Mac41 hat geschrieben:Schlossberg hat geschrieben:Ist die Möglichkeit, eine ordnungsgemäß einberufene JMV abzusagen, in der Satzung überhaupt vorgesehen?
Nein!
Dennoch ist eine Absage wohl möglich, (siehe Rechtsmeinung und Urteile), aber nur unter gewissen Bedingungen und in einer ausreichenden Form und Frist.
Die Absage in einem Rheinpfalzinterview oder durch Hörensagen ist sicher nicht ausreichend.
Eine Überprüfung durch den Rechtspfleger beim Amtsgericht (Vereinsgericht wäre anzuraten).
@Mac41, die Verschiebung der JHV wurde nicht nur durch die Rheinpfalz oder Hörensagen kommuniziert, sondern mehr oder minder... offiziell?! im Rahmen der Presseerklärung zum Rücktritt der drei Aufsichtsräte:
FCK.DE hat geschrieben:Jochen Grotepaß, Aufsichtsratsvorsitzender des e.V.: „Die für eine Nachwahl von Aufsichtsräten satzungsgemäß notwendige Bewerbungsfrist von drei Wochen reicht bis zur bisher einberufenen Jahreshauptversammlung am 20. Oktober 2019 nicht mehr aus. Aus diesem Grund wird die bislang geplante Jahreshauptversammlung verschoben. Ein neuer Termin wird kurzfristig anberaumt, dementsprechend wird in Kürze eine neue Einladung mit geänderter Tagesordnung versandt.“
Quelle:
https://fck.de/de/aufsichtsraete-des-1- ... fang-frei/
Ich vermute, dass das seitens der Vereinsführung bereits als offizielle Information über die Verschiebung der JHV interpretiert wird.
Unsere Satzung sagt zur Einladung zur Mitgliederversammlung folgendes:
ART. 9 - MITGLIEDERVERSAMMLUNG
(4) Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder in Textform unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu laden. Die Frist nach Satz 1 gilt als gewahrt, wenn sichergestellt ist, dass eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Versand gelangt ist. Zur Konkretisierung der Tagesordnung kann auf Unterlagen Bezug genommen werden, die auf der offiziellen Internetseite des Vereins veröffentlicht werden.
Über welchen Kanal genau die Einladung erfolgen muss, ist nicht weiter geregelt. "In Textform" kann per Brief, per Mail, Fax oder eben die Webseite der FCK sein. Zumindest würde ich das so interpretieren. Wenn man annimmt, dass für die Verschiebung das gleiche gilt, wie für die Einladung, so wäre der Anforderung "in Textform" somit genüge getan. Einschränkend könnte aber angezweifelt werden, ob die Mitglieder unter der Überschrift "AUFSICHTSRÄTE DES 1. FC KAISERSLAUTERN MACHEN DEN WEG FÜR EINEN ECHTEN NEUANFANG FREI" eine Absage oder Verschiebung der JHV vermuten müssen. Da der Rücktritt der Aufsichtsräte aber für den Verein eine so einschneidende Situation ist, dürfte man annehmen können, dass ein Mitglied diesen Artikel in jedem Falle liest und somit über die Verschiebung informiert ist. Auch dürfte diese Situation Ausnahme genug sein, um die Frist von einem Monat außer Kraft zu setzen.
Zum richtigen Verständnis: ich halte die Art der Kommunikation für unter aller Sau. Das ist wieder typisch für die handelnden Personen. Aber die oben aufgeführte Argumentation dürfte durchaus herhalten können, oder?