Mörserknecht hat geschrieben:kadlec hat geschrieben:Die Frage eines Outsiders und interessierten Laien: Wieso hat das Landgericht Kaiserslautern überhaupt Stellung bezogen und ein Urteil gesprochen, wenn es doch gar nicht zuständig war? Und was ist das Urteil nun wert?
Ich gehe mal davon aus, daß es sich um das Urteil des LG in Strafsachen handelt, das dann letztlich vor dem BGH gelandet ist.
Der Tatbestand des BGH-Urteils liest sich in der Tat so, als seien nur 1,2 Millionen hinterzogen worden, zumal die Summen einzeln aufgeschlüsselt sind, die auf die einzelnen Spieler entfallen. Natürlich muß im Strafprozeß bei der Frage der Schuldzumessung auch auf die Höhe des Steuerschadens eingegangen werden. Deshalb gibt es dazu Ausführungen.
Andererseits war es so, daß die Zahlungen an Djorkaeff - und da handelt es sich um einen sehr hohen Betrag - nicht als strafbare Steuerhinterziehung nachgewiesen werden konnten.
Konkret: Für Djorkaeffs Persönlichkeitsrechte wurde an die Schweizer Clubber AG (oder so ähnlich) ein Betrag von, wenn ich mich nicht irre, 10,5 Millionen DM bezahlt. Keiner weiß, wer hinter dieser AG steht. Die Staatsanwaltschaft konnte also nicht nachweisen, daß Djorkaeff selbst dahinter steht und daß verdeckte Lohnzahlungen vorliegen.
Steuerrechtlich konnte umgekehrt der FCK nicht nachweisen, inwieweit dies Betriebskosten gewesen sein sollen (als solche waren sie vom FCK meines Wissens deklariert) und nicht etwa verdeckte Lohnzahlungen. Anders gewendet, hier traf den FCK gegenüber dem Finanzamt die Beweislast, daß es sich nicht um verdeckte Lohnzahlungen handelte. Der FCK konnte diesen Nachweis nicht führen. Steuerschuld ja, strafbar nein. Daraus ergeben sich Unterschiede zwischen den Feststellungen des LG oder auch des BGH und der Höhe der tatsächlich vom Finanzamt festgesetzten Steuerschuld (wie erwähnt, Haftungsbescheide i.H.v. 12,9 Mio).
Ja das ist doch mal ne Nachricht. FCK kuemmert sich um die Steuerrueckzahlung. Da bin ich mal gespannt. Da warte ich seit Jahren drauf.
Ich weise aber gleicht darauf hin, dass alle Einfluesse eines Goebels oder Buchholz verhindert werden muessen bei der Aufarbeitung, da auf beide eine Haftungsfrage zukommen kann, aus diesem Grund muss alles neutral angegangen werden. Also MUESSEN Goebel und Buchholz raus aus der Vereinsfuehrung.
Moerserknecht.
Willkomen in “unserem” Element!!!
Du schreibst, keiner wisse, wer hinter der Clubber AG steckt. Da widerspreche ich mal vorlaut. Mittlerweile liegen fast jedem oeffentlich in Kaiserslautern Unterlagen vor, wer diese AG ist. Nur der FCK gibt noch die Information heraus, man wisse nicht, wer dahinter steckt. Ob diese Informationen richtig sind oder nicht, weiss ich nicht, das muessen Fachleute pruefen.
Und jetzt kommt doch der Hammer. Nach Angaben der Clubber AG selbst, haette diese alle Unterlagen bereits im Jahr 2003 zur Verfuegung gestellt. Jaeggi haetten die Unterlagen vorgelegen. Und Jaeggi hat diese fuer den FCK entlastenden Unterlagen weder dem Finanzamt, der Staatsanwaltschaft, noch der DFL vorgelegt. (damit musste man nicht nur die Steuer zahlen, sondern auch den 3 Punkte Abzug in Kauf nehmen)
Ich weiss nicht, ob das stimmt. Einige Fachleute in Kaiserslautern reden aber recht offen ueber diesen Umstand. Fakt ist aber: Wenn das stimmt, dass die Unterlagen vorgelegen haben, dann haben wir einen Fall an der Backe, der absolut alle bisherigen Grenzen sprengt. Dann ist Jaeggi vor allem Jaeggi dran.
Ich verstehe Dich als Juristen und Experten, dass Du nur das beurteilen kannst, was Dir faktisch vorliegt. Und Du weisst momentan nicht, wer die Clubber AG ist. Daher kannst Du die Entscheidung von damals nachvollziehen.
Wie reagierst Du aber, wenn Du DEFINITIV wuesstest, dass die Clubber AG eine saubere Firma ist und alle Daten offengelegt hat? Meines Wissens gab es auch ein Urtei im Ausland, dass diese Firma sauber ist.
Unter der Praemisse, dass der FCK die Beweise nicht hatte, erfolgte die Steuerzahlung. Aber wir haben ja den Beleg des Finanzamtes der Herren Amend, Winkler und Hoos vorliegen, wonach diese dem FCK von einer Zahlung abraten. Das Finanzamt wollte das Geld des FCK nicht!!! Das heisst, dass das Finanzamt eine andere Auffassung des ganzen hatte, also evtl mehr Unterlagen besass als der FCK selbst?
Der Staatsanwaltschaft mach ich in diesem Fall keinen Vorwurf. Der Vorwurf geht an Jaeggi. Jaeggi hat der Staatsanwaltschaft unter Umstaenden keinen reinen Wein eingeschenkt. Welche Staatsanwaltschaft geht denn davon aus, dass sich einer selbst ans bein pisst?
Und jetzt kommt die Forderung wie immer in den letzten 4 Jahren. DAS MUSS UEBERPRUEFT WERDEN VON AUSSENSTEHENDEN EXPERTEN.
Uebrigens. Sollte es stimmen, dass entlastende Unterlagen der Clubber AG vorlagen, dann wird auch Herr Goebel verdammt unangenehme Fragen beantworten muessen. Und Herr Ruda, Herr Goebel, Herr Koll...