tackling hat geschrieben:
GG Art. 5.2 hat hier überhaupt nichts verloren.
Ach? Und warum?
Haben Ultras Sonderechte, die über dem Grundgesetz stehen? Das sagt doch alles!
Jemandem öffentlich den Charakter komplett abzusprechen, ist also nicht ehrverletzend?
Jemanden öffentlich als Schwein, insbesondere als "Bullenschwein" zu titulieren ist also nicht ehrverletzend? Und ist auch ganz sicher keine Beleidigung? Ach so, manchmal doch, aber warum nur bei Amtspersonen?
Man wird sichs merken beim Dialog mit "tackling". Da darf man dann gerne schweres rhetorisches Gerät auspacken.
Denn bekanntlich hat GG ja Art. 5.2
tackling hat geschrieben:hier überhaupt nichts verloren
Unfaßbar, Pippi Langstumpf lebt.