diago hat geschrieben:Die 300.000 Euro Strafe, die der Verein bezahlen muss, hat er im Pokalfinale durch seine zahlenden Fans um ein vielfaches wieder eingenommen. Allein durch die völlig überteuerten Ticketeinnahmen hat der FCK mehr als 4 Millionen Euro erwirtschaftet. Dazu kommen noch Merchandising und Fernsehgelder. Das Erreichen des Pokalfinals war sowohl sportlich als auch finanziell ein völlig unerwarteter Erfolg, daran ändert auch die 300.000 Euro Strafe nichts.
ABer man muss ja nicht, nur weil man viel eingenommen hat, einen Teil davon sinnlos in den Schornstein jagen. Mit 300.000€ kann man in der Finanzliga des FCK in jedem Fall VIEL anfangen. Mir fallen da unzählige Möglichkeiten ein.
diago hat geschrieben:aber das Fänbündnis hat schon recht, wenn es darauf hinweist dass bei solchen Strafen einfach die Verhältnismäßigkeit fehlt. Ich sag nur der Düsseldorfer Flaschenwurf und der erbärmliche Versuch eines Rostockers Ache zu attackieren. So etwas gehört einfach härter bestraft als Pyro, Böller und Raketen.
Die Beträge sind aber bekannt, ohne Willkür. Und hier sind eben kleine Teile der Fans für den Schaden verantwortlich, die sicherlich auch zu einem Teil zum Fanbündnis gehören. Ich finde die Argumentation des Fanbündnisses Hanebüchen. Und spätestens an der Stelle, an der man versucht hat die Raketen zu relativieren, hat sich das Fanbündnis bei mir vollends disqualifiziert in dieser Sache.
diago hat geschrieben:Grundsätzlich beheben aber auch Geldstrafen für den Verein das eigentliche Problem nicht. Wenn der DFB/DFL ernsthaft an einer Lösung interessiert wäre, dann gäbe es auch keine sinnlosen Geldstrafen für die Vereine mehr, sondern härtere Kontrollen am Eingang und persönliche Strafen an die Täter.
Dazu habe ich ja reichlich Passagen in meinen beiden großen Beiträgen aus den Statuten des DFB zitiert. Hier liegt es an den Vereinen die Straftäter zu verfolgen und von ordentlichen Gerichten verurteilen zu lassen. Um die Quote der erfolgreich ermittelten Straftäter vermindert sich die Strafe gegen den Verein. Ist ja alles transparent einsehbar und auch nachvollziehbar. Die Vereine sind aber aktuell nur mäßig motiviert Ihre Pappenheimer, die sie mit Sicherheit zum Teil auch bestens kennen, aus dem Verkehr zu ziehen.
Wenn wir 1/3 des Geldes für gewaltpräventive Dinge ausgeben können, was haben wir denn dann mit 200.000€ von den 600.000€ Strafen in der Vergangenen Saison angestellt? Ich habe weder mehr Ordner, noch motiviertere Ordner, noch verschärfte Kontrollen, noch mehr oder bessere Kamerasysteme wahrgenommen. Wo ein Wille, da auch ein Weg.
Aber eigentlich ist das ja alles der falsche Ansatz. Der Impuls muss von den Zündlern selbst kommen. Bei den zweifelhaften Aussagen, die von diesen aber teils kommen, wage ich zu bezweifeln, dass an dieser Stelle genug Willen und Intelligenz vorhanden ist.
diago hat geschrieben:Oder man versucht es mal mit einer Legalisierung.
Das geht meines Erachtens schon aus rechtlichen Gründen nicht. Die Deutsche Gesetzgebung gibt das, soweit ich das verstehe, klar nicht her. Hierzu erfordet es bei Großereignissen wie Fussballspielen Genehmigungen der Behörden, Konzepte, Sicherheitskonzepte, Schulungen und Zertifizierungen der ausführenden Personen, Begleitung durch die Feuerwehr,...
Das legale abfackeln von egal welchen pyrotechnischen Gegenständen in einem vollgestopften Block wird denke ich so nie kommen.
Schon gar nicht durch unqualifizierte Laien, die teils noch mehr oder minder alkoholisiert sind und/oder ggf. noch unter dem Einfluß anderer Drogen stehen, genauso wie andere Fans in den gleichen Blocks. Außerdem die Anwesenheit von Kindern. DAS ist ja Stand der Dinge, über was wir aktuell diskutieren, um das Kind mal beim Namen zu nennen.
Ich halte das persönlich für völlig unrealistisch, dass unter diesen Voraussetzungen ein Go von irgendeiner Behörde kommt. Dieses rechtlich glühendheiße Eisen, bei dem Tür und Tor für Klagen im Falle von Unfällen geöffnet wird, wird sich niemand freiwillig ans Bein binden.
Auch dazu habe ich ja entsprechend schon was geschrieben inkl. Verweise auf die Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen.
Und auch zugelassene Pyro für den Privatgebrauch ist in der Öffentlichkeit abseits von Veranstaltungen in Deutschland jedes Jahr vom 02.01. bis einschließlich 30.12. ohne vorherige Anmeldung grundsätzlich verboten. Das ist ja allgemein bekannt. "Böllern" geht legal nur an Silvester und am 01.01.
Bengalos und Rauchtöpfe stellen hier einen Sonderfall dar, der im Einzelfall zur Ordnungswidrigkeit oder Straftat werden kann. Hier kommt dann oft zusätzlich die fehlende BAM-Kennzeichnung der z.B. im Stadion verwendeten Bengalos zum tragen, die es per se illegal machen. Nur solch gekennzeichnete Bengalos dürfen von Personen mit entsprechender Berechtigung das ganze Jahr über in der Öffentlichkeit, aber auch nur zweckmäßig, genutzt werden. Die Stadionordnung aller Stadien verbietet die Nutzung in Fußballstadien.
Aber das sprengt (Wortspielalarm) hier dann doch den Rahmen, dass nun alles ins Detail auseinander zu dividieren.
Hier gibts z.B. paar mehr Infos:
Anwalt.de - Zünden von Pyrotechnik, „Polenböller“, „Bengalos“ und Co bei Fußballspielen – wie mache ich mich strafbar?