von Felix Isenböck für Der Betze brennt - zum Vergrößern anklicken

Ist doch egal, wer das macht.KL78-94 hat geschrieben:.... ....
Was wollt ihr eigentlich alle mit Redondo?
Weiß gar nicht wieviel Bälle der am Samstag ins absolute Nirvana teilweise gebolzt hat, oftmals unbedrängt…
„Jede Auffälligkeit – etwa Trikot, Shirt, Gespräche, Dialekt, Torjubel – soll beim Sicherheitspersonal gemeldet werden“.phibee hat geschrieben:Hi, schaut mal da rein: Liga3online: "Viktoria-Fans wollen Lautrer im Heim-Stehbereich verhindern" (https://www.liga3-online.de/viktoria-fa ... erhindern/) Wir sollten erst mal schauen, was der Samstag in Punkto 1860 und Braunschweig bring, dann wissen wir, wieviel Risiko notwendig wird. LG
Leider bin ich kein Jurist. Mich würde aber mal interessieren , ob es in den Rechtsstatuten des DFB einen Passus gibt , der dieses Problem behandelt . Also ob das Hausrecht höher zu bewerten ist als das Antidiskriminierungsgesetz.Gypsy hat geschrieben:„Jede Auffälligkeit – etwa Trikot, Shirt, Gespräche, Dialekt, Torjubel – soll beim Sicherheitspersonal gemeldet werden“.phibee hat geschrieben:Hi, schaut mal da rein: Liga3online: "Viktoria-Fans wollen Lautrer im Heim-Stehbereich verhindern" (https://www.liga3-online.de/viktoria-fa ... erhindern/) Wir sollten erst mal schauen, was der Samstag in Punkto 1860 und Braunschweig bring, dann wissen wir, wieviel Risiko notwendig wird. LG
Es gehört sich nicht in ihrem Stehplatzbereich mit FCK-Sachen herumzulaufen oder provokativ zu jubeln.
Der Rest ist einfach nur Diskriminierung und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage, deshalb eine Person welche sich legal ein Ticket gekauft hat, herausschmeißen zu wollen
Weiter schreiben sie:
„Das Hausrecht liegt beim FC Viktoria Köln. Jedes Anzeichen auf einen Anhänger der Gäste kann rechtlich vertretbar zum Ausschluss führen„-
eben nicht, die können keine Person rausschmeißen, nur weil sie kein Kölsch spricht.
Da ist nichts höher oder niedriger. Das Hausrecht darf augeübt werden. Falls ein Verstoß gegen das AGG vorlag, kann der Betroffene danach Schadenersatz verlangen. Wobei ich iher sehr bezweifele, dass "Pfälzer" als "ethnische Herkunft" im Sinne des AGG zu bewerten ist.2025BL1 hat geschrieben:
Also ob das Hausrecht höher zu bewerten ist als das Antidiskriminierungsgesetz.
Na also. Da haben wir es doch. Genau das habe ich doch auch geschrieben. Derjenige hätte ggfls. einen Anspruch auf Schadenersatz usw. aber erstmal greift immer das Hausrecht. Wäre anders auch eher unprktisch, wenn erst ein Richter anreisen müsste um zu entscheiden ob ich in den Block darf oder nicht.2025BL1 hat geschrieben:... habe einen Anspruch auf Beseitigung der Diskriminierung und zukünftige Unterlassung (§21 I AGG), einen Schadensersatz und Schmerzensgeld (§21 II AGG).
Diese Aufstellung könnte ich mir auch gut vorstellen. Wobei ich mal gerne wieder weniger Langholz und dafür mehr spielerische Elemente sehen würde. Mehr über die Aussen, läufe bis zur Grundlinie und sich auch mal trauen, aus der Distanz zu schiessen.Miggeblädsch hat geschrieben:Falls 1860 verliert und Braunschweig gewinnt, sollte man die Aufstellung in Köln auch unter Gesichtspunkten der individuellen Belastungssteuerung und gelben Karten vornehmen.
Falls wir auf Sieg spielen, dann könnte ich mir diese Aufstellung vorstellen:
[ Bild ]