionalligen, des DFB oder Ligaverbandes
oder eines Spiels eines internationalen Wettbewerbs, das dem
DFB, dem Ligaverband oder einem Verein zur Ausrichtung übertragen wurde,
in einem oder mehreren der im Folgenden aufgeführten Fälle innerhalb
oder außerhalb einer Platz- bzw. Hallenanlage in einer die Menschenwürde
verletzenden Art und Weise oder sicherheitsbeeinträchtigend aufgetreten
ist.
Ergo... Menschenwürdende Verletzung ist mmn auch das ausziehen sämtlicher Kleidung um eine Personenkontrolle durch 3. durchführen zu können.
( 4 ) Ein überörtliches Stadionverbot soll ferner ausgesprochen werden, ohne
dass ein Ermittlungs- oder sonstiges Verfahren eingeleitet wurde,
18. bei Handlungen / Verhaltensweisen, die die Menschenwürde einer anderen
Person in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Geschlecht
oder Herkunft verletzen, insbesondere durch herabwürdigende,
diskriminierende, verunglimpfende Äußerungen oder entsprechende
Aufschriften auf Transparenten.
Heißt also wenn Spieler X den Spieler Y Scheiß Nigger nennt bekommt er Stadionverbot? Oder gelten diese Regeln nur ausserhalb des Platzes?
In diesem Sinne
DFB DFL besinnt euch auf das wozu Ihr fähig seid.
Mit anderen Worten... Danke für nichts!
Zuletzt geändert von SaarTeufel79 am 23.10.2012, 11:21, insgesamt 1-mal geändert.
"Das wichtigste im Fußball ist nicht der Erfolg, sondern die Liebe zum Verein"
bene667 hat geschrieben:Danke. Ich bin erleichtert. Jetzt sollte man nicht das Haar in der Suppe suchen, Schlossberg und 58er!
Überlasst das den Dauernörglern
..
Ach, manchmal habe ich eben so eine Ader, und ich unterdrücke die auch nicht immer.
Also, bitte, was soll denn das heißen:
Neuen Konzepten zur Optimierung der Sicherheit, bzw. auch zur Lösung von aktuellen Problemfeldern aus Sicht der Fußballfans, steht der FCK offen gegenüber, hält es in diesem Zusammenhang aber auch für unabdingbar, von Anfang an Experten aus dem Sicherheits- und auch Fanbereich mit einzubeziehen.
Experten aus dem Sicherheitsbereich, Experten aus dem Fanbereich ... wer ist das?
An dieser Stelle ist mir das zu wischi.
Eine Meisterleistung in Punkto prägnanter und gleichzeitig geschliffener Formulierung ist die Stellungnahme auch nicht.
Das sind so meine quibbles.
Aber:
Insgesamt bin ich sehr froh, dass klar genug da steht:
Auf diese [Probleme] liefert das Papier in seinen Gesamtaussagen mehr Fragen als Antworten, weswegen der 1. FC Kaiserslautern diesem nicht zustimmen kann.
An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.
Man sagt NEIN, ohne dem DFB direkt ins Gesicht zu schlagen.
Absolut lesenswertes Interview mit Helmut Spahn dem früheren DFB Sicherheitsbeauftragten.
http://www.11freunde.de/interview/ex-df ... m-fussball
http://www.11freunde.de/interview/ex-df ... m-fussball
‎"Truth is treason in the empire of lies"
George Orwell
George Orwell
Man sagt dem DFB durch die Öffentlichkeit "Nein" ins Gesicht.
Es wäre doch wieder Zeit für eine Spendensammlung.
Kurz vor Weihnachtszeit etc....
Schlagzeile: "Bundesweit spenden Fußballfans gegen DFB."
1 Wochenende 34 Stadien durch 1 und 2 te Bundesliga. Mann muss nur noch einen bei Bild finden der darüber berichten möchte.
Es wäre doch wieder Zeit für eine Spendensammlung.
Kurz vor Weihnachtszeit etc....
Schlagzeile: "Bundesweit spenden Fußballfans gegen DFB."
1 Wochenende 34 Stadien durch 1 und 2 te Bundesliga. Mann muss nur noch einen bei Bild finden der darüber berichten möchte.
sapere aude, FCK!
Danke für den Link, Kerosin.
Falls der FCK in seiner Stellungnahme Sicherheitsexperten wie diesen Helmut Spahn gemeint hat, ist das OK.
Der Mann erweckt einen kompetenten Eindruck.
Falls der FCK in seiner Stellungnahme Sicherheitsexperten wie diesen Helmut Spahn gemeint hat, ist das OK.
Der Mann erweckt einen kompetenten Eindruck.
An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.
Kerosin hat geschrieben:
http://www.11freunde.de/interview/ex-df ... m-fussball
Da trifft mal einer den Nagel auf den Kopf, sagt was Sache ist, und schwupps sitzt er in Katar.
Hatten wir sowas nicht schonmal... so in den 30er 40er Jahren!?
Da haben die dem Mann in erweiterter Form doch ein Stadionverbot angeheftet.

"Das wichtigste im Fußball ist nicht der Erfolg, sondern die Liebe zum Verein"
In die Sache kommmt Bewegung, und zwar in die richtige Richtung.
Die vernünftigen Leute ergreifen das Wort. Gut von ihnen, dass sie abgewartet haben, bis der öffentlichen Meinung das ganze Ausmaß der Maßnahmen klar wurde.
ich glaube, das Papier ist de facto tot. In der geplanten Form.
Die vernünftigen Leute ergreifen das Wort. Gut von ihnen, dass sie abgewartet haben, bis der öffentlichen Meinung das ganze Ausmaß der Maßnahmen klar wurde.
ich glaube, das Papier ist de facto tot. In der geplanten Form.
wkv hat geschrieben:Man sagt NEIN, ohne dem DFB direkt ins Gesicht zu schlagen.
Den diplomatischen Spagat hat man geschafft, ohne sein Gesicht zu verlieren. Finde ich ok.
Ein Schlag ins Gesicht alla Union wäre uns alen wahrscheinlich lieber, aber so läuft es in der Politik nunmal nicht.
Da Kuntz wohl Dfb intern schon mal im Gespräch war, ist diese Absage nur noch höher zu bewerten finde ich.
"Es gab schon viele Weltmeister, die später Alkoholiker wurden. Aber ich bin der erste Alkoholiker, der Weltmeister wurde."
Eckhardt Dagge, Superweltergewichts-Weltmeister 1976
"Eine Frau, die schweigt, sollte man nicht unterbrechen."
Eckhardt Dagge, Superweltergewichts-Weltmeister 1976
"Eine Frau, die schweigt, sollte man nicht unterbrechen."
ein Schlem wer böses denkt - 11 Freunde ist derzeit online quasi "nicht" zu erreichen
naja vllt hat auch nur der Server schlapp gemacht als sich Fußball DE auf das Interview geklickt hat.

naja vllt hat auch nur der Server schlapp gemacht als sich Fußball DE auf das Interview geklickt hat.
Für immer Fritz-Walter-Stadion
Hier gehts weiter mit dem eigenen Thread zur zweiten Stellungnahme des FCK: viewtopic.php?f=15&t=15379
Thema geschlossen.
Thema geschlossen.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
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