Davy Jones hat geschrieben:Dürfte er als dann vertragsloser Spieler dann nicht früher wechseln? Spielberechtigt wäre er dann aber erst im neuen Jahr.
Es gibt bei einem Transfer/Vereinswechsel mehrere Möglichkeiten.
1. Vertrag ist zum 30.06. ausgelaufen, der Spieler wechselt und bekommt sofort die Spielgenehmigung.
2. Vertrag ist zum 30.06. ausgelaufen, der Spieler findet erst nach dem Transferfenster einen neuen Verein. Der Spieler ist sofort spielberechtigt, wenn der Vertrag vor Ende des Transferfensters im Winter unterschrieben wird. Danach gibt es für keinen Spieler mehr eine Spielgenehmigung. Der Spieler mit Vertragsende letzte Saison hat also die Möglichkeit, sich bis Ende Transferfenster Winter einem neuen Verein anzuschließen und ist spielberechtigt.
3. Der Spieler wird nach dem 01.07. vertragslos, ging also mit Vertrag in die neue Saison. Der Spieler hat nur die Zeit des Transferfensters Sommer, um einen neuen Verein zu finden, und eine Spielgenehmigung zu erhalten. Ist es danach (meistens 31.08.), muß er bis zum Winter warten, kann sich aber einem neuen Verein anschließen. Darf aber nicht spielen.
Wie sich das jetzt hier verhält, ich glaub da ist man sich überhaupt nicht sicher. Fraglich dürfte sein, ob das Sonderkündigungsrecht aus der Wirtschaft auch für den Profifussball in Deutschland gilt. Ich will doch schwer hoffen, das man sich von Seiten des FCK bei der DFl und beim DFB kundig gemacht hat.
Sollte das Sonderkündigungsrecht nicht gelten, bekommt der Spieler aktuell nur eine Spielgenehmigung, wenn der aktuelle Verein dem Wechsel zustimmt, oder der Vertrag aufgelöst wird. Dann aber nur so lange, wie das Transferfenster offen ist. Danach müßte laut Regel eine Spielgenehmigung ausbleiben, weil die neue Saison begonnen hat, und der Spieler mit laufendem Vertrag in diese Saison gestartet ist.