Neues vom Betzenberg

Kartellamt bestätigt und stärkt deutsche 50+1-Regelung

Kartellamt bestätigt und stärkt deutsche 50+1-Regelung


Die deutsche 50+1-Regel, die Fußballvereine vor der kompletten Fremdbestimmung durch Investoren schützt, wird auch zukünftig bestehen bleiben. Das Bundeskartellamt hat heute Anpassungen der DFL bestätigt und damit die Regelung sogar noch verstärkt.

Demnach soll 50+1 bestehen bleiben und zukünftig auch keine neuen Ausnahmeregelungen mehr erlaubt werden. Die drei bestehenden sogenannten "Förderausnahmen" - dabei handelt es sich um Bayer Leverkusen, den VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim - müssen zudem härtere Vorgaben erfüllen und darüber hinaus einen finanziellen Ausgleich bezahlen. In der heute veröffentlichten Stellungnahme des Bundeskartellamts heißt es dazu: "In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel beabsichtigt das Bundeskartellamt, die von der Deutschen Fußball Liga (DFL) zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen. Nach dem Zusagenangebot soll die 50+1-Grundregel beibehalten, aber die Möglichkeit hiervon Förderausnahmen zu gewähren aus der Satzung gestrichen werden. Außerdem sollen die drei Klubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, die von der DFL eine Förderausnahme erhalten haben, unter erhöhten Voraussetzungen Bestandsschutz erhalten: Neben der fortdauernden Einhaltung der bisherigen Fördervoraussetzungen sollen sie zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden."

Die TSG Hoffenheim hatte ihren Sonderstatus bereits vor der Entscheidung des Kartellamtes "zurückgegeben", indem Investor Dietmar Hopp seine Stimmrechtsmehrheit wieder an den Mutterverein übertrug. Somit gelten die häufig kritisierten Ausnahmeregeln jetzt nur noch für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, die dafür in Zukunft entsprechende Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Über 3.000 Fanclubs beteiligten sich an der Initiative "50+1 bleibt"

Mit der heutigen Entscheidung geht ein langer Weg auch für die aktiven Fanszenen der deutschen Proficlubs vorläufig erfolgreich zu Ende. Im Jahr 2018 hatte sich die Initiative "50+1 bleibt" zusammengeschlossen, an der sich bundesweit über 3.000 Fanclubs - darunter auch viele vom FCK -, Fangruppierungen und Fanverbände beteiligten. Die Kernforderungen damals: "50+1 erhalten, Mitbestimmung ermöglichen, Finanzdoping beenden". Auch die Klubführung des FCK bekannte sich seinerteit zum Fortbestehen der 50+1-Regel, die auch in den Satzungen des Vereins und der Kapitalgesellschaft enthalten ist.

Der FCK e.V. hält mittlerweile, fünf Jahre später nur noch rund 45 Prozent der Anteile an der ausgegliederten FCK GmbH & Co. KGaA, aber (unter anderem) dank 50+1 weiterhin die Stimmenmehrheit bei allen wichtigen Entscheidungen. Die aktuelle Verteilung der Anteile an der FCK-Kapitalgesellschaft wurde bei der letztjährigen Mitgliederversammlung wie folgt öffentlich bekanntgegeben:

1. FC Kaiserslautern e.V.: 45,85%
Saar-Pfalz-Invest GmbH: 34,93%
Dienes Packaging GmbH: 4,40%
Dr. Theiss Naturwaren GmbH: 4,40%
Sonstige Regionale Investoren: 0,48%
Platin 2180 GmbH (zuvor bekannt als: "Pacific Media Group"): 9,94%

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Chronologie im DBB-Forum: Fans und Vereine kämpfen für Erhalt von 50+1

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