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Neonazi sichert sich "Hardcore"

Alles, was sonst in keine Kategorie passt.
Mathias
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Beitrag von Mathias »

Neonazi sichert sich "Hardcore"

Einige von Euch werden es wahrscheinlich schon gehört haben: Der bekannte Neonazi Timo Schubert hat sich „Hardcore“ als Wortmarke schützen lassen.
Sollte das durchkommen, kann er in Zukunft so ziemlich jedes Hardcore-Label, jede Band und jeden linken Versand verklagen. Das wäre für die Szene eine Katastrophe.

Was Du tun kannst:
http://de.indymedia.org/2009/02/242563.shtml

1. Informiere Deine Freunde, Bands, Klubs und Label. Schick diese Mail weiter.

2. Schreib dem Deutschen Markenamt (info@dpma.de) eine nette, aber bestimmte Mail, was du von der Aktion hälst.


Auf der Webseite www.keinbockaufnazis.de findest du eine fertig formulierte Muster-Mail.

Wir lassen uns nicht einschüchtern.
Soll der Nazi doch versuchen uns dafür zu verklagen.
Hardcore bleibt gegen Nazis.

Schreibt jetzt gleich die Mail, sonst machst du es nie!
Jetzt!




Jetzt!
Weil Depressionen echt scheiße sind, schau Dir das Video an. (Quelle: br.de)
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EvoRox
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Beitrag von EvoRox »

Aktion und Hintergrundgedanken find ich gut....nur die Hintergründe/Hintergrundorganisationen der obig genannten Aktion bzw. Homepage sind in meinen Augen alles andere als Lupenrein...
kepptn
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Beitrag von kepptn »

Ach Gottchen meine Freunde von KBAN leben noch.
Es gibt immer was zu lachen.
Mathias
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Beitrag von Mathias »

Naja, Gewalt kann man in meinen Augen nicht wirklich mit Gewalt bekämpfen. Da sollten andere Mittel herhalten.
Aber wenn jemand so eigennützig handelt und sich so offensichtlich einfach ein Wort sichert, um Leute, die ihm nicht passen zu bekämpfen, dann ist das doch ein Schritt in die falsche Richtung....
Weil Depressionen echt scheiße sind, schau Dir das Video an. (Quelle: br.de)
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kepptn
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Beitrag von kepptn »

Mathias (Köln) hat geschrieben:Naja, Gewalt kann man in meinen Augen nicht wirklich mit Gewalt bekämpfen. Da sollten andere Mittel herhalten.
Aber wenn jemand so eigennützig handelt und sich so offensichtlich einfach ein Wort sichert, um Leute, die ihm nicht passen zu bekämpfen, dann ist das doch ein Schritt in die falsche Richtung....
Selbstverständlich. Aber ob man dann gleich Feuer mit Feuer bekämpfen muss. Hier wäre öffentlicher Druck angebrachter. Wo bleibt Pro 7 wenn man sie mal braucht?
Es gibt immer was zu lachen.
tim_price

Beitrag von tim_price »

Was wohl die Pornobranche zu dieser Wortklau(b)erei sagt?

Da hat sich der junge Mann mal interessante Feinde gesucht. :lol:
Demir_Hotic_Fußballgott
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Beitrag von Demir_Hotic_Fußballgott »

Jepp, das war auch mein Gedanke - was wird Larry Flynt tun. :D
Sascha89
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Beitrag von Sascha89 »

Habe die Mail vor einigen Tagen rausgeschickt mit eher ernüchterndem Ergebnis...:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung verweisen: http://presse.dpma.de/presseservice/akt ... index.html .

Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24)
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25)
Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.



Mit freundlichen Grüßen

Viola Witter
Deutsches Patent- und Markenamt
Auskunftsstelle
.....

LG
Sascha
Zuletzt geändert von Thomas am 04.03.2009, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Telefon- und Kontaktdaten entfernt
"Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben!"

Fritz Walter, 1. Ehrenspielführer der deutschen Nationalmannschaft.
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