
Davon mal abgesehen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Benennung der neuen Vorstände auf die lange Bank geschoben wird. Stichwort Notvorstand. Der Fall würde ziemlich schnell wieder beim Amtsgericht landen, wenn es hier zu Verzögerungen käme. Der e.V. Ist aktuell nicht wirklich handlungsfähig ohne Vorstand und dass die Mitgliedsbeiträge durch die Kapitalgesellschaft eingezogen wurden, kann ich nur als ganz große Ausnahme akzeptieren...
@Oktober1973: Ich gehe davon aus, dass die Lizenzunterlagen durch die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft unterschrieben werden müssen (also Klatt und Bader). Denn die Profiabteilung gehört der Kapitalgesellschaft und die Geschäfte der Kapitalgesellschaft werden durch die Geschäftsführung geführt, deswegen heißt sie ja so. Die Geschäftsführung wird sich beim Beirat aber sicherlich die Zustimmung einholen müssen, da es hier im Wesentlichen um Finanzierungsfragen der Saison handelt und die Kapitalgesellschaft mit der Beantragung der Lizenz natürlich auch gewisse Verpflichtungen eingeht. Der Vorstand des e.V. hat direkt vermutlich nichts mehr mit der Beantragung der Lizenz zu tun.