12.000 Euro Strafe für Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern am 25. April im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Im Auswärtsspiel beim FSV Mainz 05 am 25. Februar 2012, vor und während der Partie beim VfB Stuttgart am 9. März 2012 sowie beim Gastspiel bei Bayer Leverkusen am 11. April 2012 wurden im Kaiserslauterer Zuschauerblock wiederholt Bengalische Feuer gezündet, in Leverkusen zudem in den Innenraum geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quelle: DFB
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