Tach zusammen, vor allem hallo an Thomas und Playball.
In den letzten Wochen und Monaten hab ich mich gezwungenermaßen etwas rar gemacht und konnte deswegen die Diskussion nicht mitverfolgen und auch meiner Aufgabe, für die Thomas mich mal "eingestellt" hat, nicht ganz nachkommen.
Generell zu Stadionnamen:
Einen Namen im Rechtssinne tragen ausschließlich Personen (natürliche und juristische) und Personengesellschaften. Eine Stadion ist hingegen eine Sache. Insofern ist es schon nicht ganz korrekt, von "Namensrechten" zu sprechen.
Gemeint ist letztlich, wer das Recht innehat, darüber zu entscheiden, wie das Stadion bezeichnet wird. Hier kommen zunächst nur 2 Parteien in Betracht:
Der Eigentümer (Stadiongesellschaft) und der Besitzer (FCK als Mieter). Meiner Auffassung nach stellt sich die Rechtslage wie folgt dar:
Durch einen Mietvertrag überläßt der Vermieter dem Mieter den Gebrauch an der vermieteten Sache. Das beinhaltet bei der Vermietung zu gewerblichen Zwecken (hier: Durchführung von kommerziellen Sportveranstaltungen) auch das Aufhängen von Werbetafeln etc.
Vor dem Hintergrund des zuvor Gesagten, daß nämlich Sachen keinen Namen tragen, ist die Vergabe eines "Stadionnamens" nichts anderes, als das Festnageln eines Werbeschildes, auf dem dieser Name eben steht.
Wir haben das doch schon mit der Karlsberg-Westtribüne. Die Nordtribüne war eine Zeit lang die Toto-Lotto-Tribüne. Das Ottmar-Walter-Tor ... das ist nichts anderes!
Wenn also nichts Abweichendes im Mietvertrag bestimmt ist, dann entscheidet der FCK und sonst keiner, wie das Stadion "heißt".
Deswegen bin ich schon wieder halb am Zusammenbrechen, wenn ich die Aussagen Göbels hier lese. Wenn nämlich vereinbart ist, daß die Stadiongesellschaft und der FCK nur GEMEINSAM über die Vergabe der "Namensrechte" entscheiden, dann heißt das nicht, daß die Rechte der Stadiongesellschaft beschnitten wurden und der FCK ein Mitspracherecht eingeräumt bekommen hat, sondern daß die Rechte des FCK als Mieter beschnitten wurden und die Stadiongesellschaft ein Mitspracherecht bekommen hat.
Im Ergebnis ist das aber egal, denn letztlich läuft so oder so ohne den FCK nichts und der ist an seine Satzung gebunden. Was damit passiert, haben wir, die Mitglieder, in der Hand.
Das gilt übrigens auch nach einem eventuellen Verkauf des Stadions. Der Käufer tritt automatisch in den Mietvertrag ein ("Kauf bricht nicht Miete"). Und selbst wenn die Bestimmung der einvernehmlichen Vergabe eines Namens nicht in einen neuen Vertrag einfließen würde, käme dem FCK ohne eine solche Spezialregelung alleine das Recht zu, zu bestimmen, wer ein Schild mit welchem Namen draußen aufhängen darf.
Mörserknecht