Neues vom Betzenberg

Pokalskandal: Einspruch des FCK erneut erfolglos

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am heutigen Donnerstag auch im schriftlichen Verfahren den Einspruch des 1. FC Kaiserslautern gegen die Wertung des Pokalspiels gegen Mainz 05 abgelehnt. Als Begründung wurde erneut die Tatsachenentscheidung heran gezogen, in der schriftlichen Urteilsbegründung wird der FCK gar indirekt als nicht fair bezeichnet!

Die FCK hatte eine Aufhebung der Spielwertung und eine Wiederholung der der Begegnung gefordert, nachdem das Schiedsrichtergespann um Michael Weiner den Verein mit mehreren krassen Fehlentscheidungen erheblich benachteiligt hatte. Der Sportgerichts-Vorsitzende Dr. Rainer Koch hatte bereits den ersten Einspruch am 23. Dezember des vergangenen Jahres zurückgewiesen.

Auszüge der Urteilsbegründung:

"(...) Der Einspruch ist zulässig, jedoch in der Sache nicht begründet und daher zurückzuweisen. Dabei kommt es im Ergebnis für das sportgerichtliche Verfahren nicht darauf an, ob der Ball tatsächlich die Torlinie überschritten hat, weshalb diese Frage offen bleiben kann. (...)"

"(...) Ein bloßer Wahrnehmungsfehler stellt hingegen, selbst wenn er auf Nachlässigkeit oder pflichtwidriger Unaufmerksamkeit beruhen sollte, nach dem weltweit zur Anwendung kommenden Fußballrecht der FIFA und all seiner Mitgliedsverbände keinen Einspruchsgrund, sondern eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung dar. (...)"

"(...) Ebensowenig vermag der Einspruchsführer den Erfolg seines Einspruchs aus dem Fairplay-Gedanken abzuleiten. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es wenig "fair" erscheint, für das Ausscheiden aus dem DFB-Vereinspokal im Elfmeterschießen ausschließlich den behaupteten Wahrnehmungsfehler des Schiedsrichters verantwortlich zu machen und den Umstand außer Acht zu lassen, dass zwei weitere Spieler des Einspruchsführers ihre Strafstöße nicht zum Torerfolg führen konnten. Im Gegenteil: das Fair-Play Gebot gebietet es im Interesse des Fußballs, Fehler von Spielteilnehmern hinzunehmen. Das gilt für Fehler von Mitspielern genauso wie für Fehler von Schiedsrichtern. (...)"

Quelle: Der Betze brennt

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