Funkemariechen hat geschrieben:Ich hab da mal ne Frage: Müsste demnach ein Antrag gestellt werden auf Amtsenthebung? Wobei das eine (Antrag auf Ausschluss als Mitglied) das andere ja irgendwie mit sich führt?!!??!! Wobei die Satzung eigentlich recht eindeutig zu verstehen ist..... Worin also liegt die Begründung der Rheinpfalz? "Nur" Juristisch! Also hat man nicht nach unserer Vereinssatzung geprüft, sondern nach BGB?
Zitate aus der Vereinssatzung hier auf dbb:
Art 7 Mitgliedschaft
3.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es in erheblichem Maße gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Gegen den Bescheid ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim Ehrenrat oder dem Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat. Während des Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Mitgliedsrechte
Art 8-Organe des Vereins
4. Jedes Vereinsamt setzt die Mitgliedschaft voraus.
Art. 14 - Wahl des Aufsichtsrates
7.
Die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates können auf Antrag aus der Mitgliederversammlung dann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgewählt werden, wenn die Mitgliederversammlung zuvor dem Aufsichtsrat die Entlastung versagt hat.
8.
Unter der gleichen Voraussetzung können auf Antrag aus der Mitgliederversammlung auch einzelne Aufsichtsratsmitglieder abgewählt werden. Soweit noch Ersatzmitglieder vorhanden sind, rücken diese entsprechend dem Wahlergebnis nach.
9.
Werden mehr gewählte Aufsichtsratsmitglieder abgewählt, als Ersatzmitglieder vorhanden sind, oder wird der Aufsichtsrat insgesamt abgewählt, so ist in derselben Mitgliederversammlung, in der die Abwahl erfolgt ist, eine Fortsetzung dieser Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt "Ergänzungswahl von Aufsichtsratsmitgliedern“ bzw. "Neuwahl des Aufsichtsrates" nach Ort und Zeit zu beschließen.
Art 17- Vorstand (des Vereins! Nicht der Kapitalgesellschaft)
1.
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, welche insbesondere die Aufgabenverteilung unter den Vorstandsmitgliedern regelt. Die Geschäftsordnung des Vorstandes bedarf der
Zustimmung des Aufsichtsrates.
2.
Der Vorstandsvorsitzende und die übrigen Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat berufen und ggf. abberufen. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, so ist ein Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden vom Aufsichtsrat zu bestimmen. Der Aufsichtsrat hat auch festzulegen, ob und inwieweit die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich zu erfolgen hat. Hauptamtliche Vorstandsmitglieder erhalten eine Vergütung.
Meine Interpretation daraus:
Der Vorstand des Vereins wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert/überwacht. Der Aufsichtsrat kann Herrn De Buhr und Kind abberufen. Der AR steht also deutlich über dem Vorstand.
Es wäre aus meiner Sicht rechtlich seltsam, wenn der zu kontrollierende Vorstand sein eigenes Aufsichtsorgan "bestimmen"/"verändern" könnte. Das würde ja zu der Situation führen, dass ein Vereinsvorstand, der von seiner möglichen Abberufung Wind bekommt/mit dem AR im Clinch liegt, ein Vereinsausschlussverfahren gegen einen AR starten könnte. Es wäre auch seltsam, wenn ein kommissarischer Vorstand (Kind) seinen Kollegen eins reindrücken könnte. Das würde ja vorne und hinten keinen Sinn ergeben. Wahrscheinlich wurde es darum an die Mitgliederversammlung abgetreten. Da ist es eindeutig(er).
Der Ablauf auf der JHV wäre dann wohl so: Man bekommt die Berichte vom Vorstand und den Abteilungen und irgendwann kommen dann die Abstimmungen zu den Entlastungen. Wird diese dem
gesamten Aufsichtsrat verweigert, wird gefragt ob Antrag "Banf abwählen" stattgegeben werden soll. Dann wird da mit ja/nein geantwortet. Bei Ja wird über Banf abgestimmt. Fliegt er, rückt Fritz Fuchs (?) nach. Würden im Zuge dessen Otter und Grothepass aus Solidarität mit zurücktreten, oder der gesamte Aufsichtsrat geschasst, wird sofort ein neuer Termin für Wahlen angesetzt.
Die Frage für mich ist hierbei aber folgende: Das hier ist die Jahreshauptversammlung des e.V. Wird da überhaupt über die Entscheidungen der Kapitalgesellschaft gesprochen und sind die Geschäftsführer Klatt und Bader anwesend? Der e.V. vertritt ja an sich nur die "kleinen Abteilungen" und den Jugendbereich.
https://zukunft.fck.de/#ausgliederung
Edit: Wenn man sich das Schaubild anschaut kann man evtl. auch nachvollziehen, warum Klatt Kessler damals Einsicht in die Akten verweigert hat. Geht man nach diesem Schaubild, hat der Vereinsvorstand keinen "Bezug" zum Vorstand der Kapitalgesellschaft. Er hat ihm nichts zu melden.