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Geldstrafen für Saarbrücken und Kaiserslautern

Geldstrafen für Saarbrücken und Kaiserslautern


Nach den Zuschauervorkommnissen im Rahmen des Drittligaspiels zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Kaiserslautern am 6. November 2021 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beide Vereine mit Geldstrafen belegt:

Kaiserslautern mit 35.000 Euro, Saarbrücken mit 24.000 Euro. Von den genannten Summen können die Klubs jeweils einen Teil für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August dieses Jahres nachzuweisen wäre: Kaiserslautern 10.500 Euro, Saarbrücken 8000 Euro.

Vor Beginn des besagten Derbys zündeten Kaiserslauterer Anhänger zwischen Ticket- und Einlasskontrolle einen Böller und zwei Rauchtöpfe sowie im Zuschauerbereich fünf weitere Böller. Während des Einlaufens der Mannschaften wurden zunächst im Saarbrücker und dann im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände angesteckt. Hierbei handelte es sich in Saarbrücker Block um mindestens 20 Rauchtöpfe, fünf Bengalische Fackeln und einen Böller - im Kaiserslauterer Block um mindestens 20 Rauchtöpfe, ein Bengalisches Feuer, elf Böller sowie mindestens fünf abgeschossene Feuerwerksraketen. Diese Vorkommnisse führten zu einer Verzögerung des Anstoßes um fünf Minuten.

Darüber hinaus wurden während der ersten Halbzeit im Kaiserslauterer Zuschauerbereich mindestens 15 weitere pyrotechnische Gegenstände entfacht. Vor Beginn der zweiten Halbzeit zündeten Kaiserslauterer Zuschauer zudem mindestens 25 weitere Bengalische Feuer und zehn Böller, wodurch sich der Wiederanpfiff um zwei Minuten verzögerte. Während und nach der zweiten Halbzeit wurden im Zuschauerbereich der Gäste außerdem mindestens elf weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Während des Spielverlaufs brannten Saarbrücker Zuschauer mindestens 39 pyrotechnische Gegenstände und Fanutensilien des 1. FC Kaiserslautern ab. Ferner warfen Saarbrücker Zuschauer in der 88. Minute drei gefüllte Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichterassistenten auf das Spielfeld, woraufhin es zu einer kurzen Spielunterbrechung kam.

Nach Spielende betraten zudem etwa 50 Saarbrücker Anhänger den Innenraum und diskutierten mit der Saarbrücker Mannschaft und dem Trainer. Der Ordnungsdienst verhinderte ein Vordringen zum Kaiserslauterer Zuschauerbereich.

Für die geschilderten Vorkommnisse hätten die weitestgehend am Strafenkatalog orientierten Geldstrafen im Normalfall bei 46.647,50 Euro für Kaiserslautern und bei 32.010 Euro für Saarbrücken gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Die Vereine haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Quelle: DFB

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