FCK-Tisch100 hat geschrieben:SEAN hat geschrieben:Wo FCK-Tisch oder Mac so gut die Dinge erklären und auch Ahnung von der Sache haben, stell ich mal ne Frage in den Raum.
Könnte man z.B. als Anleihenbeteiligter eine Verzichtserklärung unterschreiben, und könnte das der Verein sofort bilanzieren? Die müßten ja irgendwo als Verbindlichkeiten in den Büchern stehen, und bei einem Verzicht müßte das die Verbindlichkeiten doch reduzieren, oder?
Wie hoch die Anteile als Schmuckanleihe sind weiß ich nicht, aber ich denk, das die 100 Euro Schmuckanleihen wohl fast alle nicht zurückgegeben werden.
Ich kenne mich im Thema Anleihe nicht detailliert aus. Fakt ist aber, dass man einen Verzicht auf Rückzahlung schriftlich äußern muss, wenn man dies wünscht und klar wäre dies dann direkt wirksam in der Bilanz/GuV, weil man außerordentliche Erträge in der GuV hätte.
Wo ich mich hier z.B. nicht auskenne ist, ob hier eine einfache, formlose vom Zeichner unterzeichnete Verzichtserklärung ausreicht, oder ob diese notariell beglaubigt werden muss.
Das Problem wird aber eher umgekehrt sichtbar. Wenn zum Rückzahlungstermin 2019 zwar viele Zeichner sagen, dass sie auf Rückzahlung der Anleihe verzichten wollen, dem Verein diese Verzichtserklärungen aber nicht "rechtzeitig" vorliegen, muss der Verein der DFL nachweisen, dass die Mittel zur Rückzahlung in voller Höhe (=Anleihebetrag abzüglich der vorliegenden Verzichtserklärungen) vorhanden sein werden...
und ein zweites Problem könnte darin bestehen, dass institutionelle Anleger kaum auf die Rückzahlung bzw. die Zinsausschüttungen verzichten. Ich habe aber keine Ahnung, wie hoch deren Anteil bei der FCK Anleihe ist.
Es ist auch so, dass damals die Anleihe erfolgsneutral eingebucht wurde. Das Geld der Anleger wurde auf der Aktiv-Seite als liquide Mittel bilanziert, während die Rückzahlungsverpflichtung als Verbindlichkeit in die Passiv-Seite eingeflossen ist.
Wenn nun die Anleger auf die Rückzahlung verzichten, würde dies einen steuerpflichtigen Ertrag für den Verein darstellen.