Mmmmh...
schon mal drüber nachgedacht, dass allein die Höhe der Strafe eine "Einladung" darstellt.
Wir haben ja initial wieder gelesen, dass es "Schnäppchen" ist.... jeweils 2.000 für ein Feuerchen,..... tüdelü.
Ich spreche der DFL den Ernst ab, Pyro zu bekämpfen, oder es überhaupt zu wollen. Diese "Scheinstrafen" erfüllen nur den Anspruch, sich entsprechend der Verordnungen der Länder zur Bauordnung und zur öffentlichen Versammlung zu "artikulieren".
Ob ein kontrolliertes Abrennen jedweder Pyro überhaupt Spaß macht, sei dahin gestellt, und jeder von uns "Oldschools" erinnert sich gerne an Barca, an Prag, an Mannheim im Pokal.... etc. Dennoch bleibt faktisch am Ende, dass jeder einzelne Bengalo die Voraussetzungen des StGB erfüllen kann:
§ 306f (greift immer bei jeder Pyro-Aktion)
Herbeiführen einer Brandgefahr
(1) Wer fremde (...) feuergefährdete Betriebe oder Anlagen, (...)
durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine (...) Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
§ 306a (greift dann, wenn anfängt zu fackelt, seien es Dinge oder gar Personen)
Schwere Brandstiftung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer (...) eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, (...) in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
§ 306c (erklärt sich von selbst)
Brandstiftung mit Todesfolge
Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen,
so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Rauchbomben übrigens fallen hierunter, weil Schwarzpulver drin ist:
§ 308
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen,
so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Bei Fahrlässigkeit, die ja fast immer vorliegt, sind die Strafen etwas geringer
Wer aber meint er könne sich herausreden mit dem Suff sollte, stes bedenken:
§ 323a
Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
Die Frage ist also gar nicht, ob solche "Beratungsresitenten" dem Verein schaden, das will die DFL doch gar nicht unterbinden. Sie sanktioniert diese "Ordnungswidrigkieten", das muss sie als Veranstalter um ihrer Fürsorgepflicht genüge zu tun. Denn tritt ein Sach- oder Personenschaden ein, ist es eben keine Owig mehr sondern eine Straftat! Und zwar eine "gemeingefährliche". Darüber sollte man zumindest kurz nachdenken, bevor man was bastelt oder zündet.
Auch wenns geil aussieht. Ich persönlich, finde es verliert den Reiz, wenn es legalisiert würde. Und während vor dreißig Jahren eben nur "Verückte" auf den Stehrängen standen, sind es heute eben "Familien". Da ist dei Akzeptanz einfach nicht mehr da.
Wer also von Legalisierung spricht, muss auch von "Isolierung" der Fans sprechen, die sich bewusst dem Risiko aussetzen wollen. Eigener Block, eigene "Feuerstelle", Abkapslung vom Rest der Kurve.... welcher Verein macht den Probeversuch???
Nicht falsch verstehen, ich bin für Pyro, aber ich sehe bei der heutigen "Eventkultur" keine Mehrheiten und keine Umsetzungsmöglichkeiten, die den Vereinen "Straffreiheit" garantiert und den "Zündern" im Falle eine "Schiefgehens" Amnestie über die DFL....
Unter heutigen "europäischen" Umständen ist das alles nicht vorstellbar. da müsste schon der Fußball eine Rolle rückwärts machen, gesellschaftlich, wirtschaftlich, sportlich. Ich würd mir das als "Oldschool" durchaus wünschen. Aber solange es ein gesellschaftlich annerkannter VIP-Sport ist.... werden die Vereine die 6.000 Euros bezahlen, laut schimpfen, und hoffen, dass nie was schlimmes passiert. Solange bis was Schlimmes passiert. Dann kriegt einer lebenslänglich und ab sofort kostet es 100.000 Euro plus Sperre für internationale Spiele (vgl England in den 90ern wegen den Hools), weil die EU die UEFA unter Druck setzen wird... Aber erst dann....bis dahin, weiter machen!