__________________________________________fck.de hat geschrieben:Keine Satzungsänderungen bei der nächsten JHV
Nachdem das Registergericht Kaiserslautern den Eintrag einer Satzungsänderung abgelehnt hat, welche der Satzungsausschuss durch die Vereinsmitglieder in der Jahreshauptversammlung 2014 hat beschließen lassen, erhielt der 1. FC Kaiserslautern nach der Veröffentlichung der neuen Satzung mit den auf der letzten JHV beschlossenen Änderungen weitere Hinweise von anwaltlicher und notarieller Seite, die Bedenken zu den geänderten Paragraphen beinhalten und auf eventuelle Schwachstellen verweisen.
Aus diesem Grund ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat vom Satzungsausschuss der Beschluss gefasst worden, die Satzungsänderungen von externen Experten für Vereinsrecht überprüfen zu lassen und etwaige handwerkliche Mängel so überarbeiten zu lassen, dass die Satzungsänderungen inhaltlich wie formal ausgereift sind. Geplant ist, das Ergebnis auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vorzustellen und zu behandeln.
Quelle: fck.de
Update 13.10.2014 20:40
__________________________________________Perspektive FCK hat geschrieben:Stellungnahme zur PM Satzungsausschuss des 1. FCK vom 10.10.2014
Mit Befremden haben wir am Freitagabend die Pressemitteilug des 1. FC Kaiserslautern gelesen. Diese Mitteilung verstößt gegen die Geschäftsordnung des Satzungsausschusses. Wir haben den Verein diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten, die leider bisher nicht erfolgt ist.
Stattdessen erreichte uns die folgende Stellungnahme von Klaus Knecht, der vor der letzten Sitzung des Ausschusses von seinem Amt als gewählter Vertreter zurückgetreten ist.
Das Original der Stellungnahme findet sich hier
Nachfolgender Text entspricht dem Original:
Die Angaben der FCK-Führung in der “Pressemitteilung” vom 9.10.2014 sind irreführend und unzutreffend. Falsch ist die Behauptung, das Registergericht habe “den Eintrag einer Satzungsänderung abgelehnt”. Richtig ist, dass lediglich die Zahl 2/3 in Artikel 2 Abs. 6 beanstandet wurde (richtig: 3/4), ein Versehen, das auch dem letztendlich zuständigen Antragsteller, den mir unbekannten Anwaltsnotar des 1. FCK aus Heidelberg unterlaufen ist.
Das Registergericht des AG K’lautern hat mir heute, 13.10.14, noch einmal bestätigt, dass die vom Satzungsausschuss vorgelegte Arbeit rechtlich korrekt u. daher nicht zu beanstanden war.
Eine sofortige Eintragung scheiterte lediglich daran, dass der vom Antragsteller vorgelegte Satzungsentwurf etliche Abschreibfehler aufwies, die alleine auf die Verantwortlichkeit der Verwaltung des FCK basieren und vom Büro des vorlegenden Anwaltsnotars in Heidelberg nicht bemerkt worden sind.
All’ das habe ich der Vorstandschaft des FCK frühzeitig und schriftlich mitgeteilt. Trotzdem wird in der Pressemitteilung eine falsche Darstellung verbreitet.
Falsch ist auch die Behauptung, das Registergericht habe auch Artikel 4 beanstandet (Stimmrecht Minderjähriger); richtig ist, dass der Anwaltsnotar darin ein Problem gesehen hat, im Gegensatz zum Amtsgericht.
Die Regelung in Art. 9 Abs. 6 u. 7 orientiert sich an der strengen Vorschrift des §32 BGB u. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu diesem rechtsstaatlichen Problem.
Selbst die Bundesligisten Dortmund u. SC Freiburg haben dies in ihren jetzigen Satzungen nicht erkannt u. daher nicht korrekt gelöst.
Leute, die es besser zu wissen glauben (Pressemitteilung: “Hinweise von anwaltlicher und notarieller Seite”) und sonstige Bedenkenträger mögen sich mal konkret äussern, was sie auszusetzen haben, damit man ihnen ernsthaft u. sachlich entgegnen kann. Eine nebulöse Unkerei halte ich für Wichtigtuerei.
Offensichtlich hat sich der kaum zur Hälfte anwesende Satzungsausschuss in der Sitzung vom 9.10.14 vom Vorstand und Aufsichtsrat überrumpeln lassen, der Überprüfung ihrer Arbeit durch “externe Experten” für Vereinsrecht zuzustimmen.
Dazu bestand u. besteht überhaupt kein Anlass, denn der Ausschuss war u. ist kompetent besetzt, mit Personen, die fachkundig sind und denen das Wohl des FCK am Herzen liegt.
Auf die “externen Experten”, denen ich, wenn sie denn kommen, gern auf den Zahn fühlen werde, bin ich gespannt.
Dass der Satzungsausschuss einen “Beschluss” gefasst habe (mit dem er sich quasi selbst entmündigt, ein unglaublicher Vorgang), halte ich für eine Mär, unabhängig davon, dass der Ausschuss an diesem Tag mangels ordnungsgemäßer Besetzung garnicht beschlussfähig war.
P.S. Den Vorwurf “handwerklicher Mängel”, noch dazu erhoben von Leuten, die vom Fach nichts verstehen, halte ich für eine ganz persönliche Beleidigung der Mitglieder des SA.
Gez. Klaus Knecht,
Direktor des Amtsgericht in Ruhe
Ehemaliges gewähltes Mitglied des Satzungsausschusses
Soweit der Wortlaut der Stellungnahme des ehemaligen Kollegen im Satzungsausschuss Klaus Knecht.
Hinweis: Die Annahme, dass der Satzungsausschuss bei seiner Sitzung am 9. Oktober 2014 nicht beschlussfähig war ist nicht korrekt. Anstelle der beiden entschuldigten Mitglieder des Aufsichtsrats Frenger und Theis erschien Herr Rombach, wodurch die Beschlussfähigkeit gewährleistet wurde.
Gez. Charlotte Basaric-Steinhübl, Philipp Adam, Jochen Grotepaß, Christian Schmidt, Sebastian Münzenmaier, Christian Systermans (gewählte Vertreter des Satzungsausschusses)
Quelle: Perspektive FCK
Update 14.10.2014 21:00
Perspektive FCK hat geschrieben:Brief von Klaus Knecht
Auch wenn die Stellungnahme von Klaus Knecht (Direktor des Amtsgerichts Kaiserslautern im Ruhestand, Mitglied des Ehrenrats des 1. FCK bis 2011) erst gestern veröffentlicht wurde, hat er uns heute erneut einen Brief per Fax zukommen lassen. In einem Telefonat bat er darum, diesen ebenfalls zu veröffentlichen. Dieser Bitte kommen wir hiermit nach. Möglicherweise ergeben sich hierdurch neue Sichtweisen oder es werden Dinge ein wenig deutlicher, die bislang im Dunkeln lagen.
Das Original-Fax findet sich hier.
Liebe Mitglieder, Freunde, Fans u. Unterstützer des 1. FCK,
zur Ehrenrettung des Satzungsausschusses muss ich einer weiteren Darstellung widersprechen, welche FCK-Verantwortliche verbreiten (z.B. Stefan Kuntz und Prof. Rombach in Interviews Nrn. 14 u. 16 “In Teufels Namen”) mit der Folge, dass Mitglieder des Ausschusses fälschlich in Misskredit gebracht werden.
In erster Linie geht es um den Vorwurf des Verstoßes gegen die Vertraulichkeit. Die Herren müssten doch wissen, dass die Mitgliederversammlung im vorletzten Jahr die Öffentlichkeit der Sitzungen des Satzungsausschusses mit großer Mehrheit beschlossen, das heißt eine eingeschränkte Öffentlichkeit nur für Mitglieder. Daran, an dieser Vorgabe, hält sich dieser Ausschuss. Wie kann ich bei dieser Sach- und Rechtslage “Vertraulichkeit” postulieren und einfordern? Gelten Beschlüsse des höchsten Vereinsgremiums, der Mitgliederversammlung, nichts mehr? Die von allen Mitgliedern vereinbarte Vertraulichkeit (so Kuntz) konnte es gar nicht geben, weil sie gegen den Willen der Mehrheit der MV verstoßen haben würde u. an dieser “Geschäftsgrundlage” (so Prof. Rombach) gibt es entgegen der Ansicht des Herrn Professors nichts zu ändern. Darüber hinaus halte ich es für gut und befruchtend, dass der Ausschuss für die Mitglieder, u. nur für diese; sonst ist ja niemand zugelassen – öffentlich tagt. Denn so können sich die interessierten Mitglieder des Vereins einen Eindruck von der Arbeitsweise u. der Qualität des Ausschusses verschaffen. Da es nichts Vertrauliches zu besprechen gab u. gibt u. die zugelassenen Zuschauer frei in ihrer Entscheidung sind, insbesondere nicht zum Schweigen “vergattert” werden können, schadet es weder dem Verein noch den Verantwortlichen noch den Mitgliedern des S.Ausschusses, wenn Teilergebnisse, aber auch Auseinandersetzungen sachlicher, auch persönlicher Art an die Öffentlichkeit gelangen. Der Verein soll ja lebendig u. in seiner Vielfalt erscheinen u. nicht in “Vertraulichkeit” Schweigen u. diplomatischen, die Mitglieder düpierenden Worthülsen ersticken.
Auch die Darstellung der Vereinsoberen Kuntz u. Prof. Rombach, “einige wenige Mitglieder” (des Satzungsausschusses) hätten in der Jahreshauptversammlung “gegen ihre eigenen Beschlüsse argumentiert” (Prof. Rombach), “entgegen der Absprache” (so Stefan Kuntz in seinem Interview), stimmt nicht. Da wir uns hinsichtlich der Prozentzahl für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nicht einigen konnten (die Mehrheit war für 5%, die Minderheit für 3%), habe ich seinerzeit vorgeschlagen, dies die Mitgliederversammlung entscheiden zu lassen. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen u. in der MV praktiziert. Leider haben die Mitglieder keine Entscheidung für 3% oder 5% getroffen u. das Problem an den Ausschuss zuückverwiesen. Es kann daher nicht die Rede davon sein, einige Satzungsausschuss-Mitglieder hätten sich abredewidrig verhalten oder gar gegen ihre eigenen Beschlüsse votiert.
Stefan Kuntz denkt öffentlich über “Sinn u. Zweck eines solchen Gremiums” (gemeint ist der Satzungsausschuss) nach (so in seinem Interview), “unter diesen Umständen” (so Kuntz), Umstände die nicht der Realität entsprechen.
Ich frage mich auch, aber im Hinblick auf die mir unerklärliche Tendenz, den Satzungsausschuss zu diskreditieren u. ihm durch die Unterstellung “handwerklicher Fehler” die Existenzsberechtigung zu entziehen.
Ich habe daraus die Konsequenz gezogen. Es war eine Frage der Ehre.
Gez. Klaus Knecht,
ehemaliges gewähltes Mitglied des Satzungsausschusses.
Soweit das Fax von Herrn Klaus Knecht.
Quelle: http://perspektive-fck.de/blog/?p=740