Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrags den Verein, werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein gezahlten Entschädigung, mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen, die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen haben. Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren (Berechnung auf einer ProRataBasis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen Vereinen verbracht hat, wie folgt ermittelt:
Es gibt insgesamt 5% zu verteilen, hier kann man es sich selbst ausrechnen.
– Spielzeit seines 12. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
- Spielzeit seines 13. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 14. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 15. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 16. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 17. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 18. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 19. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 20. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 21. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 22. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 23. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
Ausbildungsentschädigung:
1 Zweck
1. Training und Ausbildung eines Spielers finden im Alter zwischen 12 und 23 Jahren statt. Grundsätzlich gilt, dass eine Ausbildungsentschädigung bis zum Alter von 23 Jahren für die bis zum Alter von 21 Jahren geleistete Ausbildung fällig ist, ausser es ist offensichtlich, dass ein Spieler seine Ausbildungszeit vor seinem 21. Geburtstag beendet hat. In diesem Fall wird die Entschädigung bis zum Ende der Spielzeit geschuldet, in der der Spieler das Alter von 23 Jahren erreicht; die Berechnung der Entschädigungssumme bezieht sich jedoch auf die Jahre zwischen dem 12. Geburtstag des Spielers und dem Alter, in dem der Spieler seine Ausbildung tatsächlich abgeschlossen hat.
2.
Die Ausbildungsentschädigung wird unbeschadet einer Entschädigung für Vertragsbruch geschuldet. 2 Bezahlung der Ausbildungsentschädigung 1. Eine Ausbildungsentschädigung wird geschuldet:
i. wenn der Spieler zum ersten Mal als Berufsspieler registriert wird oder
ii. ein Berufsspieler zwischen Vereinen transferiert wird (vor oder nach Ablauf seines Vertrags), die nicht denselben Verbänden angehören,
wobei die Registrierung oder der Transfer vor dem Ende der Spielzeit erfolgen muss, in der der Spieler 23 Jahre alt wird.
Quelle:
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/16 ... german.pdf
Ich denke das damit klar ist, das es keine Ausbildungseentschädigung gibt, sondern einen Solidaritätsbeitrag, da der Spieler über 23 Jahre ist. Es gibt noch mehrere Klauseln, das würd hier aber alles sprengen. Unter dem Link kann man es nachlesen.