Neues vom Betzenberg

Wieschemann muss keinen Schadensersatz zahlen

Das Landgericht hat die Schadenersatzforderung des 1. FC Kaiserslautern gegen seinen ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann abgewiesen. Der Verein wollte rund 521.000 einklagen.

Allerdings sah es das Gericht als nicht erwiesen an, dass Wieschemann seine Kompetenzen überschritten und als Aufsichtsrat ins operative Geschäft eingegriffen habe. Wieschemann habe beim FCK nicht erkennbar nach außen gehandelt, sondern nur intern.

Der FCK hatte sowohl Absprachen als auch das persönliche Verhalten des Ex-Aufsichtratschefs kritisiert. Wieschemann soll an Verhandlungen mit Spielern beteiligt gewesen sein, obwohl das als Aufsichtsratschef nicht zu seinen Aufgaben gehört habe. Außerdem habe er Arbeits- und Zusatzverträge von Spielern nicht an die Deutsche Fußballliga (DFL) weitergeleitet. Das habe zum Drei-Punkte-Abzug in der Saison 2003/2004 geführt, und der FCK habe deswegen Strafgelder zahlen müssen und weniger Fernsehgelder bekommen.

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Quelle und kompletter Text: SWR

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