Ich hab mal versucht, mich schlau zu machen, aber selbst in einschlägiger Literatur keinen Grund gefunden, weshalb Wunderkerzen, die ganzjährig frei verfügbar sind und ohne Probleme zu löschen sind (Austreten reicht ja) verboten sein sollen.
Einziger Grund, der mir einfallen will, ist die Stadionordnung. Wenn DA was drin steht, dann ist das HAUSRECHT.
§ 6 – Verbote
(6.1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1. rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial;
2. Waffen jeder Art;
3. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
4. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
5. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Styroporblöcke, Reisekoffer, Rucksäcke;
7. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;
8. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
9. mechanisch betriebene Lärminstrumente;
10. alkoholische Getränke aller Art;
11. Tiere;
12. Laser-Pointer.
So, ich hab was gefunden. Dies ist §6 der Stadionordnung. Somit dürfte die Verwendung von Wunderkerzen im Sinne von pyrotechnischen Gegenständen verboten sein.